Bedeutung
Ein Warnposten ist eine Person, die vor einer Arbeitsstelle steht und den ankommenden Verkehr warnt, in der Regel durch Schwenken einer rot-weißen Warnflagge. Er ergänzt die Beschilderung dort, wo Verkehrszeichen und Absperrgeräte die Gefahr nicht rechtzeitig oder nicht deutlich genug ankündigen, etwa hinter einer Kuppe, in einer engen Kurve oder bei sehr kurzen Arbeiten.
Der Warnposten gehört zu den Warneinrichtungen im weiteren Sinn. Er ersetzt keine Absicherung nach Regelplan, sondern kommt zusätzlich hinzu, wenn die Lage es erfordert oder die Anordnung ihn vorsieht.
Typische Einsätze
- Arbeitsstellen kürzester Dauer, bei denen Fahrzeug und Leitkegel nur wenige Minuten stehen
- unübersichtliche Stellen auf Landstraßen, an denen die Vorwarnung zu spät sichtbar wäre
- Ein- und Ausfahrten von Baufahrzeugen über einen Gehweg oder in eine stark befahrene Straße
- kurzfristige Gefahren, etwa ein Mangel an der Absicherung, bis die Wartung ihn behoben hat
Ein Beispiel aus dem Alltag: Auf einer Kreisstraße in Mecklenburg-Vorpommern hat Sturm mehrere Baken in die Fahrbahn gedrückt. Bis die Kolonne des Verkehrssicherers vor Ort ist, kann eine Person mit Warnflagge den Verkehr frühzeitig auf das Hindernis aufmerksam machen. Das ersetzt nicht die Beseitigung, verkürzt aber die gefährliche Zeit.
Was ein Warnposten nicht ist
Ein Warnposten warnt, er regelt nicht. Verbindliche Weisungen an Verkehrsteilnehmer sind nach § 36 StVO Polizeibeamten vorbehalten. Wer den Verkehr wechselweise anhalten und freigeben muss, braucht eine eindeutige Regelung, in der Praxis meist eine transportable Lichtsignalanlage oder eine Vorrangregelung mit den Zeichen 208 und 308.
Abzugrenzen ist außerdem der Sicherungsposten im Gleisbereich. Er warnt nicht den Straßenverkehr, sondern die eigenen Beschäftigten vor herannahenden Schienenfahrzeugen und unterliegt eigenen Vorschriften und Qualifikationen.
Ausrüstung und Standort
Ein Warnposten muss selbst gut gesehen werden und sich gefahrlos zurückziehen können. Dazu gehören Warnkleidung in ausreichender Klasse, eine Warnflagge und ein Standort außerhalb des fließenden Verkehrs mit freier Sicht nach beiden Seiten. Nachts oder bei Nebel reicht eine Person allein oft nicht aus. Dann sind beleuchtete Warneinrichtungen oder ein Sicherungsfahrzeug die bessere Wahl.
Bei Kontrollfahrten fällt auf, wenn eine Absicherung dauerhaft auf einen Warnposten angewiesen wäre. Das ist ein Hinweis, dass die Beschilderung nachgebessert werden sollte, und gehört in die Mängelmeldung an die Bauleitung. Unsere Kontrollfahrer melden solche Punkte über die Leitstelle von Staffsec direkt weiter.