Was gemeint ist
Der Aufgrabeschein, je nach Ort auch Aufbruchgenehmigung oder Aufgrabungserlaubnis genannt, ist die Zustimmung des Eigentümers bzw. Straßenbaulastträgers, dass eine Straße, ein Gehweg oder ein Radweg geöffnet werden darf. Typische Anlässe sind Hausanschlüsse, Leitungsreparaturen, Kanalarbeiten und der Glasfaserausbau.
Der Aufgrabeschein ist kein Begriff der StVO. Er regelt die Substanz der Straße: wo gegraben werden darf, wie tief, wie der Aufbau danach wiederhergestellt wird und wer für Mängel an der Oberfläche haftet. Viele Kommunen verweisen dafür auf die ZTV A-StB, die technischen Vertragsbedingungen für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, oder auf eigene Aufgrabungsrichtlinien.
Abgrenzung zu anderen Genehmigungen
Wer im öffentlichen Straßenraum gräbt, braucht in der Regel mehrere Papiere. Sie werden oft von unterschiedlichen Stellen ausgestellt, manchmal auch von verschiedenen Abteilungen derselben Stadtverwaltung.
| Genehmigung | regelt | typischer Aussteller |
|---|---|---|
| Aufgrabeschein | Öffnen und Wiederherstellen der Verkehrsfläche | Straßenbaulastträger, z. B. Tiefbauamt der Gemeinde |
| verkehrsrechtliche Anordnung | Verkehrsführung, Zeichen, Einrichtungen | Straßenverkehrsbehörde |
| Sondernutzungserlaubnis | Belegung der Fläche über den Gemeingebrauch hinaus | Straßenbaulastträger oder Kommune |
| Leitungsauskunft | Lage vorhandener Leitungen | Netzbetreiber |
Der Aufgrabeschein ersetzt die verkehrsrechtliche Anordnung nicht. Umgekehrt erlaubt eine Anordnung noch kein Aufbrechen des Belags. Erst beide zusammen ergeben eine vollständige Grundlage für die Arbeiten.
Was das für die Kontrolle heißt
Aufgrabungen sind häufig kurze Maßnahmen mit wechselnden Standorten, zum Beispiel beim Leitungsbau in Ortslagen zwischen Neumünster und Bad Segeberg. Gerade dort entstehen typische Gefahrenstellen: offene Gruben ohne ausreichende Absperrung, provisorische Abdeckplatten, abgesackte Verfüllungen nach Regen. Eine Kontrollfahrt nimmt diese Punkte gezielt in den Blick.
- Sind Gruben und Gräben vollständig abgesperrt und bei Dunkelheit erkennbar?
- Liegen Abdeckplatten fest und ohne Kante im Gehweg?
- Gibt es nach Regen Setzungen in frisch verfüllten Bereichen?
- Stimmt die Absicherung mit der Anordnung überein, auch nach einem Standortwechsel?
Hinweise für Leitungsbaustellen gibt der Ratgeber Kontrollfahrten im Glasfaser- und Leitungsbau, für Kanalarbeiten der Ratgeber Kontrollfahrten im Kanal- und Tiefbau.