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Glossar

Aufgrabeschein

Was ein Aufgrabeschein ist, wer ihn ausstellt, wie er sich von der verkehrsrechtlichen Anordnung unterscheidet und was das für Kontrollen bedeutet.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Was gemeint ist

Der Aufgrabeschein, je nach Ort auch Aufbruchgenehmigung oder Aufgrabungserlaubnis genannt, ist die Zustimmung des Eigentümers bzw. Straßenbaulastträgers, dass eine Straße, ein Gehweg oder ein Radweg geöffnet werden darf. Typische Anlässe sind Hausanschlüsse, Leitungsreparaturen, Kanalarbeiten und der Glasfaserausbau.

Der Aufgrabeschein ist kein Begriff der StVO. Er regelt die Substanz der Straße: wo gegraben werden darf, wie tief, wie der Aufbau danach wiederhergestellt wird und wer für Mängel an der Oberfläche haftet. Viele Kommunen verweisen dafür auf die ZTV A-StB, die technischen Vertragsbedingungen für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, oder auf eigene Aufgrabungsrichtlinien.

Abgrenzung zu anderen Genehmigungen

Wer im öffentlichen Straßenraum gräbt, braucht in der Regel mehrere Papiere. Sie werden oft von unterschiedlichen Stellen ausgestellt, manchmal auch von verschiedenen Abteilungen derselben Stadtverwaltung.

Genehmigungregelttypischer Aussteller
AufgrabescheinÖffnen und Wiederherstellen der VerkehrsflächeStraßenbaulastträger, z. B. Tiefbauamt der Gemeinde
verkehrsrechtliche AnordnungVerkehrsführung, Zeichen, EinrichtungenStraßenverkehrsbehörde
SondernutzungserlaubnisBelegung der Fläche über den Gemeingebrauch hinausStraßenbaulastträger oder Kommune
LeitungsauskunftLage vorhandener LeitungenNetzbetreiber

Der Aufgrabeschein ersetzt die verkehrsrechtliche Anordnung nicht. Umgekehrt erlaubt eine Anordnung noch kein Aufbrechen des Belags. Erst beide zusammen ergeben eine vollständige Grundlage für die Arbeiten.

Was das für die Kontrolle heißt

Aufgrabungen sind häufig kurze Maßnahmen mit wechselnden Standorten, zum Beispiel beim Leitungsbau in Ortslagen zwischen Neumünster und Bad Segeberg. Gerade dort entstehen typische Gefahrenstellen: offene Gruben ohne ausreichende Absperrung, provisorische Abdeckplatten, abgesackte Verfüllungen nach Regen. Eine Kontrollfahrt nimmt diese Punkte gezielt in den Blick.

  • Sind Gruben und Gräben vollständig abgesperrt und bei Dunkelheit erkennbar?
  • Liegen Abdeckplatten fest und ohne Kante im Gehweg?
  • Gibt es nach Regen Setzungen in frisch verfüllten Bereichen?
  • Stimmt die Absicherung mit der Anordnung überein, auch nach einem Standortwechsel?

Hinweise für Leitungsbaustellen gibt der Ratgeber Kontrollfahrten im Glasfaser- und Leitungsbau, für Kanalarbeiten der Ratgeber Kontrollfahrten im Kanal- und Tiefbau.

Fragen zum Begriff

Wer beantragt den Aufgrabeschein?

Meist das ausführende Unternehmen oder der Leitungsträger, für den gearbeitet wird. Wer zuständig ist, sollte vor Baubeginn im Vertrag geklärt sein.

Endet die Verantwortung mit dem Schließen der Grube?

Nicht unbedingt. Der Aufgrabeschein regelt oft eine Gewährleistung für die Wiederherstellung. Setzungen oder Schäden an der Oberfläche können deshalb auch später noch Thema werden.

Muss bei jeder Aufgrabung kontrolliert werden?

Solange die Absicherung im Verkehrsraum steht, besteht die Pflicht, sie zu überwachen. Wie oft, ergibt sich aus Anordnung, Vertrag und Gefahrenlage.

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