Ein Ausbau, der Dörfer und Stadtteile gleichzeitig erfasst
Von Nordfriesland bis in die Uckermark, vom Emsland bis nach Vorpommern: Seit Jahren werden in Norddeutschland Glasfaserleitungen bis an die Häuser gelegt. Schleswig-Holstein gilt dabei als Land, das früh und flächig ausgebaut hat, aber auch in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg laufen zahlreiche Projekte von Zweckverbänden, Stadtwerken und Netzbetreibern.
Für den Straßenraum heißt das: Statt einer großen Baustelle entstehen viele kleine. Ein Graben im Gehweg, eine Kopfgrube für die Spülbohrung, ein Verteilerschrank am Straßenrand, eine Querung der Fahrbahn. Jede einzelne Stelle ist überschaubar. In der Summe ergibt sich aber ein Flickenteppich aus Arbeitsstellen, die sich täglich verschieben.
Warum gerade die kleinen Stellen anspruchsvoll sind
Große Arbeitsstellen an Bundesstraßen haben eine feste Absicherung, einen klaren Verkehrszeichenplan und eine überschaubare Zahl von Elementen. Bei Glasfaser ist es oft umgekehrt. Die Arbeit wandert, die Absicherung wandert mit, und manche Gruben bleiben über Nacht oder übers Wochenende offen, während der Trupp schon zwei Straßen weiter ist. Damit gehört der Ausbau in vielen Abschnitten zu den Wanderbaustellen.
Dazu kommt die Organisation. Häufig arbeiten Generalunternehmer mit mehreren Nachunternehmern, die wiederum eigene Kolonnen einsetzen. Wer für welche Grube die Absicherung verantwortet, ist nicht immer auf den ersten Blick klar. Und weil die Arbeiten überwiegend im Gehwegbereich stattfinden, stehen nicht Autofahrer im Mittelpunkt, sondern Fußgänger, Kinder auf dem Schulweg, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen.
Typische Mängel aus der Kontrolle
Bei Kontrollen in Ausbaugebieten wiederholen sich bestimmte Befunde. Sie sind selten spektakulär, aber jeder einzelne kann zu einem Sturz oder Unfall führen.
- Offene Kopfgruben, nur mit einem Leitkegel oder Flatterband markiert statt mit einer festen Absperrschranke
- Abdeckplatten über Gräben, die verrutscht sind oder an den Kanten hochstehen
- Gehwegsperrungen ohne erkennbaren Ersatzgehweg, Fußgänger weichen auf die Fahrbahn aus
- Absperrmaterial einer abgeschlossenen Stelle bleibt liegen, während die neue Stelle zu wenig hat
- Fehlende oder leere Warnleuchten an Gruben, die über Nacht offen bleiben
- Lose Kabeltrommeln, Leerrohrbündel oder Baumaterial im Gehweg
Viele dieser Punkte entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Tempo. Der Trupp zieht weiter, und der Zustand der zurückgelassenen Stelle gerät aus dem Blick. Genau hier setzt eine regelmäßige Baustellenkontrolle an.
Kontrolle organisieren: Liste statt Gedächtnis
Der wichtigste Baustein ist eine aktuelle Liste aller offenen Stellen. Ohne sie kann keine Kontrolle vollständig sein. Bewährt hat sich, dass die Bauleitung jeden Abend meldet, welche Gruben und Gehwegsperrungen über Nacht bestehen bleiben, und welche geschlossen wurden. Die Kontrolltour wird daraus jeden Tag neu zusammengestellt.
Für die Nachweise gilt: Jede Stelle braucht eine eindeutige Bezeichnung, etwa Straße und Hausnummer, und einen Ortsbezug im Bericht. Ein GPS-Nachweis mit Foto zeigt später, dass die konkrete Grube zu einer bestimmten Uhrzeit ordnungsgemäß gesichert war. Bei vielen gleichartigen Stellen ist das die einzige Möglichkeit, die Kontrolle für jede einzelne zu belegen.
Wer die Kontrolle für ein Ausbaugebiet plant, findet im Ratgeber Kontrollfahrten bei Glasfaser- und Leitungsbau die fachlichen Grundlagen, im Ratgeber zu beweglichen Arbeitsstellen die Besonderheiten wandernder Absicherungen.
Ländlich heißt nicht weniger Aufwand
In Dörfern ist der Verkehr geringer, die Wege zwischen den Stellen aber länger. Eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde oder im Landkreis Vorpommern-Greifswald kann zahlreiche offene Stellen auf mehrere Ortsteile verteilt haben. Nachts gibt es dort oft keine Straßenbeleuchtung, sodass funktionierende Warnleuchten noch wichtiger sind als in der Stadt.
Unsere Kontrollfahrer übernehmen solche Touren in allen sieben norddeutschen Ländern unseres Einsatzgebiets, mit digitalem Kontrollbericht je Stelle. Aufbau und Umsetzen der Absicherung bleiben beim ausführenden Betrieb.