Musterlösung für wiederkehrende Fälle
Ein Regelplan ist eine Musterzeichnung in den RSA 21. Er zeigt für eine häufig vorkommende Situation, wie eine Arbeitsstelle abgesichert werden kann: welche Zeichen in welcher Reihenfolge stehen, wo Absperrschranken und Leitbaken angeordnet werden und welche Maße als Richtwert gelten.
Regelpläne sparen Arbeit. Statt jede Absicherung neu zu erfinden, greifen Verkehrssicherer und Behörden auf eine erprobte Lösung zurück. Sie sorgen außerdem dafür, dass Verkehrsteilnehmer in Kiel, Schwerin und Bremen ähnliche Situationen in ähnlicher Form vorfinden.
Aufbau nach Straßenarten
Die RSA 21 sind in Teile gegliedert. Die Regelpläne stehen in den Teilen, die sich mit den einzelnen Straßenarten befassen. Innerhalb eines Teils sind sie nach Fallgruppen geordnet, etwa nach der Lage der Arbeitsstelle oder nach der Art der Verkehrsführung.
| Teil der RSA 21 | Straßenart | typische Fälle |
|---|---|---|
| Teil B | innerörtliche Straßen | Arbeiten auf Gehweg, Fahrbahnrand, halbseitige Sperrung |
| Teil C | Landstraßen | Einengung, Sperrung mit Lichtsignalanlage, Arbeiten im Seitenraum |
| Teil D | Autobahnen | Fahrstreifensperrung, Überleitung, kurze Arbeitsstellen |
Einen Überblick über alle Teile und ihren Zweck gibt der Ratgeber RSA 21: Teile A bis D.
Grenzen des Regelplans
Ein Regelplan beschreibt eine idealisierte Straße. Die echte Arbeitsstelle hat Einmündungen, Kurven, Bushaltestellen, Grundstückszufahrten oder eine Kuppe vor der Einengung. Deshalb wird der Regelplan in der Regel auf die Örtlichkeit übertragen und angepasst. Das Ergebnis ist der Verkehrszeichenplan, der mit der Anordnung verbindlich wird. Wie eine solche Anpassung aussieht, erklärt der Eintrag Regelplan-Modifikation.
- Regelplan allein ersetzt keine Prüfung der örtlichen Verhältnisse
- Maßangaben im Regelplan sind Richtwerte, die Anordnung kann davon abweichen
- für Kontrollen zählt die angeordnete Fassung, nicht das Muster aus dem Regelwerk
- bei Phasenwechsel kann ein anderer Regelplan als Grundlage nötig sein
Bezug zur Kontrollfahrt
Kontrollfahrer kennen die gängigen Regelpläne und erkennen daher schnell, wenn ein Element fehlt, das zur Situation gehört, zum Beispiel eine Vorwarnung vor einer Einengung. Maßgeblich bleibt aber stets der genehmigte Plan der jeweiligen Arbeitsstelle. Fällt draußen etwas auf, das weder zum Plan noch zur Lage passt, wird es dokumentiert und der Bauleitung gemeldet.