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Glossar

Absperrschranke

Absperrschranke im Überblick: wie das rot-weiße Absperrgerät aufgebaut ist, wann es quer oder längs steht und welche Wartung es im Betrieb braucht.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Die Absperrschranke ist ein Absperrgerät für Arbeitsstellen. In der StVO trägt sie die Nummer 600 und steht in Anlage 4 bei den Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Schadstellen. Rechtlich ist sie eine Verkehrseinrichtung: Die gekennzeichnete Fläche darf nicht befahren werden. Die verkehrsrechtliche Seite beschreibt der Eintrag Verkehrszeichen 600, hier geht es um das Gerät selbst und den Umgang damit auf der Baustelle.

Eine Schranke besteht aus dem waagerechten Schrankenbalken mit rot-weißer, retroreflektierender Folie und der Aufstellung auf Füßen, Pfosten oder einer Aufstellvorrichtung. Anforderungen an Maße, Farbe, Folie und Festigkeit legen die TL-Absperrschranken fest. Für Gehwege und andere Fußgängerbereiche gibt es eine Variante mit Gitter und ertastbarer Unterkante, das Absperrschrankengitter.

Querabsperrung und Längsabsperrung

AnordnungWozuWorauf es ankommt
Quer zur FahrtrichtungAbschluss einer gesperrten Fläche oder Straßeüber die gesperrte Breite lückenlos, von weitem erkennbar
Längs zur FahrtrichtungTrennung des Arbeitsbereichs vom Verkehr, vor allem bei Fußgängerndurchgehende Linie, keine Durchschlupflücken
Als Ergänzung zu Leitbakenzusätzlicher Abschluss vor einer Grube oder Kantefester Stand direkt an der Gefahrstelle

Welche Anordnung gilt, ergibt sich aus dem Regelplan und der verkehrsrechtlichen Anordnung. Wann eher eine Schranke und wann Leitbaken oder Leitkegel die richtige Wahl sind, erklärt der Ratgeber Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel.

Licht an der Schranke

Bei Dunkelheit ist die Folie allein oft nicht genug. Deshalb tragen Schranken in der Regel Warnleuchten. Anlage 4 der StVO legt die Lichtfarbe fest: rot, wenn die gesamte Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelb. In der Praxis kommt es weniger auf die Farbe an, die meist richtig gewählt ist, als auf den Ladezustand. Eine Schranke mit dunkler Leuchte ist nachts deutlich schwerer zu erkennen.

Wartung im Betrieb

  • Schranke nach Wind, Anprall oder Eingriffen Dritter wieder gerade und quer ausrichten
  • Füße und Fußplatten auf festen Stand prüfen, Ballast nicht auf der Gehfläche verteilen
  • Folie reinigen, wenn Schlamm vom Baustellenverkehr die Rückstrahlung mindert
  • Akkus der Warnleuchten tauschen, bevor sie in der Nacht ausfallen
  • Beschädigte Balken mit Rissen oder gebrochener Halterung zum Tausch melden
  • Lücken schließen, durch die Radfahrer oder Fußgänger in den Arbeitsbereich gelangen

Ein typisches Bild in Wohnstraßen: Die Schranke einer Vollsperrung wird abends von Anwohnern ein Stück zur Seite gestellt, damit sie zur Einfahrt kommen. Am nächsten Morgen steht sie noch dort, und die Sperrung hat eine Lücke. Wie mit solchen Eingriffen umzugehen ist, behandelt der Ratgeber Vandalismus an der Baustelle. Kleine Korrekturen wie das Zurückstellen oder ein Akkutausch gehören zur Wartungsfahrt. Aufbau, Umbau und Abbau der Absicherung bleiben Sache des Verkehrssicherers.

Fragen zum Begriff

Ist die Absperrschranke dasselbe wie Zeichen 600?

Ja. Die StVO führt die Absperrschranke als Zeichen 600 in Anlage 4. Die gekennzeichnete Fläche darf nicht befahren werden.

Darf eine Schranke durch einen Bauzaun ersetzt werden?

Ein Bauzaun ist kein Absperrgerät nach StVO. Er kann die Baustelle zusätzlich abgrenzen, ersetzt aber nicht die im Regelplan vorgesehene Absperrung.

Wer stellt eine umgefahrene Schranke wieder auf?

Kleine Korrekturen erledigt die Kontrolle im Rahmen der Fahrt. Ist die Schranke beschädigt oder fehlt sie, wird das sofort an Bauleitung und Verkehrssicherer gemeldet.

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