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Glossar

Vollsperrung

Vollsperrung an Baustellen: wann eine Straße ganz gesperrt wird, welche Zeichen dazugehören, wer trotzdem durch darf und was die Kontrolle prüft.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Definition

Bei einer Vollsperrung wird die gesamte Fahrbahn eines Straßenabschnitts für den Fahrverkehr geschlossen. Eine Vorbeiführung an der Arbeitsstelle gibt es nicht, der Verkehr muss eine Umleitung nehmen. Sie ist das stärkste Mittel der Verkehrsführung und wird angeordnet, wenn die Breite für eine halbseitige Sperrung nicht reicht, wenn die Arbeiten die ganze Fahrbahn beanspruchen oder wenn die Arbeitsdauer durch die Sperrung deutlich kürzer wird.

Häufige Anlässe sind Brückenarbeiten, Fahrbahnerneuerungen in voller Breite, tiefe Leitungsgräben quer zur Straße oder Arbeiten mit Großgeräten. Die Sperrung kann über Wochen dauern oder nur eine Nacht, etwa bei Arbeiten an Autobahnanschlussstellen.

Zeichen und Absperrung

Den Abschluss bildet in der Regel eine Absperrschranke nach Zeichen 600 über die ganze Breite, versehen mit Warnleuchten nach Anordnung. Das Verbot selbst spricht meist Zeichen 250 aus, das Fahrzeuge aller Art ausschließt. Ist der Radverkehr zugelassen, kommt eher Zeichen 260 in Betracht. Einzelheiten dazu stehen im Eintrag Zeichen 250 und 260.

Oft beginnt die Sperrung nicht an der Absperrschranke, sondern schon an der vorherigen Kreuzung. Dort steht die Ankündigung, damit niemand bis vor die Schranke fährt und wenden muss. Zusatzzeichen regeln Ausnahmen, zum Beispiel für Anlieger, Linienbusse oder Baustellenverkehr. Gültig ist nur, was in der Anordnung steht.

Wer trotzdem durch muss

Eine Vollsperrung betrifft mehr Menschen als nur den Durchgangsverkehr. Bei der Planung und bei jeder Kontrolle sollte klar sein, wie diese Gruppen versorgt sind:

  • Rettungsdienst und Feuerwehr: Zufahrt zu allen Grundstücken muss nach Abstimmung mit den Diensten möglich bleiben
  • Anlieger: Zufahrt zu Häusern und Betrieben bis zur Arbeitsstelle, soweit angeordnet
  • Fußgänger: Zeichen 250 schließt sie nicht aus, ein sicherer Weg muss vorhanden sein
  • Radverkehr: entweder geführt oder ausdrücklich umgeleitet
  • Linienbusse und Müllabfuhr: Ersatzhaltestellen und Wendemöglichkeiten nach Absprache

Prüfpunkte bei Kontrollfahrten

An einer Vollsperrung kommt es auf zwei Dinge an: Die Sperrung muss wirksam sein, und die Umleitung muss funktionieren. Kontrollfahrer prüfen deshalb nicht nur die Schranke, sondern die ganze Strecke.

Ein häufiger Befund sind geöffnete Absperrungen. Anlieger oder Lieferfahrer schieben die Schranke zur Seite, fahren durch und lassen sie offen stehen. Nachts wirkt die Straße dann frei. Ebenso oft fehlen Ankündigungen an Nebenzufahrten, über die Ortskundige die Sperrung umgehen wollen. Solche Mängel werden bei der Fahrt behoben, soweit es mit wenigen Handgriffen geht. Alles andere wird mit Foto und Standort an die Bauleitung gemeldet.

Wie eine Sperrung samt Umleitung systematisch geprüft wird, zeigt der Ratgeber Vollsperrung und Umleitung kontrollieren. Staffsec übernimmt diese Prüfung als Streckenkontrolle in Norddeutschland und Berlin.

Fragen zum Begriff

Dürfen Fußgänger durch eine Vollsperrung gehen?

Zeichen 250 verbietet den Verkehr mit Fahrzeugen, nicht den Fußverkehr. Ob und wie Fußgänger an der Arbeitsstelle vorbeikommen, legt die Anordnung fest, ein sicherer Weg muss dann vorhanden sein.

Wer legt fest, wer eine Vollsperrung passieren darf?

Die Ausnahmen regelt die Straßenverkehrsbehörde in der verkehrsrechtlichen Anordnung, meist über Zusatzzeichen. Selbst ergänzte Ausnahmen sind nicht wirksam.

Was prüft eine Kontrollfahrt bei einer Vollsperrung?

Geprüft werden die Absperrung, die Verbotszeichen an allen Zufahrten, die Beleuchtung und die gesamte Umleitungsstrecke. Fehlende oder verdrehte Schilder werden gemeldet oder im Rahmen der Fahrt gerichtet.

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