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Glossar

Warnkleidung (DIN EN ISO 20471)

Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471: die drei Klassen, die Pflicht aus § 35 Abs. 6 StVO und woran man erkennt, dass Kleidung ausgemustert gehört.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Warnkleidung ist persönliche Schutzausrüstung, die ihren Träger bei Tag, Dämmerung und Dunkelheit auffällig macht. Sie kombiniert zwei Materialien: fluoreszierendes Hintergrundgewebe, das bei Tageslicht stark leuchtet, und retroreflektierende Streifen, die nachts das Scheinwerferlicht zurückwerfen. Die Anforderungen beschreibt die Norm DIN EN ISO 20471.

Für Arbeiten im Straßenraum ist Warnkleidung Pflicht. § 35 Abs. 6 StVO verlangt, dass Personen, die beim Bau, bei der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen eingesetzt sind oder Anlagen im Straßenraum beaufsichtigen, außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen. Das betrifft Kolonnen, Verkehrssicherer und Kontrollfahrer gleichermaßen. Daneben verlangt das Arbeitsschutzrecht, dass der Arbeitgeber die passende Ausführung in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt und die Kleidung stellt. Die ASR A5.2 konkretisiert das für Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr.

Die drei Klassen

Die Norm teilt Warnkleidung nach der Mindestfläche an sichtbarem Material in drei Klassen ein. Je höher die Klasse, desto mehr Fläche leuchtet und reflektiert.

KlasseFluoreszierendes MaterialRetroreflektierendes MaterialTypische Beispiele
Klasse 1mindestens 0,14 m²mindestens 0,10 m²Hose allein, schmale Weste
Klasse 2mindestens 0,50 m²mindestens 0,13 m²Warnweste, kurze Jacke
Klasse 3mindestens 0,80 m²mindestens 0,20 m²Jacke mit Ärmeln, Kombination aus Jacke und Hose

Die Klasse gilt für das Kleidungsstück oder für eine Kombination, die der Hersteller als solche ausweist. Eine offene Jacke oder eine dunkle Regenjacke darüber senkt die Wirkung erheblich. Als Hintergrundfarben kennt die Norm fluoreszierendes Gelb, Orange-Rot und Rot. Für Arbeiten an schnell befahrenen Straßen und bei Dunkelheit legen viele Betriebe Klasse 3 fest.

Ablegereife im Blick behalten

Warnkleidung verschleißt. Sonne bleicht die Leuchtfarbe aus, jede Wäsche nutzt die Reflexstreifen etwas ab, und an Knien und Ellenbogen reißen sie zuerst. Auf dem Etikett steht meist, wie viele Waschgänge das Material verträgt. Diese Zahl ist ein guter Anhalt für den Austausch.

Ein einfacher Test im Herbst an der Küste: zwei Kollegen sehen sich gegenseitig im Abblendlicht des Fahrzeugs an. Was dabei nicht deutlich aufleuchtet, sieht ein Autofahrer auf einer Bundesstraße zu spät. Welche Ausführung für Kontrollfahrer sinnvoll ist, beschreibt der Ratgeber Warnkleidung für Kontrollfahrer. Die übrigen Schutzmaßnahmen beim Aussteigen am Fahrbahnrand behandelt der Ratgeber Arbeitsschutz beim Kontrollieren. Zum Fahrzeug gehört entsprechend die Kfz-Warnmarkierung, zum Absicherungspersonal an der Fahrbahn der Warnposten.

Fragen zum Begriff

Reicht eine Warnweste für Arbeiten am Fahrbahnrand?

Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Eine Weste erreicht meist Klasse 2 und lässt Arme und Beine dunkel. Bei Dunkelheit und an schnell befahrenen Straßen wird häufig Klasse 3 festgelegt.

Wer bezahlt die Warnkleidung?

Als persönliche Schutzausrüstung stellt sie der Arbeitgeber. Die Kosten dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.

Darf das Firmenlogo auf die Warnkleidung?

Ein Aufdruck ist möglich, solange er keine fluoreszierenden oder reflektierenden Flächen so verdeckt, dass die Mindestflächen der Klasse unterschritten werden. Im Zweifel den Hersteller fragen.

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