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Ratgeber

Arbeitsstellen im Gleisbereich von Straßenbahnen kontrollieren

Baustellen an Straßenbahngleisen richtig kontrollieren: Lichtraum, Fahrleitung, Ersatzhaltestellen, typische Mängel und Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Zwei Verkehrsarten, eine Arbeitsstelle

In Berlin, Potsdam, Rostock, Schwerin, Bremen, Hannover, Cottbus oder Brandenburg an der Havel liegen viele Baustellen nicht nur auf der Fahrbahn, sondern direkt an den Schienen. Leitungsarbeiten queren die Gleise, eine Haltestelle wird barrierefrei umgebaut, eine Kreuzung erhält neue Ampeln. In all diesen Fällen trifft die Verkehrssicherung nach den RSA 21 auf den Betrieb einer Straßenbahn, der nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und den Vorschriften des jeweiligen Verkehrsunternehmens läuft.

Für die Kontrolle heißt das: Eine Sicherung kann nach Verkehrszeichenplan vollständig sein und trotzdem den Bahnbetrieb stören oder gefährden. Umgekehrt kann die Bahn eine Lösung verlangen, die der Autofahrer nicht sofort versteht. Wer kontrolliert, muss beide Blickwinkel kennen. Eine kurze Begriffserklärung bietet das Glossar unter Arbeitsstelle im Gleisbereich. Dieser Ratgeber geht einen Schritt weiter und zeigt die Praxis der laufenden Kontrolle.

Was den Gleisbereich so anspruchsvoll macht

Eine Straßenbahn ist schwer, spurgebunden und nicht in der Lage, einem Hindernis seitlich auszuweichen. Ihr Bremsweg ist deutlich länger als der eines Autos. In Kurven schwenkt der Wagenkasten über die Schienen hinaus aus. Diese Eigenschaften bestimmen, wo Material stehen darf und wo nicht. Dazu kommen Gefahren, die es an gewöhnlichen Baustellen nicht gibt.

BesonderheitFolge für die SicherungWorauf die Kontrolle achtet
Lichtraum der BahnKein Gegenstand darf in den Raum ragen, den die Fahrzeuge benötigenBaken, Schilder, Bauzaun und Lagermaterial mit ausreichend Abstand zum Gleis
Ausschwenken in KurvenDer benötigte Raum ist in Bögen breiter als auf gerader StreckeBesonders in Kurven prüfen, ob Material nachträglich näher an das Gleis gerückt ist
Fahrleitung unter SpannungArbeiten und Geräte in der Nähe nur nach Vorgaben des BetreibersHohe Geräte, Kranausleger oder aufgestellte Masten in der Nähe der Oberleitung melden
Signale und WeichenBahnsignale müssen für den Fahrer sichtbar bleibenKeine Verkehrszeichen oder Bauzäune, die Bahnsignale verdecken
HaltestellenFahrgäste steigen auf der Fahrbahn oder an Behelfsbahnsteigen ein und ausGesicherte Wege zur Ersatzhaltestelle, Beleuchtung, Beschilderung

Die genauen Abstände und Regeln legt das Verkehrsunternehmen fest. Sie stehen häufig als Auflage in der verkehrsrechtlichen Anordnung oder in einer gesonderten Vereinbarung. Ein Kontrollfahrer sollte diese Vorgaben kennen, bevor er die erste Fahrt antritt.

Vor der ersten Kontrolle klären

Gleisbaustellen haben mehr Beteiligte als eine gewöhnliche Arbeitsstelle. Damit die Kontrolle nicht ins Leere läuft, sollten vorab einige Punkte schriftlich feststehen:

  • Welche Unterlagen gelten? Neben Anordnung und Verkehrszeichenplan oft auch ein Plan des Verkehrsunternehmens für Gleissperrung, Langsamfahrstelle oder Ersatzverkehr.
  • Läuft der Bahnbetrieb während der Arbeiten weiter, eingeschränkt oder gar nicht? Die Antwort ändert den Prüfmaßstab grundlegend.
  • Wer ist beim Verkehrsunternehmen Ansprechpartner, und wie ist die Betriebsleitstelle erreichbar, auch nachts?
  • Darf der Kontrollfahrer den Gleisbereich überhaupt betreten? In der Regel nein, ohne Einweisung des Betreibers.
  • Welche Mängel gehen sofort an wen? Ein Hindernis im Lichtraum betrifft zuerst den Bahnbetrieb, eine umgefallene Bake an der Fahrbahn zuerst den Verkehrssicherer.
  • Wo befinden sich Ersatzhaltestellen und Haltestellen für den Ersatzverkehr mit Bussen?

Hilfreich ist eine kurze Begehung zu Beginn gemeinsam mit Bauleitung und Verkehrssicherer. Dabei lassen sich kritische Punkte wie enge Kurven, Fußgängerquerungen und Behelfsbahnsteige festhalten. Wer Kontrolle und Verantwortung aufteilt, findet Hinweise im Ratgeber Kontrollpflicht übertragen.

Die Kontrolle vor Ort: Reihenfolge und Blickrichtung

Wir empfehlen, eine Gleisbaustelle in zwei Durchgängen zu prüfen. Im ersten Durchgang aus Sicht des Straßenverkehrs: Vorwarnung, Einengung, Beschilderung, Lichtzeichenanlage, Fuß- und Radverkehr. Im zweiten Durchgang aus Sicht der Bahn, zu Fuß auf dem Gehweg oder an einer sicheren Stelle neben der Arbeitsstelle, niemals im Gleis.

Im zweiten Durchgang interessieren vor allem die Abstände. Steht eine Leitbake mit ihrer Fußplatte so, dass der Fahrtwind oder ein Anstoß sie in den Lichtraum kippen kann? Ragt ein Absperrschrankengitter in einer Kurve in den Schwenkbereich? Liegen Kabeltrommeln, Rohre oder Paletten zu nah am Gleis? Sind Gleisüberfahrten für Baustellenfahrzeuge frei und eben, ohne Schotter oder Erdreich in den Rillen der Schienen?

Ein weiterer Punkt ist die Verkehrsführung für Autos. Wird der Verkehr über oder neben die Gleise verschwenkt, müssen Markierung und Leiteinrichtungen eindeutig zeigen, wo gefahren werden darf. Ein Autofahrer, der versehentlich auf den Gleiskörper gerät, steht im schlimmsten Fall vor einer herannahenden Bahn. Gelbe Markierungen, die über Schienen geführt werden, lösen sich zudem schneller ab und verdienen besondere Aufmerksamkeit; Hintergründe dazu im Ratgeber Gelbe Fahrbahnmarkierung.

Typische Mängel an Gleisbaustellen

Bestimmte Befunde wiederholen sich an Straßenbahnstrecken auffällig oft. Viele davon entstehen nicht durch Unfälle, sondern durch den laufenden Baubetrieb.

  • Material, das am Abend nah am Gleis abgestellt wurde, weil die Lagerfläche voll war
  • Leitbaken, die durch Sog und Druck vorbeifahrender Bahnen gewandert oder umgefallen sind
  • verdeckte Bahnsignale durch nachträglich aufgestellte Verkehrszeichen oder Bauzaunplanen
  • Behelfsbahnsteige ohne funktionierende Beleuchtung oder mit Stolperkanten
  • fehlende oder verdrehte Hinweise auf die Ersatzhaltestelle, sodass Fahrgäste über die Fahrbahn laufen
  • verschmutzte Schienenrillen an Baustellenausfahrten
  • Absperrungen, die nach Ende einer Gleissperrung nicht zurückgebaut wurden und den Lichtraum einengen

Gerade der letzte Punkt zeigt, warum Gleisbaustellen mit wechselnden Phasen eng begleitet werden sollten. Nach jeder Umstellung lohnt eine eigene Kontrolle, bevor der Regelbetrieb der Bahn wieder anläuft. Eine Übersicht häufiger Mängel aller Baustellenarten finden Sie im Ratgeber Die zehn häufigsten Mängel.

Fußgänger und Fahrgäste schützen

An Straßenbahnstrecken ist der Fußverkehr meist dichter als an anderen Baustellen. Fahrgäste haben es eilig, sie wollen die Bahn noch erreichen und nehmen den kürzesten Weg. Eine Absicherung muss diesem Verhalten Rechnung tragen. Wo ein Ersatzgehweg oder eine Querung angelegt ist, prüft die Kontrolle, ob die Begrenzung lückenlos steht, ob Tastleisten und Leitelemente für sehbehinderte Menschen vorhanden sind, sofern angeordnet, und ob Querungen zur Haltestelle nicht durch Material verstellt sind.

Ein wichtiger Prüfpunkt ist die Beleuchtung. Im Herbst und Winter beginnt der Berufsverkehr im Dunkeln, und Ersatzhaltestellen liegen oft an Stellen ohne Straßenlaternen. Ausgefallene Warnleuchten an Absperrungen zur Bahn hin sind daher kein Schönheitsfehler. Weitere Hinweise zum Fußverkehr gibt der Ratgeber Fußgänger und Radfahrer sicher führen.

Melden, dokumentieren, abstimmen

Bei Gleisbaustellen ist die Meldekette besonders wichtig. Ein Hindernis im Lichtraum oder ein Gerät zu nah an der Fahrleitung muss sofort an die vereinbarte Stelle beim Verkehrsunternehmen und an die Bauleitung gehen. Diese entscheiden, ob die Bahn angehalten oder langsam vorbeigeführt wird. Der Kontrollfahrer selbst greift in den Bahnbetrieb nicht ein und betritt das Gleis nicht, auch nicht, um einen Gegenstand schnell zu entfernen.

In den Bericht gehören Fotos aus beiden Blickrichtungen mit Zeitstempel, eine klare Ortsangabe mit Haltestellenname oder Gleisabschnitt und der Hinweis, wer wann informiert wurde. Wie Sie Befunde beweissicher festhalten, beschreibt der Ratgeber Fotodokumentation als Beweis.

Die Staffsec Solution GmbH übernimmt über kontrollfahrten.com unabhängige Baustellenkontrollen auch an Straßenbahnstrecken in Norddeutschland und Berlin, mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern, Kontrollberichten mit Foto und GPS-Bezug und einer eigenen Leitstelle für die Weitergabe von Mängeln.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Kontrollfahrer das Gleis betreten, um eine umgefallene Bake zu entfernen?

Nein, ohne Einweisung und Freigabe des Verkehrsunternehmens nicht. Der richtige Weg ist die sofortige Meldung an die vereinbarte Stelle des Betreibers und an die Bauleitung. Diese entscheiden über die Sicherung des Bahnbetriebs.

Welche Vorschriften gelten für Straßenbahnen?

Für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen gilt die BOStrab, ergänzt um die Betriebsvorschriften des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Absicherung zur Straße hin gelten die RSA 21 und die verkehrsrechtliche Anordnung. An Gleisbaustellen greifen beide Bereiche ineinander.

Was ist der Lichtraum einer Straßenbahn?

Damit ist der Raum gemeint, den die Fahrzeuge einschließlich eines Sicherheitszuschlags benötigen. In Kurven ist er breiter, weil der Wagenkasten ausschwenkt. In diesen Raum darf kein Material der Baustelle ragen.

Wer muss bei einem Mangel im Gleisbereich zuerst informiert werden?

Das hängt von der Art des Mangels ab und sollte vorab festgelegt sein. Gefahren für den Bahnbetrieb gehen zuerst an das Verkehrsunternehmen, Mängel an der Straßenabsicherung an den Verkehrssicherer. Die Bauleitung wird in beiden Fällen informiert.

Warum sind Ersatzhaltestellen ein eigener Prüfpunkt?

Weil dort viele Menschen auf engem Raum warten, ein- und aussteigen und oft eine Fahrbahn queren müssen. Fehlende Hinweise, Stolperkanten oder ausgefallene Beleuchtung führen schnell zu gefährlichen Wegen. Die Kontrolle prüft deshalb Weg, Licht und Beschilderung zur Haltestelle.

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