Was mit Rückbau gemeint ist
Im Straßenbau steht Rückbau für das Zurückführen eines vorübergehenden Zustands in den endgültigen. An Arbeitsstellen bezieht sich das Wort meist auf die Verkehrsführung: Schilder, Absperrgeräte, Leuchten und Behelfsmarkierungen verschwinden, und die Straße bekommt wieder ihre reguläre Ordnung. Im Hochbau und Tiefbau bezeichnet derselbe Begriff dagegen das Entfernen von Bauwerken, Belägen oder Leitungen. Wer im Gespräch mit Bauleitung und Behörde „Rückbau“ sagt, sollte deshalb klarstellen, welcher von beiden gemeint ist.
Für die Verkehrssicherung umfasst der Rückbau mehr als das Einsammeln von Material. Der Abbau der Sicherung ist nur ein Teil davon. Dazu kommen das Entfernen gelber Behelfsmarkierungen, das Wiederherstellen weißer Markierungen, das Freilegen abgedeckter Dauerbeschilderung und das Aufheben von Haltverboten und Umleitungen.
Bestandteile eines vollständigen Rückbaus
| Bereich | Was zurückgeführt wird | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Absperrung | Baken, Schranken, Leitkegel, Leuchten | keine Einzelteile am Fahrbahnrand oder im Graben zurücklassen |
| Beschilderung | Baustellenzeichen, Umleitungstafeln, Haltverbote | auch Wegweiser an entfernten Knotenpunkten der Umleitung |
| Markierung | gelbe Linien, Folien, Leitschwellen | Reste können Fahrer in eine alte Spur lenken |
| Dauerbeschilderung | abgedeckte oder gedrehte Schilder | Abdeckungen entfernen, Ausrichtung prüfen |
| Signalanlagen | Baustellenampel, ausgeschaltete Dauerampel | reguläre Anlage wieder in Betrieb, Zeiten prüfen |
Die Reihenfolge und den Schutz der Kolonne beschreibt der Ratgeber Rückbau der Absicherung. Welche Regeln für die Demarkierung gelten, steht im eigenen Glossareintrag.
Teilrückbau und Bauphasen
Längere Maßnahmen laufen oft in Phasen. Mit jedem Phasenwechsel wird ein Teil der alten Verkehrsführung zurückgebaut und ein neuer Teil aufgebaut. Genau an diesen Übergängen entstehen Widersprüche: Ein Zeichen aus der alten Phase steht noch, die neue Verschwenkung ist schon markiert, und an einer Stelle zeigen zwei Ordnungen gleichzeitig. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sieht man das häufig bei Ortsdurchfahrten, die abschnittsweise erneuert werden.
Eine Kontrollfahrt kurz nach jedem Phasenwechsel ist deshalb sinnvoll. Der Kontrollfahrer vergleicht den Bestand mit dem gültigen Verkehrszeichenplan und meldet Reste der alten Phase an die Bauleitung.
Wann der Rückbau als erledigt gilt
- Alle Einrichtungen der Arbeitsstelle sind entfernt, auch auf der Umleitungsstrecke
- Behelfsmarkierungen sind beseitigt, die endgültige Markierung ist vorhanden
- Dauerbeschilderung ist wieder sichtbar und richtig ausgerichtet
- Die Fahrbahn ist frei von Splitt, Ballastresten und Schmutz aus dem Abbau
- Behörde und Straßenbaulastträger sind über das Ende der Maßnahme informiert
Solange einer dieser Punkte offen ist, bleibt ein Rest an Verantwortung bei dem, der die Arbeitsstelle eingerichtet hat. Wann die Pflichten tatsächlich enden, erläutert der Ratgeber Ende der Verkehrssicherungspflicht. Staffsec übernimmt auf Wunsch eine abschließende Kontrollfahrt mit Fotobericht. Den Rückbau selbst führt der Verkehrssicherer aus.