+49 4321 78 33 590
Ratgeber

Kontrolle bei Tagesanbruch und nach Einbruch der Dunkelheit

Warum die ZTV-SA zwei Kontrollen am Tag an Licht und Dunkelheit knüpft und wie Sie beide Zeitfenster übers Jahr richtig legen und belegen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Zwei Zeitpunkte, zwei verschiedene Fragen

Ist die ZTV-SA 97 Bestandteil des Bauvertrags, wird eine Arbeitsstelle längerer Dauer an Arbeitstagen mindestens zweimal kontrolliert: bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit. An arbeitsfreien Tagen genügt mindestens eine Kontrolle, nach Unwetter ist sofort zu prüfen. Die Zeitpunkte jeder Kontrolle sind aufzuzeichnen. So weit die Vorgabe, die im Ratgeber Wie oft müssen Kontrollfahrten durchgeführt werden? ausführlich erklärt ist.

Die Regel ist keine willkürliche Verteilung über den Tag. Sie verbindet die Kontrolle mit den beiden Übergängen zwischen Licht und Dunkelheit, und jeder dieser Übergänge beantwortet eine andere Frage. Die Morgenrunde klärt: Was ist in der Nacht passiert, und ist die Arbeitsstelle bereit für den Berufsverkehr? Die Abendrunde klärt: Ist die Absicherung nach dem Arbeitstag vollständig, und funktioniert sie bei Dunkelheit? Wer beide Fragen kennt, legt die Kontrollen sinnvoller.

Die Morgenkontrolle: Bilanz der Nacht

Nachts ist eine Arbeitsstelle sich selbst überlassen. Wind, Lkw-Sog, ein Anprall, Vandalismus oder ein Räumfahrzeug können in diesen Stunden Material verschieben oder zerstören, ohne dass es jemand bemerkt. Die Tagesanbruchskontrolle findet diese Schäden, bevor der Berufsverkehr einsetzt und bevor die Kolonne die Fläche betritt.

Sinnvoll gelegt ist sie, wenn noch genug Restdunkelheit herrscht, um die Leuchten zu beurteilen, und zugleich genug Zeit bleibt, um Mängel vor dem Verkehrsspitzenaufkommen abzustellen. Fährt der Kontrollfahrer erst, wenn es längst hell ist, sieht er nicht mehr, ob die Warnleuchten die Nacht durchgehalten haben. Fährt er zu früh, liegt zwischen Kontrolle und Arbeitsbeginn noch ein langer Zeitraum ohne Aufsicht.

  • Leuchten am Ende der Nacht: Brennen noch alle, oder sind Akkus erschöpft?
  • Lage des Materials: Stehen Baken, Schranken und Zeichen dort, wo sie am Vorabend standen?
  • Spuren von Anprall oder Fremdeinwirkung: Reifenspuren, Bruchstücke, fehlende Teile
  • Wettereinflüsse: Nässe, Reif, Laub oder Schnee auf Zeichen und Folien
  • Gefahren für die Kolonne: offene Gruben, verschobene Abschrankung an der Arbeitsfläche

Die Abendkontrolle: Übergabe an die Nacht

Am Ende des Arbeitstags hat die Absicherung oft einiges mitgemacht. Material wurde für Anlieferungen kurz zur Seite gestellt, eine Querabsperrung für einen Bagger geöffnet, ein Zeichen beim Umsetzen der Kolonne mitgenommen. Nicht alles wandert zuverlässig zurück. Die Kontrolle nach Eintritt der Dunkelheit prüft, ob die Arbeitsstelle in dem Zustand ist, in dem sie die Nacht überstehen soll.

Dazu gehört vor allem die Nachtwirkung. Erst wenn es dunkel ist, lässt sich beurteilen, ob die Leuchtenkette geschlossen ist, ob Blink- und Lauflichter arbeiten und ob Folien im Scheinwerferlicht ausreichend zurückstrahlen. Eine Kontrolle in der hellen Dämmerung kann das nicht leisten. Wie die Sichtbarkeit bei Nacht im Einzelnen geprüft wird, beschreibt der Ratgeber Nachts sicher: Beleuchtung und Sichtbarkeit.

  • Rückbau des Tages: Sind geöffnete Absperrungen wieder geschlossen?
  • Vollständigkeit: Fehlen Zeichen oder Baken, die tagsüber versetzt wurden?
  • Leuchten: Sind alle eingeschaltet, geladen und richtig ausgerichtet?
  • Fußverkehr: Ist der Ersatzweg im Dunkeln begehbar und begrenzt?
  • Baustellenausfahrten: Ist kein Material im Verkehrsraum liegen geblieben?

Wie sich die Zeitfenster übers Jahr verschieben

Tagesanbruch und Dunkelheit sind keine festen Uhrzeiten. In Kiel oder Rostock liegen zwischen dem frühesten Sonnenaufgang im Juni und dem spätesten im Dezember mehrere Stunden. Im Hochsommer wird es abends erst sehr spät dunkel, im Winter schon am Nachmittag. Ein Kontrollplan mit festen Uhrzeiten über das ganze Jahr trifft deshalb in vielen Monaten das falsche Licht.

JahreszeitMorgenkontrolleAbendkontrolle
Hochsommersehr früh, oft vor Beginn des Berufsverkehrs ohne Zeitdruckspät am Abend, nach Arbeitsende liegen einige helle Stunden
Frühjahr und Herbstfällt in den beginnenden Berufsverkehrfällt in den Feierabendverkehr
Winterspät, oft schon parallel zum Arbeitsbeginnfrüh am Nachmittag, teils noch während der Arbeitszeit

Für die Planung hat das praktische Folgen. Im Winter kann die Abendkontrolle in die laufende Arbeit fallen. Dann ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob nach Arbeitsende eine weitere Durchfahrt nötig ist, damit der Zustand für die Nacht gesichert ist. Im Sommer entsteht abends eine lange Lücke zwischen Feierabend und Dunkelheit, in der die Arbeitsstelle unbeobachtet steht. Besonders sensibel sind die Wochen um die Zeitumstellung, in denen sich alle Zeitfenster sprunghaft um eine Stunde verschieben. Dazu mehr im Beitrag Zeitumstellung an der Baustelle.

Touren planen, wenn mehrere Arbeitsstellen anstehen

Ein Kontrollfahrer betreut selten nur eine einzige Arbeitsstelle. Muss er morgens fünf Baustellen zwischen Neumünster und Hamburg anfahren, kann nicht jede genau im Moment des Tagesanbruchs geprüft werden. Entscheidend ist dann eine durchdachte Reihenfolge: zuerst Arbeitsstellen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Leuchtenketten, deren Nachtwirkung noch im Dunkeln geprüft werden soll, danach ruhigere Strecken.

Ebenso wichtig ist, dass die Reihenfolge nicht starr ist. Nach einer Sturmnacht gehören die exponierten Arbeitsstellen an den Anfang der Tour, bei Glatteis die mit Ersatzgehwegen. Eine Leitstelle, die Wetterwarnungen und Meldungen der Bauleitungen sammelt, hilft dabei, die Tour kurzfristig umzustellen. Rechtlich zählt am Ende, dass jede Arbeitsstelle in einem vertretbaren Zeitfenster kontrolliert und das dokumentiert wurde.

Den Zeitpunkt belegen

Die ZTV-SA verlangt, dass der Zeitpunkt der Kontrollen aufgezeichnet wird. Das ist nicht nur Formsache. Kommt es nachts zu einem Unfall, wird geprüft, wann die Arbeitsstelle zuletzt kontrolliert wurde und in welchem Zustand sie war. Ein Eintrag ohne Uhrzeit oder mit einer offensichtlich nachgetragenen Zeit hilft dann wenig.

Belastbar ist ein Kontrollprotokoll, das Uhrzeit, Kontrollfahrer, vorgefundenen Zustand, Korrekturen und Meldungen festhält, ergänzt um Fotos mit Zeitstempel. Bei Kontrollen im Dunkeln sind Fotos der Leuchtenkette aus Fahrersicht besonders aussagekräftig, weil sie die Nachtwirkung zeigen. Ein GPS-Bezug belegt zusätzlich, dass das Foto an dieser Stelle entstanden ist. Mehr dazu im Ratgeber Kontrollprotokoll: Pflichtangaben.

Häufige Fehler bei den beiden Pflichtkontrollen

  • Feste Uhrzeiten das ganze Jahr: Im Sommer findet die Abendkontrolle bei Tageslicht statt, die Nachtwirkung wird nie geprüft.
  • Abendkontrolle während der Arbeit: Die Kolonne baut danach noch um, der Zustand für die Nacht bleibt ungeprüft.
  • Morgenkontrolle zu spät: Mängel aus der Nacht werden erst bemerkt, wenn der Berufsverkehr schon läuft.
  • Beide Kontrollen durch dieselbe Person der Kolonne nebenbei: Wer selbst aufgebaut hat, übersieht leichter die eigenen Lücken.
  • Keine Uhrzeit im Protokoll: Der Nachweis, dass beide Kontrollen tatsächlich zu den richtigen Zeitpunkten stattfanden, fehlt.

Staffsec übernimmt mit kontrollfahrten.com die Kontrollen bei Tagesanbruch und nach Einbruch der Dunkelheit für Bauunternehmen und Verkehrssicherer in Norddeutschland, mit digitalem Bericht je Fahrt.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt als Tagesanbruch im Sinne der ZTV-SA?

Eine minutengenaue Festlegung gibt es nicht. Gemeint ist der Übergang von der Nacht in den Tag, in dem Schäden aus der Nacht noch vor dem Berufsverkehr erkannt werden können. In der Praxis orientiert man sich am Sonnenaufgang und am örtlichen Verkehr.

Reicht eine Kontrolle am Nachmittag statt nach Eintritt der Dunkelheit?

Nein, wenn die ZTV-SA vereinbart ist. Die Abendkontrolle soll auch die Wirkung von Leuchten und Folien bei Dunkelheit prüfen. Das ist bei Tageslicht nicht möglich.

Gilt die Zweifachkontrolle auch für Tagesbaustellen?

Die Vorgabe bezieht sich auf Arbeitsstellen längerer Dauer. Bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer ist das Personal in der Regel vor Ort und überwacht die Absicherung laufend. Abweichende Auflagen können sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung ergeben.

Was passiert an Wochenenden?

An arbeitsfreien Tagen ist nach ZTV-SA mindestens eine Kontrolle täglich vorgesehen. Viele Auftraggeber vereinbaren auch dann zwei Kontrollen, vor allem bei stark befahrenen Strecken oder Lichtsignalanlagen.

Muss die Uhrzeit wirklich im Protokoll stehen?

Ja. Die ZTV-SA verlangt, dass die Zeitpunkte der Kontrollen aufgezeichnet werden. Im Schadensfall ist die Uhrzeit oft der wichtigste Beleg.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!