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Ratgeber

Leitbaken richtig aufstellen: Abstände und Ausrichtung

Leitbaken richtig aufstellen: Längsabstände nach RSA 21, Ausrichtung der Schraffen, Abstand zur Markierung, Standsicherheit und typische Fehler.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Warum es auf jede einzelne Bake ankommt

Eine Reihe von Leitbaken funktioniert wie eine gestrichelte Linie, die der Fahrer mit den Augen verbindet. Fehlt ein Glied, steht eines schief oder zeigt eines in die falsche Richtung, reißt die Linie. Am Tag gleicht das Auge manches aus. Nachts, bei Regen und Gegenlicht, sieht der Fahrer oft nur noch die reflektierenden Streifen im Scheinwerferkegel. Dann entscheidet die Bakenreihe darüber, ob ein Fahrzeug die Verschwenkung sauber durchfährt oder auf den Arbeitsbereich zuhält.

Rechtlich ist die Leitbake Zeichen 605 nach Anlage 4 der StVO. Wo die Baken stehen und wie dicht, bestimmt der angeordnete Verkehrszeichenplan auf Grundlage der RSA 21. Die Bauart des einzelnen Bauteils regeln die TL-Leitbaken. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf das Aufstellen. Die Abgrenzung zu Schranke und Kegel finden Sie im Beitrag Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel.

Die Ausrichtung: Schraffen zeigen zur Vorbeifahrseite

Die Grundregel ist einfach und wird trotzdem oft verletzt: Die schrägen rot-weißen Streifen fallen nach unten zu der Seite ab, an der der Verkehr vorbeifahren soll. Eine Bake am rechten Fahrbahnrand, an der links vorbeigefahren wird, hat also Streifen, die nach links unten zeigen. Wer eine Bake beim Aufstellen oder nach einem Anfahrschaden falsch herum in den Fuß steckt, schickt den Verkehr optisch in die Gegenrichtung.

Seit den RSA 21 ist zusätzlich die Pfeilbake in den Richtlinien verankert. Sie zeigt die Vorbeifahrseite mit einem Pfeil an. Auch hier gilt: Der Pfeil muss in die Richtung weisen, in die der Verkehr geführt wird. Daneben sollte die Bakenfläche quer zur Fahrtrichtung stehen, damit die Folie das Scheinwerferlicht voll zurückwirft. Eine um 45 Grad verdrehte Bake ist nachts deutlich schwächer zu sehen als ihre Nachbarn.

  • Schraffen oder Pfeil weisen zur Vorbeifahrseite
  • Bakenfläche steht quer zur Blickrichtung des ankommenden Verkehrs
  • Bake steht senkrecht, nicht nach vorn oder hinten geneigt
  • Alle Baken eines Abschnitts haben dieselbe Ausführung

Längsabstände nach RSA 21

Für die Längsabsperrung nennen die RSA 21 Höchstabstände zwischen den Baken. Gegenüber den RSA 95 wurden sie verschärft. Die folgende Übersicht zeigt die Werte für Arbeitsstellen längerer Dauer, wie sie in den Teilen B und C festgelegt sind. Für Autobahnen nach Teil D ergeben sich die Abstände aus den dortigen Regelplänen.

BereichRSA 95RSA 21
Innerorts (Teil B), Längsabsperrung mit Leitbakenhöchstens 10 mhöchstens 9 m
Innerorts im Bereich von Schienenbahnenhöchstens 10 mhöchstens 9 m
Landstraßen (Teil C), Absperrung mit Leitbakenhöchstens 20 mhöchstens 12 m

Wichtig: Das sind Höchstwerte, keine Sollwerte. In Verschwenkungen, an Einengungen und am Beginn einer Absperrung zeigen die Regelpläne die Baken in der Regel deutlich enger, damit der Verlauf auch in Kurven und bei schlechter Sicht als geschlossene Linie erkennbar bleibt. Wo der Plan engere Abstände zeigt, gelten diese. Weitere Unterschiede zwischen den Ausgaben erklärt der Ratgeber RSA 21: Änderungen gegenüber RSA 95.

Der seitliche Abstand zur Markierung

Neben dem Längsabstand zählt die Lage quer zur Fahrbahn. Sind Markierungen vorhanden, sehen die RSA 21 einen lichten Abstand von 0,25 Meter zwischen Fahrbahnbegrenzung und Kante der Leitbaken vor. Damit bleibt die Linie sichtbar, und die Bake steht nicht direkt auf der Markierung, wo sie von Außenspiegeln und Anhängern gestreift wird.

In der Praxis wandern Baken mit der Zeit nach innen. Fahrzeuge streifen sie, der Sog von Lkw rückt sie zentimeterweise, Arbeiter schieben sie zur Seite, um an Material zu kommen. Aus einer korrekt gesetzten Reihe wird nach einigen Tagen eine Wellenlinie, die die nutzbare Fahrstreifenbreite stellenweise unterschreitet. Ein Blick entlang der Reihe aus Fahrersicht zeigt solche Ausreißer schneller als das Abgehen jeder einzelnen Bake.

Standsicherheit: Fuß, Ballast und Wind

Eine Bake ist nur so gut wie ihr Stand. Sie steckt in einer Fußplatte oder einer anderen Aufstellvorrichtung, die sie bei Wind und Fahrzeugsog aufrecht halten muss. An der Ostseeküste, auf offenen Landstraßen in Dithmarschen oder der Uckermark und auf Brücken reicht der Wind oft, um schlecht gesicherte Baken umzulegen.

Typische Ursachen für umgefallene Baken sind zu leichte oder beschädigte Füße, gestapelte statt verbundene Fußplatten, eine Bake, die nur lose im Fuß steckt, und Untergrund, der sich im Regen gesetzt hat. Einzelheiten zu Ballast und Unterbau stehen im Ratgeber Fußplatten und Ballast. Eine umgefahrene Bake ist dabei nicht nur ein Materialschaden: Bis sie wieder steht, fehlt ein Glied in der Führung. Was dann zu tun ist, beschreibt der Beitrag Umgefahrene Bake.

Baken und Warnleuchten

Nachts übernehmen Warnleuchten an ausgewählten Baken einen Teil der Führung. Welche Baken eine Leuchte tragen und in welcher Betriebsart, legt der Plan fest. In Längsrichtung führt dabei gelbes Dauerlicht die Linie fort, während Blinklicht vor allem warnt. Die Leuchte muss zum ankommenden Verkehr strahlen und fest am Bakenkopf sitzen. Eine Leuchte, die nach einem Anfahrschaden nach unten hängt, beleuchtet den Asphalt, nicht die Führung.

Mehr zur Wahl der Betriebsart lesen Sie im Ratgeber Warnleuchten an der Baustelle, zur Prüfung von Akku und Helligkeit im Beitrag Warnleuchten kontrollieren.

Prüfschema für die Bakenreihe

Bei einer Kontrollfahrt hat sich eine feste Reihenfolge bewährt. Zuerst wird die Reihe aus Fahrersicht angefahren, danach im Detail geprüft. So fallen Lücken und Knicke auf, bevor man sich in Einzelheiten verliert.

  • Gesamtbild: Ergibt die Reihe aus Fahrersicht eine geschlossene, ruhige Linie?
  • Vollständigkeit: Fehlen Baken im Vergleich zum Plan, sind Lücken entstanden?
  • Abstände: Werden die Höchstabstände eingehalten, ist die Verschwenkung eng genug besetzt?
  • Richtung: Zeigen alle Schraffen oder Pfeile zur Vorbeifahrseite?
  • Lage: Stehen die Baken mit Abstand zur Markierung, nicht auf ihr und nicht im Fahrstreifen?
  • Stand: Senkrecht, Fuß vollständig, Bake fest eingesteckt?
  • Folie: Sauber, unbeschädigt, gut reflektierend im Scheinwerferlicht?
  • Licht: Leuchten an den vorgesehenen Baken vorhanden, in Betrieb und richtig ausgerichtet?

Ein vollständiges Prüfschema für die ganze Arbeitsstelle bietet die Checkliste Kontrollfahrt. Unsere Kontrollfahrer richten verschobene oder umgefallene Baken im Rahmen der Fahrt wieder aus und melden größere Abweichungen über die Leitstelle an die Bauleitung. Mehr dazu unter Kontrollfahrten nach RSA 21.

Häufig gestellte Fragen

Wie weit dürfen Leitbaken innerorts auseinanderstehen?

Für die Längsabsperrung an Arbeitsstellen längerer Dauer nennen die RSA 21 innerorts höchstens 9 Meter. Das ist ein Höchstwert. In Verschwenkungen und am Beginn der Absperrung zeigen die Regelpläne meist engere Abstände.

Gilt auf Landstraßen ein anderer Abstand?

Ja. Für Landstraßen nach Teil C der RSA 21 liegt der Höchstabstand bei 12 Metern, nach den RSA 95 waren es noch 20 Meter. Auch hier gehen engere Abstände aus dem Plan vor.

In welche Richtung müssen die Streifen einer Leitbake zeigen?

Die Schraffen fallen nach unten zu der Seite ab, an der der Verkehr vorbeifahren soll. Bei einer Pfeilbake weist der Pfeil in die Richtung, in die der Verkehr geführt wird.

Wie viel Abstand braucht eine Bake zur Fahrbahnmarkierung?

Sind Markierungen vorhanden, sehen die RSA 21 einen lichten Abstand von 0,25 Meter zwischen Fahrbahnbegrenzung und Bakenkante vor.

Darf der Kontrollfahrer Baken umsetzen?

Verschobene oder umgefallene Baken an ihren Platz zurückzustellen, gehört zur Wartung im Rahmen der Fahrt. Eine Änderung der Verkehrsführung selbst ist dagegen Sache des Verkehrssicherers und wird gemeldet.

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