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Glossar

Beleuchtung der Arbeitsstelle

Beleuchtung der Arbeitsstelle: Unterschied zwischen Kennzeichnung für den Verkehr und Licht zum Arbeiten, typische Fehler und Prüfpunkte bei Nacht.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Mit Beleuchtung der Arbeitsstelle sind zwei verschiedene Dinge gemeint, die im Alltag oft vermischt werden. Zum einen die Kennzeichnung der Absicherung für den Verkehr: Warnleuchten an Baken und Schranken, Blink- und Lauflichter, beleuchtete Tafeln. Zum anderen das Arbeitslicht: Scheinwerfer und Leuchten, die den Arbeitsbereich, Wege und Übergänge so ausleuchten, dass Menschen dort sicher arbeiten und gehen können.

Die Kennzeichnung ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung, dem Regelplan und den Vorgaben der RSA 21. Anlage 4 der StVO legt die Lichtfarbe der Warnleuchten fest: rot, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelb. Das Arbeitslicht ist dagegen vor allem eine Frage des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.

Zwei Arten Licht im Vergleich

Kennzeichnung für den VerkehrArbeitslicht
ZweckAbsperrung und Verkehrsführung erkennbar machenArbeitsbereich und Wege ausleuchten
Typische GeräteWarnleuchten, Lauflicht, BlinkpfeilBaustrahler, Lichtmasten, Wegeleuchten
GrundlageAnordnung, Regelplan, StVO Anlage 4, RSA 21Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung
Häufigster Mangelleerer Akku, verdrehte oder fehlende LeuchteBlendung des Verkehrs, dunkle Übergänge

Beide Arten können sich gegenseitig stören. Ein zu flach ausgerichteter Strahler blendet den Gegenverkehr so stark, dass die Leitbakenreihe dahinter kaum noch zu sehen ist. Mehr Licht bedeutet dann weniger Sicherheit. Für Fußgänger gilt umgekehrt: Ein Notweg entlang einer Grube braucht so viel Licht, dass Kanten und Rampen erkennbar sind, auch wenn die Absperrung von der Straße aus gut sichtbar ist.

Prüfung bei Dunkelheit

Ob die Beleuchtung wirkt, zeigt sich nur nachts. Eine Nachtkontrolle fährt die Arbeitsstelle deshalb zuerst mit Abblendlicht an, in jeder Fahrtrichtung, und achtet darauf, was ein ortsfremder Fahrer sieht. Danach werden die einzelnen Leuchten zu Fuß geprüft. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird es im Winter schon am Nachmittag dunkel. Wer die Akkus seiner Leuchten nach der Sommerzeit plant, erlebt dann häufig, dass die ersten Lampen vor Mitternacht ausgehen.

  • Brennen alle Warnleuchten, die der Plan vorsieht, in der richtigen Farbe?
  • Ist die Leuchtrichtung auf den ankommenden Verkehr ausgerichtet?
  • Blendet ein Baustrahler die Fahrbahn oder den Gegenverkehr?
  • Sind Notwege, Rampen und Übergänge für Fußgänger erkennbar?
  • Reicht der Ladezustand der Akkus bis zum nächsten Morgen?

Akkus tauschen und Leuchten richten gehören zur Wartung im Rahmen der Fahrt. Wie man Warnleuchten im Detail prüft, beschreibt der Ratgeber Warnleuchten kontrollieren. Das Zusammenspiel von Licht und Folien erklärt der Ratgeber Nachts sicher: Beleuchtung an Arbeitsstellen.

Fragen zum Begriff

Muss jede Arbeitsstelle nachts beleuchtet sein?

Die Absicherung muss bei Dunkelheit erkennbar sein. Ob dafür Warnleuchten nötig sind und wo, legen Regelplan und Anordnung fest. Arbeitslicht ist nur nötig, wenn nachts gearbeitet wird oder Fußgänger durch den Bereich geführt werden.

Wann leuchten Warnleuchten rot statt gelb?

Nach Anlage 4 der StVO rot, wenn die gesamte Fahrbahn gesperrt ist, in allen anderen Fällen gelb.

Wer ist für leere Akkus verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei dem, der die Arbeitsstelle sichert und betreibt. Wird die Kontrolle an einen Dienstleister vergeben, kann der Akkutausch Teil der vereinbarten Wartung sein.

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