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Ratgeber

Wie oft müssen Kontrollfahrten durchgeführt werden?

Die Häufigkeit von Kontrollfahrten ist ein zentrales Thema für alle, die mit der Verkehrssicherung an Baustellen betraut sind. Die ZTV-SA gibt klare Mindestvorgaben für die Kontrolle von Arbeitsstellen vor; zusätzliche Kontrollen können sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung, der Verkehrsbelastung und der Baustellendauer ergeben. Hier erfahren Sie, welche Intervalle für Ihre Baustellen gelten.

Kontrollintervalle nach ZTV-SA

Maßgeblich für die Kontrollhäufigkeit ist die ZTV-SA, die über den Bauvertrag vereinbart wird: Arbeitsstellen von längerer Dauer sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren – bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit. An arbeitsfreien Tagen ist mindestens eine Kontrolle täglich vorgeschrieben, nach einem Unwetter oder Sturm eine unverzügliche Kontrolle. Der Zeitpunkt jeder Kontrolle ist aufzuzeichnen. Zusätzliche oder abweichende Kontrollzeiten ergeben sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung oder aus den Vorgaben des Auftraggebers im Bauvertrag. Ausführlich erklärt im Ratgeber „ZTV-SA einfach erklärt“.

Faktoren, die die Kontrollhäufigkeit beeinflussen

Neben der Straßenkategorie beeinflussen weitere Faktoren die erforderliche Kontrollhäufigkeit: Verkehrsbelastung (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke), Komplexität der Verkehrsführung, Dauer der Baumaßnahme, Witterungsbedingungen (bei Sturm, Schnee oder Starkregen sind zusätzliche Kontrollen erforderlich), Nähe zu sensiblen Bereichen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser), sowie besondere Auflagen in der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Dokumentation der Kontrollintervalle

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Kontrollintervalle muss lückenlos dokumentiert werden. Unsere digitale Dokumentation erfasst automatisch Datum, Uhrzeit und GPS-Position jeder Kontrollfahrt. So können Sie jederzeit nachweisen, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten wurden - ein wichtiger Schutz bei Haftungsfragen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn Kontrollintervalle nicht eingehalten werden?

Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Kontrollintervalle kann zu Haftungsansprüchen führen, insbesondere wenn es zu Unfällen kommt. Zudem können Behörden Bußgelder verhängen oder die Baugenehmigung entziehen.

Können Kontrollintervalle individuell vereinbart werden?

Die Mindestvorgaben der ZTV-SA gelten, sobald sie im Bauvertrag vereinbart ist. Häufigere Kontrollen können individuell vereinbart oder in der verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt werden; Abweichungen von den Mindestvorgaben sind nur über die Anordnung oder die Vorgaben des Auftraggebers möglich.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!