Was die StVO unter Richtzeichen versteht
Richtzeichen bilden die dritte Gruppe der Verkehrszeichen in der StVO. § 42 Absatz 1 beschreibt sie so: Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten. Die Zeichen selbst stehen in Anlage 3, gegliedert in zwölf Abschnitte von den Vorrangzeichen über Parken und Wegweisung bis zur Umleitungsbeschilderung und sonstigen Verkehrsführung.
Der zweite Satz wird oft übersehen. Wer Richtzeichen nur für unverbindliche Hinweise hält, irrt. Ein Beispiel ist Zeichen 308 „Vorrang vor dem Gegenverkehr“, das als Gegenstück zum Vorschriftzeichen 208 an Engstellen den Vorrang regelt. Nach § 42 Absatz 2 sind die durch Richtzeichen angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Richtzeichen, die an Baustellen vorkommen
| Abschnitt in Anlage 3 | Beispiele | Bezug zur Arbeitsstelle |
|---|---|---|
| Vorrangzeichen | Zeichen 308 | Engstelle ohne Lichtsignalanlage |
| Umleitungsbeschilderung | Zeichen 454 bis 457 | Umleitung bei Voll- oder Teilsperrung |
| Sonstige Verkehrsführung | Zeichen 501 Überleitungstafel, Zeichen 531 Einengungstafel | Lenkung vor Überleitungen und Fahrstreifenwegfall |
| Markierungen | Leitlinien, Fahrstreifenbegrenzung | gelbe Markierung für die Bauzeit |
| Hinweise | Zeichen 357 Sackgasse | Straße wird durch die Sperrung zeitweise zur Sackgasse |
Für die Verkehrsführung an größeren Arbeitsstellen sind vor allem die Verkehrslenkungstafeln wichtig, etwa Verkehrszeichen 501 und Verkehrszeichen 531. Bei Sperrungen tragen die Umleitungszeichen 454 bis 457 die Hauptlast.
Standort und Entfernungsangaben
Auch für Richtzeichen gilt nach § 42 Absatz 3: Sie stehen grundsätzlich dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Stehen sie aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit vorher, wird die Entfernung auf einem Zusatzzeichen angegeben. Bei Verkehrslenkungstafeln ist das der Regelfall, denn sie sollen ja ankündigen, was gleich passiert.
Bei Umleitungen kommt eine Besonderheit dazu. Die Strecke führt oft über viele Kilometer und durch mehrere Kreuzungen. Fehlt an einer Abzweigung ein einziges Zeichen, stehen Ortsunkundige plötzlich ohne Orientierung da. Die Umleitung ist deshalb nur so gut wie ihre schwächste Stelle.
Worauf es bei der Kontrolle ankommt
- Lenkungstafeln zeigen die aktuelle Verkehrsführung, nicht die einer früheren Bauphase
- Umleitungsstrecke ist an jeder Abzweigung lückenlos ausgeschildert
- Richtzeichen mit Vorrangregelung passen zur tatsächlichen Engstelle
- Entfernungsangaben auf Zusatzzeichen stimmen mit der Örtlichkeit
- Dauerhafte Wegweiser, die der Umleitung widersprechen, sind abgedeckt
Hilfreich ist ein Blick in den Ratgeber Umleitungsbeschilderung kontrollieren. Unsere Kontrollfahrer fahren vereinbarte Umleitungen mit ab und halten fehlende oder verdrehte Zeichen im Bericht mit Foto fest.