Die beiden Verbote
Zeichen 283, das rote Kreuz auf blauem Grund, ist das absolute Haltverbot: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Zeichen 286 mit dem einzelnen roten Schrägbalken ist das eingeschränkte Haltverbot. Hier darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Beide Verbote gelten nach Anlage 2 der StVO nur auf der Straßenseite, auf der sie stehen. Sie reichen grundsätzlich bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf dieser Seite. Mit Anfangs- und Endpfeilen auf den Schildern wird die Strecke genauer begrenzt, mit Zusatzzeichen auf bestimmte Tage oder Uhrzeiten.
Haltverbote an Baustellen
Für Kräne, Container, Lieferungen oder eine Fahrbahnverengung braucht die Baustelle oft freie Flächen am Fahrbahnrand. Dafür wird eine mobile Haltverbotszone angeordnet, meist mit Zeichen 283 und einem Zusatzzeichen, das Datum und Uhrzeit nennt. In der Praxis wird das absolute Haltverbot bevorzugt, weil beim eingeschränkten Verbot kurzes Be- und Entladen erlaubt bleibt und die Fläche dann im entscheidenden Moment doch belegt ist.
Damit abgeschleppt werden darf, müssen die Schilder rechtzeitig vor Beginn stehen. Welche Vorlaufzeit verlangt ist, gibt die Behörde in ihrer Anordnung vor; bewährt hat sich, mehrere Tage einzuplanen und das Aufstelldatum zu dokumentieren. Die Einzelheiten beschreibt der Ratgeber Haltverbotszonen an der Baustelle prüfen und dokumentieren.
Was dokumentiert und geprüft wird
- Aufstelldatum und -uhrzeit mit Foto, auf dem Schild und Zusatzzeichen lesbar sind
- Kennzeichen der Fahrzeuge, die bei Aufstellung bereits in der Zone standen
- Anfang und Ende der Zone eindeutig erkennbar, Pfeile in die richtige Richtung
- Zusatzzeichen mit Zeitraum passend zur Anordnung
- Schilder standsicher und nicht von Anwohnern zur Seite gestellt
Mobile Haltverbotsschilder werden gern verdreht oder entfernt, gerade in dicht beparkten Wohnstraßen in Hamburg, Kiel oder Berlin. Unsere Kontrollfahrer halten den Zustand bei jeder Fahrt mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug fest und richten verschobene Schilder wieder aus. Fehlt eines, geht eine Meldung an die Bauleitung, damit vor dem Stichtag nachgestellt werden kann.