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Glossar

Aufstellvorrichtung

Aufstellvorrichtung im Glossar: welche Bauarten transportable Zeichen tragen, wie man die passende wählt und welche Fehler bei Kontrollen auffallen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Begriff

Als Aufstellvorrichtung bezeichnet man jede Konstruktion, die ein transportables Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung ohne feste Gründung am Boden hält. Sie ersetzt auf Zeit den einbetonierten Pfosten. Das Spektrum reicht von der einfachen Fußplatte unter einer Leitbake bis zum großen Rahmengestell für einen Vorwegweiser an einer Umleitung.

Für die Lieferung gelten die TL-Aufstellvorrichtungen. Wo und in welcher Höhe ein Zeichen aufgestellt wird, bestimmen dagegen Regelplan, Verkehrszeichenplan und Anordnung. In der Praxis treffen beide Seiten aufeinander: Die Planung sagt, wo das Zeichen steht, die Aufstellvorrichtung entscheidet, ob es dort auch bleibt.

Bauarten

BauartTrägt typischerweiseStärkeSchwäche
FußplatteLeitbaken, Schranken, kleine ZeichenSchnell gestellt, stapelbarBegrenzt bei großer Windfläche
Klapp- oder FaltständerKurzzeitige Zeichen, etwa bei TagesbaustellenLeicht, schnell auf- und abgebautBraucht oft Ballast, kippt auf unebenem Grund
Rohrpfosten mit schwerem FußMittlere Zeichen, ZusatzzeichenGute Höhe für SichtbarkeitPfosten kann sich im Fuß drehen
Rahmen- oder GitterständerGroße Tafeln, Vorwegweiser, UmleitungstafelnBreite Basis, viel StandflächePlatzbedarf im Seitenraum, schwer zu versetzen

Die richtige Wahl hängt von Zeichengröße, Aufstellhöhe, Untergrund und Lage ab. Ein Zeichen auf einem Deich in Nordfriesland bekommt anderen Wind ab als eines in einer Wohnstraße in Bremen. Auch der Untergrund zählt: Ein Gestell, das auf Asphalt sicher steht, kann im aufgeweichten Bankett einsinken.

Prüfblick während der Bauzeit

Bei Kontrollfahrten geht es weniger um die Frage, ob die Aufstellvorrichtung zugelassen ist, sondern ob sie im aktuellen Zustand trägt. Folgende Punkte prüfen Kontrollfahrer an jedem Standort:

  • Zeichen senkrecht und zur Fahrtrichtung ausgerichtet, nicht vom Wind verdreht
  • Ständer vollständig ausgeklappt und verriegelt, keine eingeknickte Strebe
  • Ballast vorhanden, wenn der Hersteller ihn vorsieht, und richtig platziert, etwa mit Sandsäcken auf den Füßen
  • Kein Teil des Gestells ragt in Fahrstreifen, Radweg oder Gehweg
  • Schrauben und Klemmen fest, Zeichen sitzt nicht lose am Pfosten
  • Untere Kante des Zeichens nicht durch Bewuchs, parkende Fahrzeuge oder Schneehaufen verdeckt

Lockere Klemmen nachziehen, ein verdrehtes Zeichen zurückstellen und fehlenden Ballast ergänzen gehört zur Wartung im Rahmen der Fahrt. Muss ein Zeichen wegen ungeeigneter Aufstellung an einen anderen Platz oder auf ein anderes Gestell, ist das ein Umbau, der beim Verkehrssicherer liegt. Wie umgefallene Geräte zu behandeln sind, beschreibt der Ratgeber Umgefahrene Bake: Pflichten.

Fragen zum Begriff

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellvorrichtung und Fußplatte?

Aufstellvorrichtung ist der Oberbegriff. Die Fußplatte ist eine Bauart davon, daneben gibt es Ständer, Pfosten mit Fuß und Rahmengestelle.

Darf man eine Aufstellvorrichtung selbst mit Steinen beschweren?

Steine, Betonbrocken oder Bordsteine sind als Ballast ungeeignet, weil sie bei einem Anprall gefährlich werden. Üblich sind Sandsäcke nach Angabe des Herstellers.

Wer ist für eine umgekippte Aufstellvorrichtung verantwortlich?

Verantwortlich bleibt der für die Verkehrssicherung Zuständige. Eine Kontrollfahrt stellt das Gerät im Rahmen der Wartung wieder auf oder meldet den Schaden, wenn das vor Ort nicht möglich ist.

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