Der Kontrollfahrer steht außerhalb der Absicherung
Eine Arbeitsstelle wird abgesichert, damit die Menschen darin geschützt arbeiten. Der Kontrollfahrer hat diesen Schutz meist nicht. Er prüft die Absicherung von außen, also genau dort, wo der Verkehr fließt. Er hält am Fahrbahnrand, geht an Baken entlang, richtet eine verschobene Schranke und fotografiert eine Leuchte, während neben ihm Lkw vorbeifahren. Das ist der Kern seiner Arbeit und zugleich ihr größtes Risiko.
Hinzu kommen die Umstände: Viele Kontrollen finden nachts statt, an Wochenenden, bei Sturm, Regen oder Glätte, also immer dann, wenn eine Arbeitsstelle besonders anfällig ist. Arbeitsschutz beim Kontrollieren heißt deshalb nicht, die Arbeit zu vermeiden, sondern sie so zu organisieren, dass die gefährlichen Augenblicke kurz und gut vorbereitet sind.
Grundlagen: Gefährdungsbeurteilung und ASR A5.2
Rechtlicher Ausgangspunkt ist das Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen festlegen, die Beschäftigten unterweisen und die Wirksamkeit überprüfen. Für Arbeitsplätze im Grenzbereich zum Straßenverkehr konkretisiert die Technische Regel ASR A5.2 diese Pflichten. Sie behandelt unter anderem Sicherheitsabstände zum Verkehr, Warnkleidung und organisatorische Maßnahmen.
Für Kontrollfahrer hat die Gefährdungsbeurteilung ein paar Besonderheiten, die bei Bauarbeitern so nicht vorkommen: wechselnde Orte innerhalb einer Schicht, viele kurze Halte statt einer festen Arbeitsstelle, Alleinarbeit, Nachtarbeit und lange Fahrstrecken. Wer diese Punkte nur mit dem allgemeinen Formular für Straßenbaustellen abdeckt, übersieht die eigentlichen Gefahren.
| Gefährdung | Typische Situation | Maßnahme |
|---|---|---|
| Angefahren werden | Aussteigen zur Fahrbahnseite, Gehen am Rand | Halteplatz wählen, Aussteigen zur verkehrsabgewandten Seite, Warnkleidung |
| Auffahrunfall auf das Fahrzeug | Halt hinter Kuppe oder Kurve | Nur mit Sichtweite anhalten, gelbes Blinklicht, möglichst neben der Fahrbahn |
| Ermüdung | Lange Nachttour, eintönige Strecken | Tourenplanung mit Pausen, Fahrzeitbegrenzung |
| Alleinarbeit | Unfall oder Unwohlsein ohne Zeugen | Erreichbarkeit, festes Meldeverfahren, Leitstelle |
| Witterung | Glätte, Sturm, Starkregen | Angepasste Kleidung, Kontrolle aus dem Fahrzeug, wo möglich |
Der sichere Halt: wo und wie
Die wichtigste Entscheidung fällt vor dem Aussteigen. Ein guter Halteplatz liegt außerhalb der Fahrbahn und ist für den nachfolgenden Verkehr früh zu sehen. Geeignet sind Parkbuchten, Einmündungen von Wirtschaftswegen, breite Bankette mit tragfähigem Untergrund oder abgesperrte Flächen der Arbeitsstelle selbst, wenn der Verkehrssicherer dies vorsieht. Ungeeignet sind Stellen direkt hinter Kuppen, in engen Kurven, auf Brücken ohne Seitenraum und im Bereich von Verschwenkungen.
Das gelbe Blinklicht warnt nach § 38 Abs. 3 StVO vor Gefahren. Es macht aber aus einer schlechten Halteposition keine gute. Auf Autobahnen gilt zusätzlich: Der Seitenstreifen ist kein Arbeitsplatz. Dort kontrollieren Kontrollfahrer möglichst aus dem langsam fahrenden Fahrzeug und steigen nur dort aus, wo ein geschützter Bereich zur Verfügung steht. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Kontrolle von Autobahnbaustellen.
- Halteplatz schon bei der Anfahrt auswählen, nicht erst an der Mangelstelle
- Rechtzeitig blinken, sanft abbremsen, möglichst weit nach rechts
- Gelbes Blinklicht und Warnblinkanlage nach betrieblicher Vorgabe einschalten
- Motor und Licht so lassen, dass das Fahrzeug von hinten gut sichtbar bleibt
- Bei Zweifeln weiterfahren und einen besseren Platz suchen
Aussteigen, prüfen, zurück ins Fahrzeug
Die eigentliche Prüfarbeit dauert oft nur Sekunden. Gefährlich wird sie, wenn Routine die Aufmerksamkeit verdrängt. Ein fester Ablauf hilft, weil er auch um drei Uhr nachts nach der zwanzigsten Arbeitsstelle noch funktioniert.
- Vorher: Warnkleidung geschlossen anlegen, Lampe und Telefon griffbereit
- Aussteigen: wenn möglich zur verkehrsabgewandten Seite, vorher in den Spiegel sehen
- Gehen: hinter der Absperrung oder am äußersten Rand, dem Verkehr entgegen, damit Fahrzeuge zu sehen sind
- Prüfen: nie mit dem Rücken zum Verkehr knien, Material zu sich heranziehen statt in die Fahrbahn zu greifen
- Fotografieren: Standort für das Foto so wählen, dass man nicht auf der Fahrbahn steht
- Zurück: zügig, ohne Abkürzung über die Fahrbahn, und erst im Fahrzeug den Bericht ergänzen
Was der Kontrollfahrer nicht tut, ist genauso wichtig. Er betritt keine Fahrstreifen, die für den Verkehr freigegeben sind, um dort Material zu holen. Liegt eine Bake mitten auf einem befahrenen Fahrstreifen, wird das sofort an Leitstelle und Bauleitung gemeldet und gegebenenfalls die Polizei verständigt. Der Ablauf dafür steht im Ratgeber Umgefahrene Bake: Pflichten.
Grenzen der Wartung im Rahmen der Fahrt
Kleine Wartung gehört zur Kontrollfahrt: eine verdrehte Leitbake zurückstellen, einen Akku tauschen, ein verschobenes Schild wieder ausrichten. Wo diese Arbeiten aber nur mit einer eigenen Absicherung möglich wären, ist die Grenze erreicht. Dann wird gemeldet, nicht improvisiert.
Das betrifft zum Beispiel Material in der Mitte einer mehrstreifigen Straße, beschädigte transportable Schutzeinrichtungen, Schilder an hohen Masten oder ganze Abschnitte einer umgestürzten Absperrung nach einem Sturm. Hier braucht es den Verkehrssicherer mit Personal und Fahrzeugen. Eine klare Abgrenzung im Auftrag, welche Arbeiten der Kontrollfahrer übernimmt, schützt beide Seiten. Einen Überblick über die Rollen gibt der Ratgeber Kontrollfahrt, Streckenkontrolle und Wartung.
Nachtarbeit, Ermüdung und Alleinarbeit
Die meisten Kontrollfahrer sind allein unterwegs. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und bei guter Organisation auch vertretbar, verlangt aber feste Regeln. Wer nachts zwischen Rendsburg und Husum oder auf leeren Landstraßen in Vorpommern unterwegs ist, muss sicher sein, dass ein Ausfall bemerkt wird.
Bewährt haben sich feste Meldepunkte: Der Kontrollfahrer meldet sich bei Beginn, zu vereinbarten Zeiten während der Tour und am Ende. Bleibt eine Meldung aus, ruft die Leitstelle an. Für den Notfall sind Erste-Hilfe-Material, Feuerlöscher und eine voll geladene Lampe im Fahrzeug. Bei der Tourenplanung werden Pausen von Anfang an eingeplant, nicht erst, wenn die Augen schwer werden.
Das Mobiltelefon ist Arbeitsmittel, aber am Steuer gilt auch für Kontrollfahrer das Verbot nach § 23 Abs. 1a StVO. Fotos, Meldungen und Einträge im Bericht entstehen nur, wenn das Fahrzeug sicher steht.
Unterweisung und Kontrolle im Betrieb
Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn er regelmäßig besprochen wird. Neue Kontrollfahrer sollten die ersten Touren mit einem erfahrenen Kollegen fahren und dort die Halteplätze der laufenden Arbeitsstellen kennenlernen. Die MVAS-Schulung vermittelt das Fachwissen zur Verkehrssicherung; die betriebliche Unterweisung ergänzt es um Fahrzeug, Ausrüstung und Meldewege. Mehr zur Schulung steht im Ratgeber zum MVAS-Lehrgang.
Für Auftraggeber ist der Arbeitsschutz eines Dienstleisters kein fremdes Thema. Ein Unfall eines Kontrollfahrers auf der eigenen Baustelle bringt Fragen mit sich, die niemand beantworten möchte. Die Frage nach Gefährdungsbeurteilung, Ausrüstung und Meldeverfahren gehört deshalb in jedes Auswahlgespräch.
Kontrollfahrten.com arbeitet mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern und einer hauseigenen 24/7-Leitstelle, über die festgestellte Mängel sofort an die Bauleitung gehen.