Das frühere Standardwerk
Die RSA 95 waren die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ in der Ausgabe von 1995. Über mehr als 25 Jahre bildeten sie die Grundlage für nahezu jede Baustellenabsicherung in Deutschland. Generationen von Verkehrssicherern, Bauleitern und Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörden haben mit ihren Regelplänen gearbeitet.
Gegliedert waren sie bereits ähnlich wie ihr Nachfolger: ein allgemeiner Teil A sowie die Teile B für innerörtliche Straßen, C für Landstraßen und D für Autobahnen. Über die Jahre wurden sie durch Rundschreiben und Länderregelungen ergänzt, was den Überblick nicht erleichterte.
Ablösung durch die RSA 21
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 hat das Bundesverkehrsministerium die RSA 21 bekanntgegeben. Nach der Einführung durch die Länder im Jahr 2022 sind die RSA 95 für neue Planungen nicht mehr anzuwenden. Die neue Fassung ordnet die Inhalte neu, überarbeitet die Regelpläne und betont im Titel ausdrücklich die verkehrsrechtliche Sicherung.
Was sich im Einzelnen geändert hat und worauf Praktiker beim Umstieg achten müssen, beschreibt der Ratgeber Änderungen der RSA 21 gegenüber den RSA 95.
Wo die RSA 95 noch begegnen
Auch wenn sie abgelöst sind, verschwinden die RSA 95 nicht über Nacht aus dem Alltag. Ein Kontrollfahrer stößt in der Praxis immer wieder auf Spuren der alten Fassung.
- In älteren Musterverkehrszeichenplänen und Vorlagen, die noch auf alte Regelplannummern verweisen
- In Leistungsbeschreibungen, die aus früheren Ausschreibungen übernommen und nicht angepasst wurden
- In Schulungsunterlagen und Nachschlagewerken, die vor 2022 erschienen sind
- Bei der rückblickenden Bewertung älterer Unfälle, für die der damals geltende Stand maßgeblich ist
Für die tägliche Kontrolle gilt: Maßstab ist die verkehrsrechtliche Anordnung der jeweiligen Baustelle. Verweist eine Anordnung oder ein Plan noch auf die RSA 95, sollte die Bauleitung das mit der Behörde klären. Der Kontrollfahrer vermerkt den Hinweis im Bericht, ändert aber nicht eigenmächtig die Sicherung.
Unsere Kontrollfahrer prüfen nach dem aktuellen Stand der RSA 21 und gegen die Unterlagen der jeweiligen Arbeitsstelle.