Kontrollintervalle nach ZTV-SA
Maßgeblich für die Kontrollhäufigkeit ist die ZTV-SA, die über den Bauvertrag vereinbart wird: Arbeitsstellen von längerer Dauer sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren – bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit. An arbeitsfreien Tagen ist mindestens eine Kontrolle täglich vorgeschrieben, nach einem Unwetter oder Sturm eine unverzügliche Kontrolle. Der Zeitpunkt jeder Kontrolle ist aufzuzeichnen. Zusätzliche oder abweichende Kontrollzeiten ergeben sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung oder aus den Vorgaben des Auftraggebers im Bauvertrag. Ausführlich erklärt im Ratgeber „ZTV-SA einfach erklärt“.
Faktoren, die die Kontrollhäufigkeit beeinflussen
Neben der Straßenkategorie beeinflussen weitere Faktoren die erforderliche Kontrollhäufigkeit: Verkehrsbelastung (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke), Komplexität der Verkehrsführung, Dauer der Baumaßnahme, Witterungsbedingungen (bei Sturm, Schnee oder Starkregen sind zusätzliche Kontrollen erforderlich), Nähe zu sensiblen Bereichen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser), sowie besondere Auflagen in der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Dokumentation der Kontrollintervalle
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Kontrollintervalle muss lückenlos dokumentiert werden. Unsere digitale Dokumentation erfasst automatisch Datum, Uhrzeit und GPS-Position jeder Kontrollfahrt. So können Sie jederzeit nachweisen, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten wurden - ein wichtiger Schutz bei Haftungsfragen.