Begriff
Eine Arbeitsstelle im Gleisbereich liegt vor, wenn Arbeiten im Straßenraum die Gleise oder den Bereich daneben berühren, in dem Straßenbahnfahrzeuge verkehren. Gemeint sind hier Straßenbahnen im öffentlichen Straßenraum, wie es sie im Norden etwa in Berlin, Potsdam, Rostock, Schwerin, Bremen und Hannover gibt. Arbeiten an Eisenbahnstrecken folgen einem eigenen Regelwerk der Eisenbahninfrastruktur und sind nicht Thema dieser Seite.
Das Besondere: Eine Straßenbahn kann nicht ausweichen, hat einen langen Bremsweg und ragt in Kurven seitlich über die Schienen hinaus. Die Absicherung muss deshalb sowohl den Autoverkehr als auch den Bahnbetrieb berücksichtigen.
Wer ist beteiligt?
Neben der Straßenverkehrsbehörde, die die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt, ist immer das Verkehrsunternehmen einzubinden, das die Straßenbahn betreibt. Es legt fest, ob der Betrieb weiterläuft, eingeschränkt oder unterbrochen wird, und stellt bei Bedarf eigenes Personal für die Sicherung des Bahnbetriebs. Grundlage für den Bahnbetrieb ist die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und die Betriebsvorschriften des jeweiligen Unternehmens.
- Lichtraum der Straßenbahn: Kein Material, keine Leitbake und kein Schild darf in den Bereich ragen, den die Fahrzeuge einschließlich ihres Überhangs in Kurven benötigen.
- Verkehrsführung: Autos dürfen nicht unbeabsichtigt auf den Gleiskörper geleitet werden, etwa durch eine Verschwenkung, die über die Schienen führt.
- Haltestellen: Fahrgäste müssen sicher ein- und aussteigen können, auch wenn die Haltestelle verlegt ist.
- Signale und Weichen: Die Sicht auf Bahnsignale darf durch Baustellenschilder nicht verdeckt werden.
Im Ratgeber Arbeitsstellen im Gleisbereich von Straßenbahnen sind Planung und Abstimmung ausführlicher beschrieben.
Was die Kontrolle beachtet
Wer eine solche Arbeitsstelle kontrolliert, betritt den Gleisbereich nicht ohne Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen. Vieles lässt sich vom Gehweg oder vom Fahrbahnrand aus prüfen: Stehen Leitbaken, Schranken und Leitkegel außerhalb des Lichtraums? Hat der Wind Absperrungen Richtung Gleis gedrückt? Sind Fußgängerwege zu verlegten Haltestellen intakt und beleuchtet? Ist die Beschilderung für Autofahrer eindeutig, sodass niemand auf den Gleiskörper ausweicht?
Ein Mangel, der in den Bahnbetrieb hineinragt, wird nicht nur der Bauleitung, sondern sofort auch der Leitstelle des Verkehrsunternehmens gemeldet, denn nur sie kann eine herannahende Bahn anhalten. Die Rufnummer gehört deshalb in die Unterlagen jeder Kontrollfahrt.
Unsere hauseigene 24/7-Leitstelle meldet Mängel sofort an die Bauleitung und, wo vereinbart, an weitere benannte Stellen.