Was ein GPS-Nachweis ist
Ein GPS-Nachweis ist die gespeicherte Position, an der eine Kontrolle oder ein einzelner Befund erfasst wurde. Das Erfassungsgerät, meist ein Smartphone oder Tablet, liest die Koordinaten aus dem Satellitensignal und hängt sie an den Eintrag im Kontrollbericht. So lässt sich später zeigen, dass der Kontrollfahrer tatsächlich an der Arbeitsstelle war und nicht nur ein Formular ausgefüllt hat.
Für sich genommen ist eine Koordinate nur eine Zahl. Aussagekraft bekommt sie erst zusammen mit dem Zeitstempel und der Fotodokumentation: Ort, Zeit und Bild ergeben gemeinsam ein stimmiges Bild davon, wer wann wo was gesehen hat.
Aussagekraft und Grenzen
Die Ortung von Mobilgeräten ist im freien Gelände meist auf wenige Meter genau. Unter Brücken, in engen Straßenschluchten wie in Teilen der Hamburger Innenstadt oder bei dichter Bewölkung kann die Abweichung deutlich größer werden. Ein Nachweis sollte deshalb nie den Eindruck erwecken, er markiere eine einzelne Bake auf den Zentimeter genau.
Ebenso wichtig: Der GPS-Nachweis zeigt die Anwesenheit, nicht die Sorgfalt. Ob die Kontrolle gründlich war, belegen erst die Fotos, die erfassten Prüfpunkte und die beschriebenen Befunde. Wer eine lange Arbeitsstelle auf einer Landstraße in Mecklenburg-Vorpommern prüft, sollte daher an Anfang, Ende und an den Engstellen jeweils einen Punkt mit Bild setzen.
| Belegt der GPS-Nachweis … | Einschätzung |
|---|---|
| dass jemand an der Arbeitsstelle war? | Ja, zusammen mit dem Zeitstempel |
| welchen Abschnitt der Kontrollfahrer abgefahren hat? | Ja, wenn mehrere Punkte oder eine Fahrspur erfasst sind |
| dass die Sicherung in Ordnung war? | Nein, dafür braucht es Befund und Foto |
| die genaue Lage eines einzelnen Mangels? | Annähernd; Fotos mit Bezugspunkten helfen |
Worauf Auftraggeber achten sollten
- Die Position wird beim Erfassen automatisch gespeichert und ist nicht frei eintippbar.
- Zu jedem Bericht gibt es mindestens eine Position, bei langen Strecken mehrere.
- Die Koordinaten lassen sich im Bericht auf einer Karte oder als Wert ablesen.
- Datenschutz ist geregelt: Erfasst wird die Kontrolle, keine Dauerüberwachung der Beschäftigten.
- Die Daten bleiben so lange verfügbar, wie es die vereinbarte Aufbewahrungsfrist verlangt.
Wie Gerichte und Versicherer solche Ortsdaten im Streitfall bewerten und wie man sie belastbar macht, erläutert der Ratgeber GPS-Protokoll als Beweis. Unsere Kontrollberichte tragen den GPS-Bezug standardmäßig mit.