Ein Wort, mehrere Bedeutungen
Baustellenleuchte ist kein Fachbegriff aus einem Regelwerk, sondern ein Wort aus dem Baustellenalltag. Je nachdem, wer es benutzt, meint es etwas anderes. Der Verkehrssicherer denkt an die gelbe Warnleuchte auf Bake und Schranke. Der Polier denkt an den Strahler, der nachts die Arbeitsfläche ausleuchtet. Die Gemeinde denkt vielleicht an eine Ersatzbeleuchtung für einen Gehweg, dessen Laternen für die Bauzeit abgebaut wurden.
| Gemeint ist | Aufgabe | Wer gibt es vor |
|---|---|---|
| Warnleuchte auf Absperrgeräten | Absperrung für den Verkehr erkennbar machen | Regelplan, Verkehrszeichenplan, Anordnung |
| Arbeitsplatzbeleuchtung | Arbeitsbereich für die Beschäftigten ausleuchten | Arbeitsschutz, Arbeitsvorbereitung des Bauunternehmens |
| Ersatz- oder Wegebeleuchtung | Notweg, Ersatzgehweg oder Übergang begehbar machen | Anordnung, Absprache mit Straßenbaulastträger und Gemeinde |
Die drei Geräte haben verschiedene Zwecke und verschiedene Zuständigkeiten. Wer sie in einen Topf wirft, riskiert, dass eine Aufgabe am Ende niemandem gehört.
Warum die Unterscheidung für die Planung zählt
In Leistungsverzeichnissen, Aufträgen an Nachunternehmer und Übergabeprotokollen taucht das Wort oft ohne nähere Angabe auf. „Baustellenleuchten stellen und unterhalten“ kann dann bedeuten, dass der Verkehrssicherer nur die Warnleuchten liefert, während sich um die Beleuchtung des Ersatzgehwegs niemand kümmert. Bei der Abnahme fällt das tagsüber nicht auf. Erst in der ersten dunklen Nacht steht der Fußgänger vor einer unbeleuchteten Rampe.
Bewährt hat sich, schon in der Planung drei Fragen getrennt zu beantworten:
- Welche Warnleuchten in welcher Betriebsart verlangt der Verkehrszeichenplan, und wer hält sie betriebsbereit?
- Wird nachts gearbeitet, und wie wird die Arbeitsbeleuchtung so ausgerichtet, dass sie den Verkehr nicht blendet?
- Fällt durch die Baustelle Straßenbeleuchtung weg, und wer sorgt für Ersatz an Fuß- und Radwegen?
Die Antworten gehören in den Auftrag und in die Übergabe, mit Namen und Ansprechpartner. Allgemeines zur Ausleuchtung steht im Eintrag Beleuchtung der Arbeitsstelle.
Was bei Kontrollen auffällt
Bei Kontrollen nach Einbruch der Dunkelheit zeigen sich die Folgen unklarer Begriffe sehr schnell. Typisch sind Arbeitsstrahler, die nach Feierabend weiterbrennen und den Gegenverkehr blenden, Ersatzwege ohne jedes Licht und Warnleuchten, die zwar vorhanden, aber niemandem zur Wartung zugeordnet sind. Der Kontrollfahrer meldet solche Befunde an die Bauleitung und benennt dabei genau, welche Art von Leuchte betroffen ist. Das erspart Rückfragen und bringt die Meldung gleich zur richtigen Stelle.
Wer die Lichtfragen einer Arbeitsstelle im Ganzen betrachten will, findet einen Überblick im Ratgeber Nachts sicher: Beleuchtung. Zur sauberen Übergabe von Zuständigkeiten hilft der Ratgeber Übergabe der Verkehrssicherung. Staffsec kontrolliert im Rahmen der Kontrollfahrten auch die Beleuchtung und vermerkt Befunde getrennt nach Warnleuchten, Arbeitslicht und Wegebeleuchtung.