Begriff in einfachen Worten
Die Beweislast legt fest, wer im Zivilprozess das Risiko trägt, wenn sich eine Tatsache nicht klären lässt. Bleibt offen, ob eine Warnleuchte in der Unfallnacht brannte, entscheidet das Gericht zulasten der Partei, die diese Tatsache hätte beweisen müssen. Die Beweislast ist also keine Pflicht im engeren Sinn, sondern eine Risikoverteilung.
Davon zu unterscheiden ist die Darlegungslast: Eine Partei muss zunächst überhaupt vortragen, was passiert ist. Erst über bestrittene Tatsachen wird Beweis erhoben. Und das Beweismaß beschreibt, wie überzeugt das Gericht sein muss, bevor es eine Tatsache als bewiesen ansieht.
Grundregel und Verteilung
Nach der Grundregel beweist jede Partei die Voraussetzungen der Norm, auf die sie sich stützt. Wer nach einem Unfall Schadensersatz nach § 823 BGB verlangt, muss also Pflichtverletzung, Schaden und den Zusammenhang dazwischen beweisen. Für Arbeitsstellen gibt es aber mehrere Wege, auf denen sich das Gewicht verschiebt.
| Frage | Beweislast liegt grundsätzlich bei | Was die Lage verschiebt |
|---|---|---|
| War die Absicherung mangelhaft? | Geschädigtem | Anscheinsbeweis bei typischem Ablauf |
| Wurde regelmäßig kontrolliert? | praktisch beim Sicherungspflichtigen | sekundäre Darlegungslast für interne Abläufe |
| Waren Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und überwacht? | Unternehmen (§ 831 BGB) | nur mit Nachweisen zu Schulung und Aufsicht |
| Hat der Geschädigte mitverschuldet? | Sicherungspflichtigem | Spuren, Zeugen, Sichtverhältnisse |
Die zweite Zeile ist in der Praxis die wichtigste. Was intern geplant und kontrolliert wurde, kann der Geschädigte nicht wissen. Deshalb muss das Unternehmen seine Kontrollorganisation konkret darlegen. Pauschale Angaben wie „wird regelmäßig geprüft“ genügen dafür in aller Regel nicht. Ausführlich behandelt das der Ratgeber Beweislast nach Unfall an der Baustelle.
Welche Unterlagen tragen
- Kontrollprotokolle mit Datum, Uhrzeit, Strecke und Befund
- Fotos der Absicherung mit Zeitstempel und Ortsbezug
- Mängelmeldungen samt Zeitpunkt der Behebung
- Nachweise zur Fachkunde der eingesetzten Personen
- Anordnung und Verkehrszeichenplan in der gültigen Fassung
Ein Beispiel: Nach einem Sturz an einer Gehwegbaustelle in Bremen behauptet die Geschädigte, das Absperrschrankengitter habe schon seit Tagen gefehlt. Liegt ein Fotobericht vom Vorabend vor, der das Gitter an seinem Platz zeigt, ist diese Behauptung zumindest erschüttert. Ohne Bericht steht Aussage gegen Aussage. Staffsec dokumentiert jede Kontrollfahrt digital mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug.