Begriff
Unter Mängelbeseitigung versteht man alle Arbeiten, mit denen eine fehlerhafte Absicherung einer Arbeitsstelle wieder in den angeordneten Zustand gebracht wird. Maßstab ist dabei nicht ein allgemeines Gefühl von „sieht ordentlich aus“, sondern der verkehrsrechtlich angeordnete Plan: Regelplan oder individueller Verkehrszeichenplan, so wie ihn die Behörde genehmigt hat.
Die Beseitigung schließt an die Mängelmeldung an. Erst wenn der Mangel behoben und das auch festgehalten ist, gilt der Vorgang als erledigt.
Kleine Wartung vor Ort oder Einsatz des Verkehrssicherers?
In der Praxis gibt es zwei Ebenen. Viele Mängel lassen sich während der Wartungsfahrt gleich an Ort und Stelle erledigen. Andere brauchen Material, Fahrzeuge oder Personal, die nur der Verkehrssicherer hat.
| Direkt bei der Fahrt behebbar | Braucht in der Regel den Verkehrssicherer |
|---|---|
| Umgestürzte Leitbake wieder aufstellen | Fehlende oder gestohlene Absperrschranken ersetzen |
| Akku oder Leuchtmittel einer Warnleuchte tauschen | Ausgefallene Baustellenampel instand setzen |
| Verdrehtes Verkehrszeichen ausrichten | Verkehrsführung umbauen oder verlegen |
| Leichte Verschmutzung von Folie entfernen | Beschädigte Markierung erneuern |
Die Grenze ist klar zu ziehen: Ein Kontrollfahrer richtet, tauscht und rückt zurecht, was schon da ist. Den Aufbau, Umbau oder Abbau der Absicherung übernimmt der Betrieb, der dafür beauftragt ist und die nötige Ausstattung vorhält.
Typischer Ablauf
- Mangel erkennen und nach Gefahr einstufen.
- Sofort mögliche Sicherung vornehmen, zum Beispiel eine gefallene Bake aufstellen.
- Mangel melden, wenn er vor Ort nicht vollständig behoben werden kann.
- Verkehrssicherer oder Bauleitung behebt den Rest innerhalb der vereinbarten Beseitigungsfrist.
- Behebung mit Foto und Uhrzeit festhalten.
- Bei der nächsten Kontrolle prüfen, ob der Zustand hält.
Der letzte Schritt wird oft vergessen. Gerade bei wiederkehrenden Mängeln, etwa einer Bake, die an derselben Stelle immer wieder vom Wind umgeworfen wird, lohnt der Blick auf die Ursache. Vielleicht fehlt Ballast, vielleicht steht das Gerät im Sog vorbeifahrender Lkw. Dann hilft keine weitere Mängelbeseitigung, sondern nur eine Anpassung durch den Verkehrssicherer.
Nachweis der Beseitigung
Für die Haftung zählt, dass ein bekannter Mangel nicht einfach stehen bleibt. Wer nach einem Unfall belegen kann, wann ein Mangel festgestellt, wann er gemeldet und wann er beseitigt wurde, steht deutlich besser da als jemand, der nur auf mündliche Absprachen verweisen kann. Hilfreich sind ein Vorher-Nachher-Foto, die Uhrzeit und der Name dessen, der den Mangel behoben hat. Wie solche Bilder aussehen sollten, erklärt der Eintrag Fotodokumentation.
Staffsec erledigt im Rahmen der Kontroll- und Wartungsfahrten die kleinen Arbeiten vor Ort und hält jede Behebung im digitalen Bericht fest.