Was regelt die ZTV-SA?
Die ZTV-SA definiert die technischen Standards für alle Komponenten der Verkehrssicherung: Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, Leiteinrichtungen, Warnleuchten, Fahrbahnmarkierungen und Lichtsignalanlagen. Sie legt fest, welche Materialien verwendet werden dürfen, wie die Einrichtungen aufzustellen sind und welche Qualitätsanforderungen erfüllt werden müssen. Unsere Kontrollfahrten prüfen die Einhaltung all dieser Vorgaben.
Prüfumfang bei Kontrollfahrten nach ZTV-SA
Bei unseren Kontrollfahrten nach ZTV-SA prüfen wir: Zustand und Aufstellung aller Verkehrszeichen (Reflexion, Lesbarkeit, Standfestigkeit), Funktionsfähigkeit und Ausrichtung aller Warnleuchten, Vollständigkeit und Zustand der Absperreinrichtungen (Leitbaken, Absperrschranken, Leitschwellen), Zustand der Fahrbahnmarkierungen (Retroreflexion, Griffigkeit), Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen und Wechselverkehrszeichen, sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstands- und Aufstellmaße.
Wartung und Sofortmaßnahmen
Neben der reinen Kontrolle führen wir bei Bedarf auch Sofortmaßnahmen durch: umgefallene Baken aufrichten, defekte Warnleuchten austauschen, Akkus wechseln, beschädigte Verkehrszeichen sichern. Diese Wartungsarbeiten werden ebenfalls dokumentiert und in den Prüfbericht aufgenommen. So stellen wir sicher, dass Ihre Verkehrssicherung jederzeit den Anforderungen der ZTV-SA entspricht.
Unterschied zwischen RSA und ZTV-SA
Während die RSA die grundsätzlichen Regeln für die Sicherung von Arbeitsstellen festlegen (Regelpläne, Verkehrsführung, Beschilderung), definiert die ZTV-SA die technischen Anforderungen an die einzelnen Sicherungseinrichtungen. Beide Regelwerke ergänzen sich und bilden zusammen den Rahmen für eine sichere Baustellenabsicherung. Unsere Kontrollfahrten berücksichtigen beide Regelwerke.