Kurz erklärt
Mit Beleuchtung der Arbeitsstelle sind zwei verschiedene Dinge gemeint, die im Alltag oft vermischt werden. Zum einen die Kennzeichnung der Absicherung für den Verkehr: Warnleuchten an Baken und Schranken, Blink- und Lauflichter, beleuchtete Tafeln. Zum anderen das Arbeitslicht: Scheinwerfer und Leuchten, die den Arbeitsbereich, Wege und Übergänge so ausleuchten, dass Menschen dort sicher arbeiten und gehen können.
Die Kennzeichnung ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung, dem Regelplan und den Vorgaben der RSA 21. Anlage 4 der StVO legt die Lichtfarbe der Warnleuchten fest: rot, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelb. Das Arbeitslicht ist dagegen vor allem eine Frage des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.
Zwei Arten Licht im Vergleich
| Kennzeichnung für den Verkehr | Arbeitslicht | |
|---|---|---|
| Zweck | Absperrung und Verkehrsführung erkennbar machen | Arbeitsbereich und Wege ausleuchten |
| Typische Geräte | Warnleuchten, Lauflicht, Blinkpfeil | Baustrahler, Lichtmasten, Wegeleuchten |
| Grundlage | Anordnung, Regelplan, StVO Anlage 4, RSA 21 | Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung |
| Häufigster Mangel | leerer Akku, verdrehte oder fehlende Leuchte | Blendung des Verkehrs, dunkle Übergänge |
Beide Arten können sich gegenseitig stören. Ein zu flach ausgerichteter Strahler blendet den Gegenverkehr so stark, dass die Leitbakenreihe dahinter kaum noch zu sehen ist. Mehr Licht bedeutet dann weniger Sicherheit. Für Fußgänger gilt umgekehrt: Ein Notweg entlang einer Grube braucht so viel Licht, dass Kanten und Rampen erkennbar sind, auch wenn die Absperrung von der Straße aus gut sichtbar ist.
Prüfung bei Dunkelheit
Ob die Beleuchtung wirkt, zeigt sich nur nachts. Eine Nachtkontrolle fährt die Arbeitsstelle deshalb zuerst mit Abblendlicht an, in jeder Fahrtrichtung, und achtet darauf, was ein ortsfremder Fahrer sieht. Danach werden die einzelnen Leuchten zu Fuß geprüft. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird es im Winter schon am Nachmittag dunkel. Wer die Akkus seiner Leuchten nach der Sommerzeit plant, erlebt dann häufig, dass die ersten Lampen vor Mitternacht ausgehen.
- Brennen alle Warnleuchten, die der Plan vorsieht, in der richtigen Farbe?
- Ist die Leuchtrichtung auf den ankommenden Verkehr ausgerichtet?
- Blendet ein Baustrahler die Fahrbahn oder den Gegenverkehr?
- Sind Notwege, Rampen und Übergänge für Fußgänger erkennbar?
- Reicht der Ladezustand der Akkus bis zum nächsten Morgen?
Akkus tauschen und Leuchten richten gehören zur Wartung im Rahmen der Fahrt. Wie man Warnleuchten im Detail prüft, beschreibt der Ratgeber Warnleuchten kontrollieren. Das Zusammenspiel von Licht und Folien erklärt der Ratgeber Nachts sicher: Beleuchtung an Arbeitsstellen.