Ein Paar aus zwei Zeichen
Zeichen 208 ist ein Vorschriftzeichen in Anlage 2 der StVO: Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren. Auf dem runden Schild mit rotem Rand zeigt der rote Pfeil die eigene, wartepflichtige Richtung. Zeichen 308 steht in Anlage 3 bei den Richtzeichen und ist das blaue, quadratische Gegenstück: Wer es sieht, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr.
Die beiden Zeichen ergeben nur zusammen Sinn. Steht auf der einen Seite der Engstelle Zeichen 208, gehört auf die andere Seite Zeichen 308. Fehlt eines davon, wissen beide Richtungen nicht sicher, wer warten muss.
Wann die Schilder reichen
An einer halbseitigen Sperrung muss der Verkehr wechselseitig an der Arbeitsstelle vorbeigeführt werden. Bei kurzen Engstellen, guter Sicht von einem Ende zum anderen und wenig Verkehr genügt dafür oft die Vorrangregelung mit Zeichen 208 und 308. Ist die Strecke länger, die Sicht durch Kurven oder Kuppen eingeschränkt oder der Verkehr stärker, sieht die Planung nach RSA 21 eine Baustellenampel oder Regelung durch Posten vor. Die konkreten Grenzen ergeben sich aus der Richtlinie und der Anordnung.
Welche Richtung Vorrang bekommt, ist eine Planungsfrage. Häufig erhält die Richtung Vorrang, auf deren Seite die Arbeitsstelle nicht liegt, weil sie ohne Ausweichen geradeaus vorbeifahren kann.
Prüfpunkte
- Beide Zeichen vorhanden und einander richtig zugeordnet
- Zeichen 208 steht so weit vor der Engstelle, dass Wartende nicht in der Engstelle stehen
- Sichtbeziehung zwischen beiden Enden nicht durch Baumaterial, Container oder Fahrzeuge verdeckt
- Keine widersprüchliche Ampel oder Haltlinie aus einer früheren Verkehrsführung
- Wartende Fahrzeuge blockieren keine Einfahrt oder Querung
Ein typischer Mangel entsteht, wenn auf der Baustelle Material zwischengelagert wird. Dann ist die Engstelle auf dem Papier überschaubar, in der Praxis aber nicht mehr. Unsere Kontrollfahrer achten bei jeder Fahrt auf die freie Sicht und melden Veränderungen an die Bauleitung. Mehr zur Wahl zwischen Schild und Ampel im Ratgeber Halbseitige Sperrung mit Ampel.