Zwei Verbote, unterschiedlich weit
Zeichen 250 ist der weiße Kreis mit rotem Rand ohne Sinnbild. Es verbietet nach Anlage 2 der StVO den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen sind Handfahrzeuge und Reiter; Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden. Zu Fuß bleibt der Weg also grundsätzlich offen.
Zeichen 260 zeigt Motorrad und Auto übereinander und richtet sich nur an Kraftfahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie Kraftwagen und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge. Radfahrer dürfen weiterfahren. Das Zeichen passt deshalb dort, wo eine Straße für den Autoverkehr gesperrt, für den Radverkehr aber noch befahrbar ist.
Einsatz bei Sperrungen
Bei einer Vollsperrung steht Zeichen 250 meist an der Absperrschranke nach Zeichen 600 oder kurz davor. Mit Zusatzzeichen lassen sich Ausnahmen regeln, etwa für Anlieger, Baustellenfahrzeuge oder Linienbusse. Welche Ausnahmen gelten, steht in der verkehrsrechtlichen Anordnung. Eigenmächtig ergänzte Zusatzzeichen sind nicht wirksam angeordnet und gehören nicht ans Schild.
Liegt die Sperrung nicht direkt an der Einmündung, wird das Verbot häufig schon an der vorherigen Kreuzung angekündigt, damit niemand in eine Sackgasse fährt. Dazu gehört eine schlüssige Umleitung, die den ausgeschlossenen Verkehr aufnimmt.
Prüfpunkte
- Verbotszeichen an jeder Zufahrt zur gesperrten Strecke, nicht nur an der Hauptrichtung
- Zusatzzeichen vollständig, lesbar und so wie angeordnet
- Absperrschranke geschlossen, Durchfahrt für Berechtigte nicht dauerhaft offen gelassen
- Umleitung beginnt dort, wo der Verkehr abbiegen muss
- Schilder nach Wind oder Fremdeinwirkung nicht umgedreht oder zur Seite gestellt
Ein häufiger Befund sind zur Seite geschobene Schranken mit dem Verbotsschild daran. Anlieger oder Lieferverkehr öffnen sich einen Weg, und danach steht das Zeichen nicht mehr im Blickfeld. Unsere Kontrollfahrer stellen solche Elemente im Rahmen der Fahrt in die angeordnete Lage zurück und vermerken den Vorgang im Kontrollbericht. Weitere Hinweise gibt der Ratgeber Vollsperrung und Umleitung kontrollieren.