Begriff nach StVO
§ 39 Absatz 3 der StVO stellt klar: Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Sie zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Angebracht werden sie unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen.
Ein Zusatzzeichen steht nie für sich allein. Es ergänzt, beschränkt oder erweitert das Hauptzeichen darüber. Im Verkehrszeichenkatalog tragen Zusatzzeichen eigene Nummern, die mit einer Eins und drei weiteren Ziffern beginnen, also aus dem Tausenderbereich.
Was ein Zusatzzeichen leisten kann
| Aufgabe | Beispiel an der Arbeitsstelle |
|---|---|
| Entfernung zum Beginn angeben | Arbeitsstelle in 400 m unter dem Gefahrzeichen |
| Länge einer Strecke angeben | Länge der Gefahrstrecke oder eines kurzen Streckenverbots |
| Zeitliche Geltung | Haltverbot nur zu bestimmten Tagen oder Uhrzeiten |
| Ausnahmen zulassen | Anlieger oder Baustellenfahrzeuge frei |
| Ort des Einfädelns nennen | Reißverschluss unter der Einengungstafel |
| Richtung angeben | Pfeil zur Gefahrstelle in der Nebenstraße |
Die StVO nennt mehrere dieser Aufgaben ausdrücklich. Nach § 40 kann ein Zusatzzeichen bei Gefahrzeichen einen abweichenden Abstand oder die Länge der Gefahrstrecke angeben. Nach § 41 und § 42 nennt es die Entfernung, wenn Vorschriftzeichen oder Richtzeichen vor dem eigentlichen Beginn stehen. Unter Zeichen 531 kündigt es den Ort an, an dem nach dem Reißverschlussverfahren eingefädelt wird.
Typische Fehler an Baustellen
Weil Zusatzzeichen klein sind und oft getrennt vom Hauptzeichen transportiert werden, gehen sie leicht verloren oder landen unter dem falschen Schild. Besonders heikel ist das an Haltverbotsstrecken in dicht bebauten Stadtteilen, etwa in Hamburg oder Berlin, wo Zeitangaben und Pfeile über die Geltung entscheiden.
- Zusatzzeichen fehlt, obwohl die Anordnung es vorsieht
- Entfernungsangabe passt nicht mehr, weil die Arbeitsstelle weitergewandert ist
- Pfeil zeigt in die falsche Richtung, Anfang und Ende einer Haltverbotsstrecke vertauscht
- Zeitraum auf dem Zusatzzeichen ist abgelaufen, das Schild steht trotzdem
- Zusatzzeichen hängt so tief oder so verdreht, dass es nicht lesbar ist
- Zu viele Zusatzzeichen übereinander, sodass im Vorbeifahren niemand die Aussage erfasst
Wie Haltverbote an Baustellen zu prüfen und zu belegen sind, behandelt der Ratgeber Haltverbotszonen prüfen und dokumentieren.
Bei der Kontrollfahrt
Für Kontrollfahrer gilt: Ein Hauptzeichen ist erst richtig, wenn auch das Zusatzzeichen stimmt. Geprüft wird deshalb, ob Text und Pfeil zur aktuellen Lage passen und ob die Kombination dem Verkehrszeichenplan entspricht. Unsere Kontrollfahrer richten gelöste oder verdrehte Zusatzzeichen im Rahmen der Fahrt wieder aus und melden falsche Angaben an die Bauleitung.