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Leistung

Kontrollfahrten nach RSA 21 - Unabhängige Prüfung Ihrer Verkehrssicherung

Die RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021) bilden die Grundlage für die korrekte Absicherung von Baustellen im Straßenverkehr. Unsere unabhängigen Kontrollfahrten nach RSA 21 stellen sicher, dass Ihre Verkehrssicherungsmaßnahmen den aktuellen Vorschriften entsprechen und alle Verkehrsteilnehmer geschützt sind.

Was sind Kontrollfahrten nach RSA 21?

Kontrollfahrten nach RSA 21 sind systematische Überprüfungen der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen im Straßenverkehr. Die RSA 21 legen fest, wie Baustellen auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und innerstädtischen Straßen abgesichert werden müssen. Unsere zertifizierten Prüfer kontrollieren die Einhaltung aller Vorgaben: von der korrekten Aufstellung der Verkehrszeichen über die Funktionsfähigkeit der Warnleuchten bis zur Vollständigkeit der Absperreinrichtungen. Jede Kontrollfahrt wird digital dokumentiert und in einem rechtssicheren Prüfbericht zusammengefasst.

Wann sind Kontrollfahrten nach RSA 21 erforderlich?

Kontrollfahrten nach RSA 21 sind bei allen Arbeitsstellen an Straßen erforderlich, die länger als einen Tag bestehen. Nach der ZTV-SA sind Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich zu kontrollieren, an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal und nach Unwetter unverzüglich; weitere Kontrollzeiten legt die verkehrsrechtliche Anordnung fest. Wir führen die Kontrollfahrten in den vorgeschriebenen Intervallen durch und dokumentieren jeden Befund lückenlos.

Unsere Prüfkriterien nach RSA 21

Bei jeder Kontrollfahrt prüfen wir: Vollständigkeit und korrekte Aufstellung aller Verkehrszeichen gemäß genehmigtem Verkehrszeichenplan, Funktionsfähigkeit aller Warnleuchten und Lichtsignalanlagen, Standfestigkeit und Sichtbarkeit von Leitbaken und Absperrschranken, Zustand der Fahrbahnmarkierungen und Leiteinrichtungen, Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, sowie die Übereinstimmung der Verkehrsführung mit der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Digitale Dokumentation und Prüfberichte

Jede Kontrollfahrt wird mit modernster Technik dokumentiert: GPS-genaue Erfassung aller Prüfpunkte, hochauflösende Fotos aller Befunde, Zeitstempel für jeden Kontrollpunkt, automatische Berichterstellung mit allen relevanten Daten. Die Prüfberichte stehen Ihnen unmittelbar nach der Kontrolle digital zur Verfügung und dienen als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden, Auftraggebern und Versicherungen.

Vorteile unabhängiger Kontrollfahrten

Als unabhängiger Kontrolldienstleister stehen wir in keinem Wettbewerb zu Verkehrssicherungsunternehmen. Diese Neutralität garantiert objektive Prüfergebnisse, die bei Behörden und Versicherungen höchste Anerkennung geniessen. Unsere Prüfer sind nach MVAS geschult und zertifiziert, verfügen über umfangreiche Erfahrung mit allen Straßenkategorien und kennen die regionalen Besonderheiten in ganz Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Kontrollfahrt nach RSA 21?

Die Kosten für eine Kontrollfahrt nach RSA 21 hängen von verschiedenen Faktoren ab: Straßenkategorie, Länge der Baustelle, Häufigkeit der Kontrollen und Region. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Wie oft müssen Kontrollfahrten nach RSA 21 durchgeführt werden?

Nach der ZTV-SA sind Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich zu kontrollieren – bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit –, an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal und nach Unwetter unverzüglich.

Wer darf Kontrollfahrten nach RSA 21 durchführen?

Kontrollfahrten nach RSA 21 müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das über Kenntnisse der RSA, ZTV-SA und MVAS verfügt. Unsere Prüfer sind entsprechend geschult und zertifiziert.

Was passiert, wenn bei einer Kontrollfahrt Mängel festgestellt werden?

Mängel werden sofort dokumentiert und dem Auftraggeber gemeldet. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln führen wir Sofortmaßnahmen durch (z.B. Baken aufrichten, Warnleuchten ersetzen). Schwerwiegende Mängel werden der zuständigen Behörde gemeldet.

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