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Ratgeber

Wie führt man Fußgänger und Radfahrer sicher an einer Baustelle vorbei?

Wie Fuß- und Radverkehr an Arbeitsstellen sicher vorbeikommt: Führungsvarianten nach RSA 21, Konfliktpunkte, Nachtbetrieb und eine Prüfliste zur Kontrolle.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Der schwächste Verkehrsteilnehmer bestimmt die Planung

Bei vielen Arbeitsstellen steht zuerst der Kraftfahrzeugverkehr im Mittelpunkt: Wie viele Fahrstreifen bleiben, braucht es eine Ampel, wie lang wird die Umleitung? Der Fuß- und Radverkehr wird dann oft erst am Ende mitgedacht. In der Praxis rächt sich das. Ein Schulkind, das zwischen Baggerschaufel und Lkw-Spiegel seinen Weg sucht, oder eine Radfahrerin, die plötzlich ohne Vorwarnung vor einer Absperrschranke steht, sind genau die Situationen, die eine gute Planung verhindern soll.

Die RSA 21 behandeln Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen in Teil B ausdrücklich und nennen dort Mindestbreiten, die Art der Absperrung und Skizzen für typische Fälle. Grundlage für die konkrete Ausführung bleibt die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde mit dem zugehörigen Verkehrszeichenplan. Wer Fuß- und Radverkehr von Anfang an mitplant, erspart sich später Nachbesserungen, Beschwerden und im schlimmsten Fall einen Unfall mit ungeschützten Personen.

Vier Grundmuster der Führung

Welche Lösung passt, hängt von der Lage der Arbeitsstelle, dem vorhandenen Platz und dem Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern ab. In Norddeutschland begegnen uns im Wesentlichen vier Muster:

MusterTypischer EinsatzWorauf es ankommt
Gehweg bleibt, wird schmalerLeitungsbau am Gehwegrand, HausanschlüsseRestbreite, tastbare Abgrenzung zur Grube, keine Hindernisse im Laufweg
Ersatzweg auf der Fahrbahn oder dem ParkstreifenGehweg komplett aufgenommen, z. B. bei GehwegsanierungAbgrenzung zum Fahrverkehr auf beiden Seiten, sichere Übergänge an Anfang und Ende
Wechsel auf die andere StraßenseiteKurze Arbeitsstellen in WohnstraßenSichere Querungsstelle, frühzeitige Ankündigung, Bordabsenkung
Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr mischenRadweg gesperrt, Fahrbahn bleibt befahrbarAusreichende Breite, langsame Geschwindigkeit, klare Einleitung auf die Fahrbahn

Häufig werden die Muster kombiniert. Ein Beispiel: Der Gehweg wird auf einen Ersatzgehweg auf dem Parkstreifen verlegt, der Radweg entfällt und die Radfahrer werden vor der Arbeitsstelle auf die Fahrbahn geleitet. Jede dieser Übergangsstellen ist ein potenzieller Konfliktpunkt und braucht eine eigene Betrachtung.

Die zulässigen Restbreiten für jede Variante haben wir im Beitrag Mindestbreiten von Fahrbahn und Gehweg zusammengestellt. Für den Gehweg allein gilt nach RSA 21 im Grundsatz eine Breite von 1,30 m, an kurzen Engstellen 1,00 m.

Radverkehr: Absteigen ist die letzte Lösung

Beim Radverkehr ist die Versuchung groß, mit einem Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ das Problem zu erledigen. In der Praxis wird diese Anordnung oft nicht befolgt, besonders auf längeren Strecken oder auf Pendlerrouten. Radfahrer weichen dann auf den schmalen Notweg der Fußgänger oder auf die Fahrbahn aus, ohne dass dort jemand mit ihnen rechnet.

Besser ist es, den Radverkehr bewusst zu führen. Die RSA 21 nennen für Radwege und Radfahrstreifen an Arbeitsstellen eigene Mindestbreiten, für gemeinsame Geh- und Radwege deutlich größere Werte als für reine Gehwege. Reicht der Platz nicht, kommt die Mitführung auf der Fahrbahn infrage, idealerweise kombiniert mit einer reduzierten Geschwindigkeit. Entscheidend ist eine saubere Ein- und Ausleitung: Ein abgesenkter Bord oder eine Rampe, eine gut sichtbare Leitung durch Baken oder Absperrschrankengitter und genug Sichtweite für den nachfolgenden Kfz-Verkehr.

  • Radweg endet nicht abrupt an einer Schranke, sondern wird mit Vorlauf auf die Fahrbahn oder einen Ersatzweg geleitet.
  • An der Einleitung keine scharfen Kanten, Hochborde oder Kabelbrücken quer zur Fahrtrichtung.
  • Verkehrszeichen für den Radverkehr stehen dort, wo Radfahrer sie wahrnehmen – nicht nur auf der Fahrbahnseite.
  • Wird eine Benutzungspflicht aufgehoben, ist auch das passende Zeichen abgedeckt oder entfernt.

Mehr zum Thema Rad lesen Sie im Praxisbeitrag Radverkehr an Baustellen.

Konfliktpunkte, die in der Praxis auffallen

Bei Kontrollfahrten innerorts – in Kiel, Lübeck, Hamburg oder Rostock – sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen. Sie entstehen selten durch eine falsche Planung, sondern meist im laufenden Betrieb: Material wird umgelagert, ein Bagger braucht kurzfristig mehr Platz, eine Absperrung wird für eine Anlieferung geöffnet und nicht wieder geschlossen.

  • Offene Absperrungen: Ein herausgenommenes Gitterelement öffnet den Weg direkt in den Arbeitsbereich oder an eine Grube.
  • Material im Laufweg: Paletten, Rohrbündel oder Bordsteine verengen den Notweg unter die zulässige Breite.
  • Hineinragende Teile: Fußplatten, Schilderständer oder Zeichen in Kopfhöhe ragen in den Weg und werden für Sehbehinderte zur Stolper- oder Anstoßgefahr.
  • Fehlende Übergänge: Der Ersatzweg endet an einer Bordkante ohne Absenkung, Kinderwagen und Rollstühle kommen nicht weiter.
  • Widersprüchliche Beschilderung: Alte Zeichen für den Rad- oder Fußverkehr sind nicht abgedeckt und schicken Menschen in die gesperrte Fläche.
  • Baufahrzeuge rangieren über den Notweg: Zufahrten zum Baufeld kreuzen den Fußweg ohne Sicherung.

Viele dieser Punkte lassen sich mit einer kurzen Korrektur beheben, wenn sie früh erkannt werden. Genau dafür sind regelmäßige Kontrollen da. Wie häufig kontrolliert werden sollte, beschreibt der Beitrag zur Häufigkeit von Kontrollfahrten.

Dunkelheit, Nässe und Herbstlaub

Was am Tag gut aussieht, kann nachts zum Problem werden. Fußgänger sehen eine Absperrung im Dunkeln nur, wenn sie beleuchtet oder deutlich gekennzeichnet ist. An Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen werden dafür in der Regel Warnleuchten an der Absperrung eingesetzt, in Längsrichtung nach RSA 21 im Regelfall im Abstand von 9 m, sofern sie notwendig sind. Fällt eine Leuchte aus, entsteht genau dort eine dunkle Lücke.

Hinzu kommen die norddeutschen Witterungsverhältnisse. Nasses Laub auf Stahlplatten, Pfützen auf provisorischen Belägen oder glatte Bohlen machen einen Notweg im Herbst und Winter rutschig. Die Beleuchtung der Arbeitsstelle und der Zustand der Oberfläche gehören deshalb bei Fußgängerführungen ausdrücklich zur Kontrolle.

Prüfliste für die Kontrolle der Fuß- und Radführung

Die folgende Liste hat sich bei Kontrollfahrten an innerstädtischen Arbeitsstellen bewährt. Sie ersetzt nicht den angeordneten Verkehrszeichenplan, hilft aber, die typischen Schwächen zuverlässig zu erkennen:

  • Entspricht die Führung dem Verkehrszeichenplan, oder wurde sie im Betrieb verändert?
  • Ist die Restbreite des Gehwegs bzw. Ersatzwegs über die gesamte Länge eingehalten?
  • Ist die Absperrung zum Arbeitsbereich durchgehend geschlossen und standsicher?
  • Gibt es eine tastbare Abgrenzung für Menschen mit Langstock?
  • Sind Anfang und Ende des Notwegs stufenlos oder mit Rampe erreichbar?
  • Liegen Kabel, Schläuche oder Material quer im Weg?
  • Brennen alle Warnleuchten an der Absperrung, und sind sie sauber?
  • Werden Radfahrer rechtzeitig und eindeutig ein- und ausgeleitet?
  • Sind nicht mehr gültige Verkehrszeichen abgedeckt?
  • Sind Querungsstellen für Fußgänger frei einsehbar und nicht zugeparkt?

Ergänzend lohnt der Blick auf die Querungsstelle und auf das Thema Barrierefreiheit an Arbeitsstellen, das für Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen eigene Anforderungen mit sich bringt.

Wer verantwortet was?

Die Verantwortung für die Sicherung einer Arbeitsstelle liegt beim ausführenden Unternehmen bzw. dem benannten Verantwortlichen nach der Anordnung. Diese Person muss die erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS nachweisen. Das gilt für den Fuß- und Radverkehr genauso wie für die Fahrbahn. Gerade bei Notwegen spielt die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB eine große Rolle: Wer einen Weg für die Öffentlichkeit eröffnet, muss ihn so herrichten und unterhalten, dass Fußgänger ihn bei normaler Aufmerksamkeit gefahrlos nutzen können.

Die laufende Kontrolle kann an einen Dienstleister übertragen werden. Kontrollfahrten.com, ein Angebot der Staffsec Solution GmbH, übernimmt mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern die Kontrolle und kleine Wartung von Arbeitsstellen und dokumentiert Mängel mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug.

Häufig gestellte Fragen

Wie breit muss ein Gehweg an einer Baustelle mindestens sein?

Die RSA 21 nennen für Gehwege an Arbeitsstellen im Grundsatz 1,30 m, an kurzen Engstellen 1,00 m. Ist der Gehweg auch für Radfahrer freigegeben oder handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, gelten größere Werte. Maßgeblich ist immer die Anordnung im Einzelfall.

Reicht das Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“?

Es ist rechtlich möglich, wird in der Praxis aber oft missachtet. Auf längeren Abschnitten oder viel befahrenen Radrouten ist eine echte Führung auf der Fahrbahn oder einem ausreichend breiten Ersatzweg meist die sicherere Lösung.

Müssen Fußgänger auf die andere Straßenseite wechseln?

Das ist eine zulässige Lösung, wenn eine sichere Querungsstelle vorhanden ist und der Wechsel frühzeitig angekündigt wird. Bei hohem Fußverkehrsaufkommen oder fehlenden Querungsmöglichkeiten ist ein Ersatzgehweg oft besser.

Was wird bei einer Kontrollfahrt an der Fußgängerführung geprüft?

Geprüft werden unter anderem die geschlossene Absperrung, die Restbreite, Hindernisse im Laufweg, die Übergänge an Anfang und Ende, die Beleuchtung und die Beschilderung. Mängel werden dokumentiert und an die Bauleitung gemeldet.

Gilt die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 auch für Fußgänger?

Die ASR A5.2 regelt den Schutz der Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr. Für die Führung von Fußgängern und Radfahrern sind vor allem die RSA 21 und die verkehrsrechtliche Anordnung maßgeblich. Beide Regelwerke müssen bei der Planung zusammen betrachtet werden.

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