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Praxis-Blog

Weihnachtsruhe auf der Baustelle: Kontrolle über die Feiertage

Die Bauarbeiten ruhen, die Absicherung bleibt stehen. Wie Sie Kontrollen über Weihnachten und den Jahreswechsel planen, damit keine Lücke entsteht.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die Kolonne fährt heim, die Absicherung bleibt

Kurz vor Weihnachten leeren sich die Baustellen. Viele Betriebe machen bis ins neue Jahr Pause, Material wird gesichert, Maschinen werden abgezogen. Was bleibt, sind offene Gräben, Einengungen und eine Verkehrsführung, die weiter gilt. Für den Verkehr ist die ruhende Baustelle genauso da wie die aktive. Die Verkehrssicherungspflicht macht keine Feiertagspause.

Das Risiko dabei: Während der Arbeitszeit sieht täglich jemand auf die Absicherung, und sei es nur der Polier beim Ankommen. In der Weihnachtsruhe fällt dieser beiläufige Blick weg. Ohne geplante Kontrollen kann eine umgefahrene Bake tagelang liegen.

Vor der Pause: Checkliste für den letzten Arbeitstag

Der letzte Arbeitstag vor der Pause entscheidet, wie ruhig die Feiertage werden. Bewährt hat sich ein gemeinsamer Rundgang von Bauleitung und Verkehrssicherer mit diesen Punkten:

  • Ist die Absicherung vollständig und entspricht sie der aktuellen Anordnung, nicht einem älteren Bauzustand?
  • Sind alle Fußplatten ausreichend beschwert, auch für Wintersturm?
  • Haben alle Leuchten frische Batterien, die über die Pause reichen können?
  • Ist loses Material weggeräumt oder so gesichert, dass es nicht zum Spielzeug oder Diebesgut wird?
  • Wer ist über die Feiertage erreichbar, und wie lautet die Nummer für Mängelmeldungen?
  • Wann finden die Kontrollen statt, und wer fährt sie?

Gerade der letzte Punkt wird oft nur mündlich geklärt. Besser ist ein kurzer, schriftlicher Plan mit Daten, der allen Beteiligten vorliegt.

Dazu gehört auch ein Foto-Rundgang am letzten Tag. Bilder von jeder Vorwarnung, jeder Einengung und jedem Fußweg zeigen den Zustand bei Übergabe in die Pause. Findet die erste Kontrolle nach Weihnachten eine Veränderung, lässt sich so klar unterscheiden, ob etwas schon vorher fehlte oder erst während der Ruhe passiert ist. Das hilft bei der Klärung von Schäden und bei Rückfragen der Behörde.

Wie oft kontrollieren, wenn niemand arbeitet?

Eine feste Zahl für Feiertage gibt es nicht. Maßgeblich sind die Vorgaben aus Anordnung und Vertrag, die Art der Arbeitsstelle und die Verkehrsbelastung. Eine Einengung auf einer Bundesstraße verlangt eine andere Dichte als eine kleine Gehwegbaustelle im Wohngebiet. Hinweise zur Herleitung des Intervalls bietet der Ratgeber Wie oft müssen Kontrollfahrten stattfinden?.

Wichtig ist, dass die Feiertage selbst nicht zur Lücke werden. Heiligabend, die beiden Weihnachtstage und Neujahr sind klassische Tage, an denen niemand zuständig sein will. Wer hier vorab festlegt, wer fährt und wer erreichbar ist, hat das Thema gelöst. Was rechtlich und organisatorisch an Wochenenden und Feiertagen gilt, steht ausführlich im Ratgeber Kontrolle an Wochenenden und Feiertagen.

TagTypische LageHinweis für die Kontrolle
Letzter ArbeitstagAbsicherung frisch übergebenAusgangszustand mit Fotos festhalten
Heiligabend und Feiertageviel Reiseverkehr, dann ruhige StraßenKontrollen fest einplanen, Erreichbarkeit klären
Zwischen den Jahrenwechselhaftes Wetter, wenig Personalnach Sturm oder Schnee zusätzlich fahren
Silvester und NeujahrFeuerwerk und VandalismusKontrolle am Neujahrsmorgen besonders sinnvoll

Mängel in der Pause: wer handelt?

Die Kontrolle allein beseitigt nichts. Findet ein Kontrollfahrer eine verschobene Bake, stellt er sie im Rahmen der Fahrt zurück. Ist ein Zeichen zerstört oder eine Absperrung fehlt, muss der Verkehrssicherer kommen. Über die Feiertage braucht es dafür einen Bereitschaftsdienst, der tatsächlich erreichbar ist. Sonst steht der Mangel fest, aber niemand behebt ihn.

Für die Nachvollziehbarkeit gehört jede Kontrolle in das Kontrollbuch oder den digitalen Bericht: Zeitpunkt, Zustand, Maßnahmen, Meldungen. Ein lückenloser Nachweis über die Feiertage ist im Streitfall viel wert, denn gerade dort wird nachgefragt.

Ruhige Feiertage durch Planung

Die Weihnachtsruhe ist planbar, sie kommt jedes Jahr am selben Datum. Wer Absicherung, Kontrollen und Bereitschaft schon Anfang Dezember festlegt, muss am 24. Dezember nicht telefonieren. Der Rest ist Routine: fahren, prüfen, dokumentieren.

Unsere Kontrollfahrer sind auch an Feiertagen unterwegs, Mängel gehen über die 24/7-Leitstelle direkt an die Bauleitung. Mehr unter Baustellenkontrolle.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine ruhende Baustelle über Weihnachten kontrolliert werden?

Solange die Absicherung im Verkehrsraum steht, besteht die Verkehrssicherungspflicht fort. Wie oft kontrolliert wird, ergibt sich aus Anordnung, Vertrag und Lage der Arbeitsstelle, eine Pause ist dafür kein Grund.

Was sollte vor der Winterpause erledigt werden?

Absicherung mit der Anordnung abgleichen, Ballast und Batterien prüfen, loses Material sichern und schriftlich festlegen, wer kontrolliert und wer für Mängel erreichbar ist.

Wer beseitigt Mängel während der Feiertage?

Kleinigkeiten wie verschobene Baken korrigiert der Kontrollfahrer im Rahmen der Fahrt. Größere Schäden behebt der Verkehrssicherer, deshalb braucht es einen erreichbaren Bereitschaftsdienst.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!