Bedeutung
Die Mindestgehwegbreite ist das Maß, das ein Gehweg an einer Arbeitsstelle nicht unterschreiten soll. Sie gilt für den verbleibenden Gehweg neben der Baustelle ebenso wie für einen Ersatzgehweg auf der Fahrbahn oder einen Notweg um eine Baugrube herum.
Mit den RSA 21 wurden die Werte deutlich angehoben. Die RSA 95 begnügten sich noch mit 1,00 m für Gehwege. Heute steht der Fußverkehr stärker im Mittelpunkt, auch weil Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen mehr Platz brauchen als eine einzelne Person zu Fuß.
Werte nach RSA 21
Teil B der RSA 21 nennt für Arbeitsstellen im Bereich von Geh- und Radwegen diese Mindestbreiten:
| Weg | im Grundsatz | kurze Engstelle oder Ausnahme |
|---|---|---|
| Gehweg | 1,30 m | 1,00 m |
| Gehweg, für Radverkehr freigegeben | 1,50 m | 1,30 m |
| gemeinsamer Geh- und Radweg | 2,50 m | 2,00 m |
| Fußgängerzone | nach örtlichem Fußverkehrsaufkommen | – |
Die kleineren Werte sind für kurze Engstellen gedacht, nicht für die gesamte Länge einer Baustelle. Wer einen Gehweg über hundert Meter auf 1,00 m einengt, bewegt sich außerhalb dessen, was die Richtlinie vorsieht, es sei denn, die Anordnung lässt es ausdrücklich zu.
Worauf es in der Praxis ankommt
Die Breite allein macht noch keinen sicheren Weg. Entscheidend ist, ob die Breite durchgehend nutzbar ist. Bei Kontrollen in Hamburg, Bremen oder Berlin sehen wir regelmäßig Gehwege, die auf dem Plan stimmen, vor Ort aber zugestellt sind. Prüfen Sie deshalb:
- Fußplatten von Absperrschrankengittern ragen in den Weg und verengen ihn
- Verkehrszeichen stehen mitten auf dem verbliebenen Gehweg
- Bauzaun, Container oder Mülltonnen nehmen Breite weg
- Übergänge vom Gehweg auf die Fahrbahn haben Kanten ohne Rampe
- Schäden am Belag oder lose Abdeckplatten machen den Weg uneben
Für Menschen mit Sehbehinderung zählt außerdem eine tastbare, durchgehende Absperrung. Eine Lücke im Gitter ist für sie eine echte Gefahr, auch wenn die Breite stimmt. Mehr dazu im Ratgeber Barrierefreiheit an Arbeitsstellen.
Kontrolle und Wartung
Gehwege verändern sich während der Bauzeit oft schneller als die Fahrbahn: Material wird abgestellt, Gitter werden für eine Zufahrt geöffnet und nicht wieder geschlossen. Eine verschobene Absperrung richten unsere Kontrollfahrer bei der Wartungsfahrt wieder aus. Muss die Wegeführung grundsätzlich geändert werden, erhält die Bauleitung eine Meldung mit Foto. Wie ein Ersatzgehweg sauber geplant wird, beschreibt der Ratgeber Ersatzgehweg: Breite und Begrenzung.