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Glossar

Verkehrssicherer

Verkehrssicherer bauen die Absicherung von Arbeitsstellen auf, halten sie vor und bauen sie ab. Was dazugehört und wie sich Kontrolldienste davon abgrenzen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Begriff

Als Verkehrssicherer bezeichnet man ein Unternehmen, das die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen ausführt. Es stellt Verkehrszeichen, Leitbaken, Absperrschranken, Warnleuchten, Baustellenampeln und gelbe Markierungen nach dem angeordneten Verkehrszeichenplan auf, hält das Material während der Bauzeit vor und baut es am Ende wieder ab. Viele Verkehrssicherer übernehmen zusätzlich die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung und erstellen die Pläne dazu.

Auftraggeber ist meist das Bauunternehmen, manchmal auch direkt der Bauherr oder ein Versorger. Im Norden reicht die Spanne vom kleinen Familienbetrieb mit wenigen Sicherungsfahrzeugen bis zum überregional tätigen Unternehmen mit eigenen Lagern und Autobahnkolonnen.

Typische Leistungen

  • Planung: Verkehrszeichenpläne, Abstimmung mit Behörde und Polizei, Antrag auf Anordnung.
  • Aufbau der Absicherung nach Plan, einschließlich Umleitungsbeschilderung und Abdecken ungültiger Zeichen.
  • Umbauten bei jedem Wechsel der Bauphase.
  • Vorhaltung des Materials, meist nach den Technischen Lieferbedingungen geprüft und zugelassen.
  • Wartung und Instandsetzung bei Schäden.
  • Rückbau und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Die Fachkräfte eines Verkehrssicherers brauchen Kenntnisse nach dem MVAS 99. Bei Arbeiten an Autobahnen und schnell befahrenen Straßen kommen Anforderungen an Sicherungsfahrzeuge, Absperrtafeln und den Arbeitsschutz der Kolonne hinzu.

Abgrenzung zum Kontrolldienst

Ob der Verkehrssicherer auch die laufenden Kontrollfahrten übernimmt, ist eine Frage des Vertrags. Manche bieten das mit an, andere nicht, und gerade nachts oder am Wochenende stoßen kleinere Betriebe schnell an ihre Grenzen. Dann übernimmt die Kontrolle das Bauunternehmen selbst oder ein spezialisierter Kontrolldienst.

Die Arbeitsteilung ist dabei klar: Der Verkehrssicherer baut auf, baut um und baut ab. Der Kontrolldienst fährt die Absicherung regelmäßig ab, prüft sie gegen den Plan, erledigt kleine Wartungsarbeiten im Rahmen der Fahrt und meldet alles Weitere. Beide Seiten profitieren davon, wenn Meldewege und Zuständigkeiten vor Baubeginn feststehen. Mehr zu dieser Aufteilung steht im Ratgeber Unterschied zwischen Kontrollfahrt, Streckenkontrolle und Wartung.

Wir sind ein solcher unabhängiger Kontrolldienst und arbeiten für Verkehrssicherer und Bauunternehmen; die Absicherung selbst bauen wir nicht auf.

Fragen zum Begriff

Ist der Verkehrssicherer für Mängel an der Absicherung verantwortlich?

Für eine fehlerhafte Ausführung seiner Leistung ja. Die Pflicht, die Arbeitsstelle laufend in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, liegt aber in der Regel beim ausführenden Bauunternehmen, sofern der Vertrag sie nicht ausdrücklich auf den Verkehrssicherer überträgt.

Muss ein Verkehrssicherer eine besondere Zulassung haben?

Eine allgemeine Gewerbezulassung speziell für Verkehrssicherer gibt es nicht. Verlangt werden aber fachkundiges Personal nach MVAS, geeignetes Material nach den Technischen Lieferbedingungen und häufig weitere Nachweise in Ausschreibungen.

Warum einen separaten Kontrolldienst beauftragen?

Ein separater Kontrolldienst bringt eine zweite, unabhängige Sicht auf die Absicherung und entlastet den Verkehrssicherer bei Fahrten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Voraussetzung ist ein klarer Meldeweg zwischen beiden.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!