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Glossar

Ersatzgehweg

Ersatzgehweg an Baustellen kurz erklärt: wann er nötig ist, was ihn vom verschmälerten Gehweg unterscheidet und welche Mängel bei Kontrollen auffallen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Ersatzgehweg entsteht, wenn der vorhandene Gehweg für Arbeiten gebraucht wird und Fußgänger nicht mehr auf ihm bleiben können. Statt sie auf die andere Straßenseite zu schicken, wird ein neuer Weg angelegt, häufig auf dem Parkstreifen oder am Rand der Fahrbahn. Er ist durchgehend abgegrenzt und so geführt, dass er ohne Umweg zum Ziel führt.

Vom verschmälerten Gehweg unterscheidet ihn der Ort: Beim verschmälerten Gehweg bleiben Fußgänger auf ihrer gewohnten Fläche. Der Ersatzgehweg verlässt diese Fläche und rückt näher an den Fahrverkehr. Damit wachsen die Anforderungen an seine Sicherung.

Wann er die bessere Lösung ist

Die Alternative zum Ersatzgehweg ist oft der Seitenwechsel: Fußgänger überqueren die Straße und gehen auf dem gegenüberliegenden Gehweg weiter. Das klingt einfach, bringt aber zusätzliche Querungen mit sich. Für Schulkinder, ältere Menschen oder an Straßen mit viel Verkehr ist das ein echtes Risiko. Deshalb wird an solchen Stellen eher ein Ersatzgehweg angeordnet, oft mit einer gesicherten Querungsstelle an den Enden.

In Altstädten, etwa in Lübeck oder Lüneburg, ist der Platz knapp. Dort entscheidet die Planung oft zwischen Ersatzgehweg und Einengung der Fahrbahn. Beides hängt zusammen: Der Raum, den der Gehweg auf der Fahrbahn bekommt, fehlt dem Kfz-Verkehr.

Anforderungen auf einen Blick

  • Breite nach den Werten der Mindestgehwegbreite, gemessen an der engsten Stelle
  • tastbare, lückenlose Begrenzung auf beiden Seiten, etwa mit Absperrschrankengittern mit unterer Tastleiste
  • stufenlose Übergänge vom Gehweg auf die Fahrbahn, also Rampen statt Bordkanten
  • feste, ebene Oberfläche ohne Stolperkanten
  • Kennzeichnung und Beleuchtung, damit der Weg auch für Autofahrer bei Nacht erkennbar ist

Ausführlich mit Werten und Beispielen beschreibt das der Ratgeber Ersatzgehweg: Breite, Begrenzung und Kontrolle.

Was die Kontrolle findet

Ein Ersatzgehweg verändert sich schneller als die übrige Absicherung. Er liegt dort, wo Baubetrieb, Anlieger und Lieferverkehr Platz suchen. Bei Kontrollfahrten in Hamburg, Kiel oder Berlin zeigen sich deshalb immer wieder ähnliche Befunde: Lieferwagen parken auf dem Weg, weil er wie ein Parkstreifen aussieht. Gitter sind geöffnet, damit der Bagger durchkommt, und danach nicht wieder geschlossen. Die Rampe am Anfang ist verrutscht, eine Kante von mehreren Zentimetern entstanden.

Kontrollfahrer steigen deshalb aus und gehen den Weg ab. Aus dem Fahrzeug lassen sich Lücken im Gitter, lose Platten oder eine verschobene Rampe kaum zuverlässig erkennen. Kleine Mängel wie ein offenes Gitterelement werden sofort behoben. Größere, etwa eine fehlende Rampe, meldet Staffsec über die Leitstelle an die Bauleitung.

Fragen zum Begriff

Wie breit muss ein Ersatzgehweg sein?

Es gelten die Mindestbreiten der RSA 21 für Gehwege an Arbeitsstellen. Im Grundsatz sind das 1,30 m, an kurzen Engstellen 1,00 m, die Anordnung kann mehr verlangen.

Reicht Flatterband als Begrenzung eines Ersatzgehwegs?

Nein. Flatterband ist für Menschen mit Langstock nicht ertastbar und hält niemanden auf. Üblich sind Absperrschrankengitter oder Absperrschranken mit Tastleiste.

Muss ein Ersatzgehweg beleuchtet sein?

Er muss für Fußgänger und für den Fahrverkehr bei Dunkelheit erkennbar sein. Wie das umgesetzt wird, etwa mit Warnleuchten an der Begrenzung, legt der Verkehrszeichenplan fest.

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