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Praxis-Blog

Elektrische Tretroller und Baustellen: neue Gefahrenquelle

Kleine Räder, abgestellte Leihroller, unsichere Führung: Was elektrische Tretroller für die Absicherung und Kontrolle von Arbeitsstellen bedeuten.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Ein Verkehrsmittel, das anders reagiert

Elektrische Tretroller gehören in Berlin, Hamburg, Hannover oder Rostock längst zum Straßenbild. Rechtlich zählen sie zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Sie fahren in der Regel dort, wo auch Radfahrer fahren, also auf Radwegen und Radfahrstreifen, und wo es diese nicht gibt, auf der Fahrbahn. Auf dem Gehweg haben sie grundsätzlich nichts zu suchen.

Für Arbeitsstellen ist vor allem wichtig, wie anders sich diese Fahrzeuge verhalten. Die Räder sind klein, die Federung ist bescheiden, der Schwerpunkt liegt hoch. Was ein Fahrrad noch wegsteckt, kann einen E-Scooter aus dem Gleichgewicht bringen: eine Kante von wenigen Zentimetern, eine Rinne, ein Kabelschutz, eine verrutschte Platte. Dazu kommen oft wenig geübte Fahrer, die eine Strecke zum ersten Mal fahren.

Wo es an der Arbeitsstelle gefährlich wird

Aus der Kontrollpraxis lassen sich einige Situationen benennen, in denen E-Scooter und Baustellen schlecht zusammenpassen:

  • Übergänge zwischen Radweg, Behelfsweg und Fahrbahn mit Kanten, Asphaltkeilen oder Stahlplatten.
  • Leitschwellen und Fußplatten im Fahrraum, die bei Dunkelheit zu spät gesehen werden.
  • Schotter, Sand und Splitt auf dem Radweg nach Erdarbeiten, auf denen die kleinen Räder wegrutschen.
  • Unklare Führung, bei der Fahrer spontan auf den Gehweg oder in den gesperrten Bereich ausweichen.
  • Engstellen, an denen Scooter, Räder und Fußgänger auf engem Raum aufeinandertreffen.

Eine Leitschwelle hat zum Beispiel eine klare Aufgabe für den Kraftverkehr. Für jemanden auf einem Tretroller, der sie im Dunkeln übersieht, wird sie zum Sturzrisiko. Die Absicherung muss deshalb so gestaltet und gewartet sein, dass sie für alle zugelassenen Verkehrsteilnehmer erkennbar bleibt.

Das Problem der abgestellten Roller

Ein eigenes Thema sind Leihroller, die abgestellt werden, wo es gerade passt. An Arbeitsstellen landen sie erstaunlich oft an ungünstigen Stellen: quer im Ersatzgehweg, angelehnt an eine Absperrschranke, umgekippt vor einer Bake oder sogar im abgesperrten Bereich. Für Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder Langstock wird ein schmaler Notweg so schnell unpassierbar.

Manchmal werden Roller auch gegen Absperrungen gefahren oder an ihnen festgemacht, sodass sich Schranken verschieben. Bei der Kontrolle fällt das dann als verschobene Absperrung oder verengter Gehweg auf. Der Kontrollfahrer stellt einen störenden Roller beiseite, wenn das ohne Weiteres möglich ist, und dokumentiert den Zustand. Häufen sich solche Fälle an einer Stelle, ist das ein Hinweis an die Bauleitung, gegebenenfalls mit der Kommune oder dem Anbieter eine Lösung zu suchen, etwa eine Abstellverbotszone im Umfeld der Arbeitsstelle.

Was die Kontrolle leisten kann

Bei Arbeitsstellen im Stadtgebiet gehört der Blick auf Kleinstfahrzeuge inzwischen dazu. Er ist kein eigener Prüfpunkt im Regelwerk, ergibt sich aber aus der Pflicht, die Absicherung für alle Verkehrsteilnehmer funktionsfähig zu halten. Konkret achtet der Kontrollfahrer auf:

  • freie und ebene Übergänge im Rad- und Gehbereich,
  • Verschmutzungen wie Schotter, Sand oder Schlamm auf der Führung,
  • die nächtliche Erkennbarkeit niedriger Elemente wie Schwellen und Fußplatten,
  • abgestellte Roller in Notwegen oder an Absperrungen,
  • Spuren, die zeigen, dass Fahrer die Führung umgehen.

Kleine Korrekturen erledigt der Kontrollfahrer im Rahmen der Fahrt. Bauliche Kanten oder Verschmutzungen durch den Baubetrieb gehen als Mängelmeldung an die Bauleitung. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Mangel gefunden – was nun.

Hinweise für Bauleitungen

Wer in der Stadt baut, sollte E-Scooter bei der Planung der Fuß- und Radführung mitdenken. Glatte Übergänge, klare Führung und regelmäßige Reinigung der Behelfswege helfen allen, nicht nur Rollerfahrern. Auf der Baustelle selbst lohnt sich die Absprache, dass Material und Fahrzeuge nicht auf Behelfswegen abgestellt werden. Und wo sich Probleme mit Leihrollern häufen, kann eine kurze Abstimmung mit der Stadt viel bewirken.

Unser Blick darauf

E-Scooter sind gekommen, um zu bleiben. Für die Verkehrssicherung heißt das, kleine Kanten und schmale Wege ernster zu nehmen als früher. Unsere Kontrollfahrer beziehen das bei Arbeitsstellen im Stadtgebiet in die Kontrolle ein und dokumentieren auffällige Stellen mit Foto.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen E-Scooter durch einen Ersatzgehweg fahren?

Grundsätzlich nicht, denn Gehwege sind für E-Scooter nicht freigegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn die Anordnung das ausdrücklich zulässt. In der Praxis fahren dennoch viele durch, was bei der Planung der Führung bedacht werden sollte.

Wer räumt abgestellte Leihroller an der Baustelle weg?

Zuständig ist zunächst der Anbieter, der seine Fahrzeuge ordnungsgemäß abstellen lassen muss. Steht ein Roller akut im Weg, kann er beiseitegestellt werden. Bei wiederholten Problemen hilft eine Meldung an den Anbieter oder die Kommune.

Muss die Absicherung extra für E-Scooter ausgelegt sein?

Eigene Vorgaben nur für E-Scooter gibt es in der Absicherung nicht. Die Führung muss aber für alle Verkehrsteilnehmer, die sie benutzen dürfen, sicher und erkennbar sein. Das schließt Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen ein.

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