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Glossar

TL-Aufstellvorrichtungen

TL-Aufstellvorrichtungen erklärt: was für Fußplatten und Gestelle transportabler Zeichen gilt und wie Sie Standsicherheit bei Wind praktisch prüfen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Definition

Die TL-Aufstellvorrichtungen sind die Technischen Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen von transportablen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 1997. Eine Aufstellvorrichtung ist alles, was ein Zeichen oder eine Bake am Boden hält: Fußplatten, Rahmen, Ständer und Stützen. Die Lieferbedingungen beschreiben Anforderungen an Standsicherheit, Werkstoff, Abmessungen und Prüfung.

Hintergrund ist eine einfache Beobachtung aus der Praxis: Ein Schild ist nur so gut wie sein Fuß. Fällt ein Zeichen 123 bei Sturm um, fehlt der Hinweis genau dann, wenn die Sicht ohnehin schlecht ist.

Wie bei den übrigen Lieferbedingungen gilt: Die TL beschreibt das Bauteil, nicht seinen Standort. Wo ein Zeichen steht und in welcher Höhe, ergibt sich aus RSA 21, Regelplan und Anordnung. Über die ZTV-SA 97 wird die Verwendung geeigneter Aufstellvorrichtungen vertraglich verlangt. Bei der Beschaffung lohnt deshalb ein Blick auf die Herstellerangaben, für welche Zeichengrößen und Windlasten ein Fuß ausgelegt ist.

Worauf es ankommt

Die Standsicherheit hängt vom Zusammenspiel aus Zeichengröße, Höhe der Unterkante, Windlast und Gewicht des Fußes ab. Ein großes Zeichen braucht eine schwerere oder breitere Aufstellung als eine einzelne Leitbake. An der offenen Küste in Schleswig-Holstein oder auf Brücken in Hamburg sind die Windlasten deutlich höher als in einer geschützten Wohnstraße.

  • Fußplatten aus Recyclingmaterial oder Beton tragen Baken, Schranken und kleinere Zeichen.
  • Gestelle und Rahmen halten große Vorwegweiser und Tafeln.
  • Zusätzlicher Ballast wie Sandsäcke erhöht die Standsicherheit, darf aber nicht in den Verkehrsraum ragen oder Teile des Zeichens verdecken.

Ausführliche Hinweise gibt der Ratgeber Fußplatten, Ballast und Standsicherheit.

Mängel, die bei Kontrollen auffallen

  • Fußplatte gebrochen oder nur halb vorhanden
  • Zeichen auf ungeeignetem Untergrund wie weichem Bankett, das bei Regen nachgibt
  • Gestell ohne Ballast, obwohl der Hersteller ihn vorsieht
  • Fuß ragt in den Gehweg und wird zur Stolperfalle
  • Pfosten lose in der Fußplatte, Zeichen dreht sich im Wind

Nach Sturm sind solche Mängel besonders häufig. Unsere Kontrollfahrer stellen umgewehte Zeichen im Rahmen der Fahrt wieder auf und melden der Bauleitung, wenn eine Aufstellung grundsätzlich nicht reicht. Mehr zur Lage bei Unwetter unter Sturm an der Baustelle.

Fragen zum Begriff

Gelten die TL-Aufstellvorrichtungen auch für fest einbetonierte Schilder?

Nein. Sie betreffen transportable Aufstellungen, wie sie an Arbeitsstellen üblich sind. Dauerhafte Beschilderung mit Fundament folgt anderen Regeln.

Reicht ein Sandsack auf der Fußplatte?

Er kann die Standsicherheit verbessern, ersetzt aber keine passende Aufstellvorrichtung. Bei großen Zeichen ist zu prüfen, ob die gewählte Kombination für die Windlast ausgelegt ist.

Wer ist für umgewehte Zeichen verantwortlich?

Der Verkehrssicherer bzw. das ausführende Unternehmen. Kontrollen sollen solche Fälle früh erkennen, damit das Zeichen zügig wieder steht.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!