Warum eine einzelne Bake zählt
Eine Leitbake nach Zeichen 605 wirkt nie allein. Sie ist Teil einer Leitlinie, die dem Verkehr den Verlauf der Fahrbahn vorgibt, etwa in einer Verschwenkung oder an der Kante einer Einengung. Fehlt ein Glied in dieser Kette, entsteht eine Lücke, durch die Fahrer bei Nacht oder Nässe den Verlauf falsch einschätzen. Liegt die Bake zudem auf der Fahrbahn, wird sie selbst zum Hindernis.
Umgefahrene Baken gehören deshalb zu den häufigsten Anlässen für Meldungen bei Kontrollfahrten. In Verschwenkungen auf Bundesstraßen in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen trifft es typischerweise die ersten Baken am Beginn der Verziehung, weil dort Lkw-Fahrer den Bogen zu eng nehmen. Wie die Abstände der Baken im Normalfall aussehen, erklärt der Ratgeber Leitbaken aufstellen: Abstände.
Pflichten des Verursachers
Wer eine Bake umfährt, ist an einem Verkehrsunfall beteiligt, auch wenn nur Sachschaden entstanden ist. Die Pflichten nach einem Unfall ergeben sich aus § 34 StVO: sofort anhalten, den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite fahren, Angaben zur Person und Beteiligung machen, wenn ein Berechtigter danach fragt. Ist niemand vor Ort, der feststellen kann, wer der Unfallbeteiligte ist, muss eine angemessene Zeit gewartet werden.
Wer einfach weiterfährt, riskiert ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB. Das gilt auch, wenn der Geschädigte kein Mensch am Straßenrand ist, sondern der Eigentümer des Absperrmaterials. Die zuverlässigste Lösung für den Fahrer ist, die Polizei zu rufen.
- Anhalten und die Unfallstelle absichern, Warnblinklicht, Warndreieck
- Eine auf der Fahrbahn liegende Bake nur dann aus dem Fahrweg ziehen, wenn das gefahrlos möglich ist
- Polizei verständigen, wenn kein Verantwortlicher der Baustelle erreichbar ist
- Die Telefonnummer auf dem Baustellenschild oder in der Anordnung nutzen, falls vorhanden
- Schaden der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden
Für die Wiederherstellung der Absicherung ist der Verursacher aber nicht zuständig. Er darf und soll akute Gefahren abwenden, die fachgerechte Wiederherstellung nach dem Plan bleibt bei denen, die die Arbeitsstelle betreiben.
Pflichten des Bauunternehmens und des Verkehrssicherers
Die Verkehrssicherungspflicht für die Arbeitsstelle endet nicht dadurch, dass ein Dritter einen Schaden verursacht. Wer die Gefahrenquelle geschaffen hat, muss dafür sorgen, dass die Absicherung so wiederhergestellt wird, wie sie angeordnet ist. Das folgt aus § 823 BGB, aus der verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO und aus dem Bauvertrag, in dem bei öffentlichen Auftraggebern meist die ZTV-SA 97 vereinbart sind.
Im Innenverhältnis ist das zwischen Bauunternehmen und Verkehrssicherer oft so aufgeteilt, dass der Verkehrssicherer das Material stellt und es auch ersetzt. Gegenüber dem Verkehr und gegenüber der Behörde bleibt der Unternehmer, der die Anordnung erhalten hat, aber in der Verantwortung. Er muss zumindest organisieren und überwachen, dass der Ersatz kommt. Wer das nicht nachweisen kann, setzt sich dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens aus.
Welche Frist gilt bis zur Wiederherstellung?
Eine feste Frist in Stunden steht weder in der StVO noch in den RSA 21. Der rechtliche Maßstab heißt unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Was das konkret bedeutet, hängt davon ab, wie stark die fehlende Bake die Verkehrsführung schwächt. Konkretere Zeiten finden sich oft im Bauvertrag, im Leistungsverzeichnis oder in Auflagen der Anordnung. Der Glossarbeitrag zur Beseitigungsfrist erklärt, woher solche Vorgaben stammen.
| Lage | Einschätzung | Angemessene Reaktion |
|---|---|---|
| Bake liegt auf dem Fahrstreifen | Unmittelbares Hindernis | Sofort aus dem Fahrweg nehmen oder absichern, Ersatz ohne Aufschub |
| Mehrere Baken am Beginn einer Verschwenkung fehlen | Leitlinie unterbrochen, Verlauf nicht mehr eindeutig | Unverzüglich ersetzen, auch nachts und am Wochenende |
| Eine Bake in einer langen, geraden Längsabsperrung fehlt | Lücke, Führung bleibt erkennbar | Zeitnah ersetzen, provisorisch mit vorhandenem Material schließen |
| Bake steht schief, ist aber unbeschädigt | Wirkung eingeschränkt | Bei der Kontrolle aufrichten und ausrichten |
Die Tabelle ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Vorgabe eines Regelwerks. Im Zweifel ist der Fehler, zu lange zu warten, größer als der Aufwand eines nächtlichen Einsatzes. Ein Fahrzeug mit Ersatzbaken ist schneller unterwegs als jede spätere Begründung vor Gericht.
Vom Fund bis zum Abschluss: der Ablauf
Ob die umgefahrene Bake von der Polizei, von einem Kontrollfahrer oder von einem Anwohner gemeldet wird, der weitere Weg sollte immer derselbe sein. Ein klarer Ablauf verhindert, dass sich jeder auf den anderen verlässt.
- Feststellen: Wie viele Baken, an welcher Stelle, liegt etwas auf der Fahrbahn, sind Warnleuchten beschädigt?
- Erstmaßnahme: Hindernisse aus dem Fahrweg, unbeschädigte Baken wieder aufstellen, Lücken mit vorhandenem Material schließen
- Melden: Bauleitung und Verkehrssicherer informieren, bei Unfallspuren auch die Polizei
- Dokumentieren: Zustand vorher und nachher, Uhrzeiten, Spuren wie Reifenabrieb, Lackreste, Kennzeichenteile
- Ersetzen: Beschädigte Baken und Leuchten durch den Verkehrssicherer tauschen lassen
- Nachkontrolle: Bei der nächsten Fahrt prüfen, ob die Lücke wirklich geschlossen ist
Die Mängelmeldung sollte die Stelle so beschreiben, dass ein Kollege sie bei Nacht ohne Rückfrage findet. „Baustelle B 76, Höhe Einmündung, Fahrtrichtung Kiel, dritte bis fünfte Bake der Verschwenkung“ ist brauchbar, „Bake um“ nicht.
Schadenersatz und Beweise
Den Schaden an Bake, Fußplatte und Warnleuchte trägt im Ergebnis der Verursacher. Ist er bekannt, richtet sich der Anspruch meist gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch für die Halterhaftung nach § 7 StVG eintritt. Damit dieser Anspruch durchsetzbar ist, braucht es Belege: Polizeibericht mit Aktenzeichen, Fotos der Schäden, Aufstellung des ersetzten Materials und den Zeitpunkt des Einsatzes.
Bleibt der Verursacher unbekannt, ist die Dokumentation trotzdem wichtig. Sie zeigt, dass der Schaden zwischen zwei Kontrollen entstanden ist und nach Entdeckung zügig behoben wurde. Für die Abwehr von Ansprüchen nach einem Folgeunfall ist genau das entscheidend. Mehr dazu im Ratgeber Haftung bei einem Unfall an der Baustelle.
Was ein Kontrollfahrer vor Ort erledigen kann
Eine umgefahrene, aber heile Bake wieder aufzustellen und an ihren Platz in der Leitlinie zu rücken, gehört zur kleinen Wartung im Rahmen der Kontrollfahrt. Gleiches gilt für eine abgerissene, aber funktionsfähige Warnleuchte, die wieder aufgesetzt wird. Gebrochene Aufsätze, verbogene Bakenfüße und fehlendes Material meldet der Kontrollfahrer weiter, damit der Verkehrssicherer mit passendem Ersatz kommt.
Wichtig ist, dass dabei nichts an der Verkehrsführung verändert wird. Eine Bake wird dorthin gestellt, wo sie laut Plan stand, nicht dorthin, wo es dem Kontrollfahrer sinnvoller erschiene. Abweichungen vom Plan sind Sache der Bauleitung und gegebenenfalls der Behörde.
Unsere Kontrollfahrer richten unbeschädigte Baken im Rahmen der Fahrt wieder auf, dokumentieren den Befund mit Foto und Zeitstempel und melden fehlendes Material über die Leitstelle an die Bauleitung.