Bedeutung des Begriffs
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, eine selbst geschaffene oder beherrschte Gefahrenquelle so zu sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Sie steht nicht wörtlich im Gesetz, sondern wurde von den Gerichten aus § 823 BGB entwickelt. Sie gilt für Gehwege im Winter ebenso wie für Spielplätze oder Bäume am Straßenrand.
Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit der Verkehrssicherung als Tätigkeit, also dem Aufstellen von Zeichen und Absperrungen. Die Tätigkeit ist ein Mittel, um die Pflicht zu erfüllen. Die Pflicht selbst ist umfassender: Sie verlangt auch, dass die Absicherung wirksam bleibt.
Wer an einer Arbeitsstelle verpflichtet ist
An einer Baustelle im öffentlichen Raum treffen mehrere Pflichtenträger aufeinander. Wie sich die Verantwortung verteilt, hängt vom Vertrag und von der Anordnung ab. Ein grober Überblick:
- das ausführende Bauunternehmen, das die Gefahr unmittelbar schafft und nach der Anordnung absichern muss
- der beauftragte Verkehrssicherer, soweit er Aufgaben vertraglich übernommen hat
- der Auftraggeber oder Bauherr mit Pflichten zur Auswahl und Überwachung
- der Straßenbaulastträger für den Zustand der Straße außerhalb der übertragenen Verantwortung
Wer Aufgaben weitergibt, wird nicht vollständig frei. Es bleiben Pflichten zur sorgfältigen Auswahl, zur klaren Absprache und zur stichprobenartigen Überwachung. Ausführlich behandelt das der Ratgeber Kontrollpflicht übertragen.
Was zumutbar ist und wie lange es gilt
Verlangt wird nicht absolute Sicherheit, sondern das, was ein umsichtiger und verständiger Fachmann für ausreichend halten darf, um andere vor Schaden zu bewahren. Maßstab sind die RSA 21, die Anordnung, die Art der Straße und die Verkehrsbelastung. Eine Arbeitsstelle an einer stark befahrenen Bundesstraße bei Lübeck braucht mehr Aufmerksamkeit als eine kurze Gehwegsperrung in einer ruhigen Wohnstraße.
Die Pflicht beginnt mit dem Eingriff in den Verkehrsraum und endet erst, wenn die Gefahr beseitigt und die Straße ordnungsgemäß zurückgegeben ist. Dazwischen liegen Nächte, Wochenenden, Feiertage, Sturm und Glätte. Gerade in diesen Zeiten verändern sich Absicherungen, ohne dass jemand von der Baustelle es bemerkt.
Kontrolle als Kern der Pflicht
Eine einmal richtig aufgestellte Absicherung erfüllt die Pflicht nur, solange sie hält. Deshalb gehören regelmäßige Kontrollen zum Kern der Verkehrssicherungspflicht. Wie oft kontrolliert wird, hängt von der Anordnung, vom Vertrag und von den Umständen ab, Hinweise dazu gibt der Ratgeber Häufigkeit von Kontrollfahrten. Ebenso wichtig ist der Nachweis: Ein Kontrollprotokoll zeigt später, was wann geprüft und behoben wurde.
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