Die Baustelle ruht, die Pflicht nicht
Am Freitagnachmittag fahren die Kolonnen vom Platz, die Bagger stehen still, das Baubüro ist zu. Für den Verkehr ändert sich dadurch nichts: Die Einengung bleibt, die Leitbaken stehen weiter am Fahrbahnrand, die Warnleuchten müssen auch in der Nacht zum Sonntag brennen. Die Verkehrssicherungspflicht kennt kein Wochenende. Sie besteht, solange die Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet ist.
Gerade an arbeitsfreien Tagen fehlt aber das, was unter der Woche viele Mängel ganz nebenbei auffängt: Polier, Bauleitung und Kolonne, die morgens an der Absperrung vorbeilaufen und eine umgekippte Bake sofort wieder hinstellen. Ohne diese stille Mitkontrolle hängt die Sicherheit der Arbeitsstelle allein an der planmäßigen Wochenendkontrolle. Deshalb lohnt es sich, diese Tage gesondert zu planen statt sie dem Zufall zu überlassen.
Was die ZTV-SA für arbeitsfreie Tage verlangt
Ist die ZTV-SA 97 Bestandteil des Bauvertrags, gilt für Arbeitsstellen längerer Dauer: An Arbeitstagen wird mindestens zweimal kontrolliert, bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit. An arbeitsfreien Tagen ist mindestens eine Kontrolle täglich vorgeschrieben. Nach Unwetter oder Sturm wird unverzüglich kontrolliert, egal welcher Wochentag gerade ist. Der Zeitpunkt jeder Kontrolle ist aufzuzeichnen.
Das ist die Untergrenze. Die verkehrsrechtliche Anordnung oder der Bauvertrag können mehr verlangen, zum Beispiel auch am Wochenende zwei Kontrollen bei stark befahrenen Ortsdurchfahrten oder eine zusätzliche Nachtkontrolle bei einer Lichtsignalanlage. Die Grundlagen zu den Intervallen finden Sie im Ratgeber Wie oft müssen Kontrollfahrten durchgeführt werden? und im Überblick ZTV-SA einfach erklärt. Hier geht es um die Frage, wie Sie die arbeitsfreien Tage in der Praxis abdecken.
| Tag | Mindestens geschuldet nach ZTV-SA | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitstag | zwei Kontrollen: Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit | Abendkontrolle erst, wenn die Kolonne weg ist |
| Samstag, Sonntag | eine Kontrolle täglich | Uhrzeit so wählen, dass Beleuchtung und Zeichen bewertet werden können |
| Gesetzlicher Feiertag | eine Kontrolle täglich | Feiertagskalender des Bundeslands beachten |
| Betriebsruhe, Schlechtwettertage | eine Kontrolle täglich | gilt auch für Tage, an denen nur einzelne Gewerke ruhen |
| Nach Unwetter oder Sturm | unverzüglich | unabhängig vom Plan, Auslöser im Protokoll vermerken |
Was als arbeitsfreier Tag zählt
Arbeitsfrei ist nicht nur der Sonntag. Entscheidend ist, ob an der Arbeitsstelle tatsächlich gearbeitet wird. In der Praxis fallen darunter deutlich mehr Tage, als viele Bauleitungen im Terminplan haben:
- Samstage und Sonntage, sofern kein Samstagseinsatz geplant ist.
- Gesetzliche Feiertage, die je nach Bundesland unterschiedlich liegen.
- Brückentage, an denen der Betrieb geschlossen ist, obwohl kein Feiertag ist.
- Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr oder in den Sommerferien.
- Schlechtwettertage, an denen die Arbeit wegen Frost, Starkregen oder Sturm eingestellt wird.
- Stillstandsphasen, etwa wenn auf Material, eine Genehmigung oder ein anderes Gewerk gewartet wird.
Gerade die letzten beiden Punkte gehen leicht unter. Wenn die Kolonne wegen Frost drei Tage zu Hause bleibt, ist das für die Verkehrssicherung ein arbeitsfreier Tag wie jeder Sonntag. Wer die Kontrolle stillschweigend an die Anwesenheit der Kolonne koppelt, hat genau an diesen Tagen eine Lücke im Nachweis.
Feiertage in Norddeutschland im Blick behalten
Wer Arbeitsstellen in mehreren Bundesländern betreut, muss mit unterschiedlichen Kalendern planen. Der Reformationstag am 31. Oktober ist in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gesetzlicher Feiertag, in Berlin dagegen nicht. Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben dafür den Internationalen Frauentag am 8. März als Feiertag. In Brandenburg sind zusätzlich Ostersonntag und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage.
Für die Kontrolle hat das ganz praktische Folgen. Ein Bauunternehmen aus Berlin, das eine Leitungstrasse im Brandenburger Umland betreut, hat am 31. Oktober vielleicht regulär Betrieb in der Zentrale, während die eigenen Leute an der Baustelle in Brandenburg frei haben. Umgekehrt arbeitet am 8. März die Kolonne in Schwerin nicht, der Bauhof in Lübeck schon. Legen Sie für jede Arbeitsstelle fest, nach welchem Kalender sie läuft: Maßgeblich ist der Ort der Baustelle, nicht der Sitz des Unternehmens.
Besonders anfällig sind lange Wochenenden. Ostern, Pfingsten und Himmelfahrt mit Brückentag bedeuten schnell vier arbeitsfreie Tage am Stück, dazu meist dichter Ausflugsverkehr Richtung Küste. Mehr zu diesen Phasen lesen Sie im Beitrag Ostern und Brückentage und für das Jahresende unter Weihnachtsruhe auf der Baustelle.
Der Freitag entscheidet über das Wochenende
Viele Mängel, die am Samstag gefunden werden, sind am Freitag entstanden. Die Kolonne räumt in Eile, ein Leitkegel bleibt im Sicherheitsraum liegen, eine Absperrschranke wird für die Ausfahrt des Lkw zur Seite gestellt und nicht zurückgerückt. Eine bewusste Übergabe vor dem Wochenende spart Ärger:
- Absicherung mit dem Verkehrszeichenplan abgleichen, bevor die letzte Kolonne fährt.
- Tagesbezogene Zeichen entfernen oder abdecken, die nur während der Arbeitszeit gelten.
- Akkus und Batterien der Warnleuchten prüfen; was am Freitag knapp ist, hält nicht bis Montag.
- Baugruben, Kanten und Materiallager gegen den Verkehr sichern, Fußplatten und Ballast kontrollieren.
- Telefonnummer der Rufbereitschaft für das Wochenende festlegen und der Kontrolle mitteilen.
- Besonderheiten aufschreiben: angekündigter Sturm, Veranstaltung in der Nähe, Umleitung mit erhöhtem Verkehr.
Die erste Kontrolle am Samstag sollte dann nicht erst am Nachmittag stattfinden. Bewährt hat sich, sie früh zu legen und die Abendstunden über die Dunkelheitskontrolle des Freitags abzudecken. So bleiben die Abstände zwischen zwei Kontrollen überschaubar.
Wer reagiert, wenn am Sonntag etwas fehlt?
Eine Kontrolle am Wochenende ist nur so viel wert wie die Kette dahinter. Findet der Kontrollfahrer eine weggewehte Absperrschranke, kann er sie im Rahmen der Fahrt wieder aufstellen. Fehlt aber ein Verkehrszeichen ganz, ist eine Warnleuchte zerstört oder eine Bake von einem Fahrzeug überrollt worden, braucht es Ersatzmaterial und jemanden, der es bringt. Dafür muss vorher klar sein:
- wer im Unternehmen die Mängelmeldung am Wochenende annimmt,
- welche Mängel sofort behoben werden müssen und welche bis Montag warten können,
- wo Ersatzmaterial lagert und wer Zugriff darauf hat,
- wer die Behebung bestätigt, damit sie im Nachweis auftaucht.
Ohne diese Absprachen wird ein Mangel zwar gefunden und notiert, bleibt aber bis Montag bestehen. Für die Haftung ist das kaum besser als eine fehlende Kontrolle. Wie Sie eine solche Rufbereitschaft aufbauen, beschreibt der Ratgeber Notdienst auf der Baustelle, den Ablauf nach einem Fund der Ratgeber Mangel gefunden: was nun?.
Typische Lücken und wie Sie sie schließen
Aus der Praxis der Kontrollfahrten in Schleswig-Holstein, Hamburg und dem Berliner Umland zeigen sich an arbeitsfreien Tagen immer wieder dieselben Schwachstellen. Keine davon ist exotisch, alle lassen sich mit Planung vermeiden.
| Lücke | Folge | Abhilfe |
|---|---|---|
| Kontrolle hängt an der Anwesenheit der Kolonne | kein Nachweis an Frost- und Stillstandstagen | Kontrollplan nach Kalender, nicht nach Bautagebuch |
| Feiertag nach falschem Bundesland geplant | ein Tag ohne Kontrolle | Kalender je Baustellenort festlegen |
| Wochenendkontrolle zur Mittagszeit | Beleuchtung nicht beurteilbar | Uhrzeit wählen, bei der Warnleuchten und Reflexion sichtbar sind |
| Unwetter am Sonntag, Plan sieht nichts vor | Mängel bleiben stundenlang bestehen | Auslöser für Sonderkontrolle vorher vereinbaren |
| Mangel gefunden, niemand erreichbar | Mangel bleibt bis Montag | Rufbereitschaft mit Namen und Nummer benennen |
Für Unwetter lohnt eine klare Regel, wann eine Unwetterkontrolle ausgelöst wird, etwa bei einer amtlichen Warnung vor Sturmböen für den Landkreis. Dann muss am Sonntagabend niemand lange überlegen, ob die Fahrt nötig ist.
Den Nachweis für arbeitsfreie Tage führen
Kommt es an einem Feiertag zu einem Unfall an der Arbeitsstelle, wird zuerst gefragt, wann zuletzt kontrolliert wurde und was dabei festgestellt wurde. Deshalb sollte für jeden arbeitsfreien Tag ein eigener Eintrag vorliegen, auch wenn alles in Ordnung war. „Keine Mängel“ ist ein Ergebnis und gehört ins Protokoll. Fotos mit Zeitstempel zeigen zusätzlich den Zustand bei Dunkelheit oder nach dem Sturm.
Welche Angaben ein solcher Eintrag enthalten sollte, lesen Sie im Ratgeber Kontrollprotokoll: Pflichtangaben im Überblick. Wie die Einträge über die gesamte Bauzeit zusammengeführt und aufbewahrt werden, steht im Ratgeber Kontrollbuch: Inhalt und Aufbewahrung.
Kontrollfahrten.com ist das Angebot der Staffsec Solution GmbH aus Neumünster. Unsere MVAS-geschulten Kontrollfahrer übernehmen auch Wochenend- und Feiertagskontrollen; Mängel gehen über unsere 24/7-Leitstelle direkt an die von Ihnen benannte Bauleitung.