Was die RSA 21 sind
RSA 21 steht für die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“, Ausgabe 2021. Sie beschreiben, wie eine Arbeitsstelle gegenüber dem Verkehr abgesichert wird: welche Verkehrszeichen, Leitelemente, Absperrungen und Warnleuchten in welcher Anordnung einzusetzen sind. Das Bundesverkehrsministerium hat sie mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 vom 8. November 2021 bekanntgegeben; die Länder haben sie im Laufe des Jahres 2022 eingeführt.
Die RSA 21 lösten die RSA 95 ab, die über ein Vierteljahrhundert gegolten hatten. Schon der neue Titel zeigt die Richtung: Es geht um die verkehrsrechtliche Sicherung. Fragen des Arbeitsschutzes der Beschäftigten regeln andere Vorschriften, etwa die ASR A5.2 und die DGUV-Regeln.
Aufbau in vier Teilen
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Teil A | Allgemeine Grundsätze, Begriffe, Einrichtungen, Zuständigkeiten |
| Teil B | Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen |
| Teil C | Arbeitsstellen an Landstraßen |
| Teil D | Arbeitsstellen an Autobahnen |
Die Teile B bis D enthalten jeweils Regelpläne für typische Situationen, etwa eine halbseitige Sperrung mit Ampel innerorts oder eine Fahrstreifeneinziehung auf der Autobahn. Weicht die Lage vor Ort davon ab, wird ein angepasster Verkehrszeichenplan erstellt. Eine ausführliche Übersicht über die einzelnen Teile gibt der Ratgeber RSA 21 – Teile A bis D.
Bedeutung für Kontrolle und Wartung
Die RSA 21 sind Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung, mit der die Straßenverkehrsbehörde eine Absicherung nach § 45 StVO anordnet. Damit wird ihr Inhalt für die konkrete Baustelle verbindlich. Wer die Sicherung aufstellt, muss sie nach Anordnung und Plan umsetzen; wer kontrolliert, prüft genau dagegen.
Die RSA verlangen außerdem, dass die Sicherung während der gesamten Dauer der Arbeiten wirksam bleibt und ein Verantwortlicher mit den nötigen Fachkenntnissen benannt ist. Als Nachweis dieser Fachkenntnisse dient in der Praxis eine Schulung nach MVAS 99. Wie oft und wann zu kontrollieren ist, regelt im Detail vor allem die ZTV-SA 97, wenn sie im Bauvertrag vereinbart ist.
Für Kontrollfahrer heißt das: Vor der ersten Runde gehören Anordnung und Plan der Baustelle ins Fahrzeug oder aufs Tablet. Nur so lässt sich erkennen, ob ein Zeichen fehlt oder nur versetzt steht. Unsere Kontrollfahrten richten sich nach RSA 21 und ZTV-SA.