+49 4321 78 33 590
Glossar

Querungsstelle

Querungsstelle an Baustellen: wo Fußgänger die Fahrbahn sicher überqueren, wie sie geplant wird und welche Mängel bei der Kontrolle auffallen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Eine Querungsstelle ist der Punkt, an dem Fußgänger und oft auch Radfahrer eine Fahrbahn überqueren. Im normalen Straßenraum sind das zum Beispiel Fußgängerüberwege, Furten an Ampeln, Mittelinseln oder abgesenkte Borde. An einer Arbeitsstelle bekommt der Begriff eine besondere Bedeutung: Wird ein Gehweg gesperrt und kein Ersatzgehweg auf derselben Seite angelegt, müssen Fußgänger die Straßenseite wechseln. Dafür braucht es eine Stelle, an der das gefahrlos möglich ist.

Die Querungsstelle ist damit ein Teil des Fußgängerschutzes. Wo sie liegt und wie sie ausgestattet ist, ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung und dem Verkehrszeichenplan. Das Verkehrszeichen „Gehweg gesperrt“ mit dem Hinweis auf die andere Straßenseite allein reicht nicht, wenn der Weg dorthin über eine unübersichtliche Fahrbahn führt.

Was eine gute Querungsstelle ausmacht

  • Lage vor der Sperrung: Fußgänger werden umgeleitet, bevor sie vor der Absperrung stehen, nicht erst danach
  • Sicht in beide Richtungen: keine Container, Baufahrzeuge oder Schilder, die den Blick auf den Verkehr verdecken
  • Überwindbare Borde: abgesenkte Kanten oder Rampen, damit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen durchkommen
  • Gegenstück auf der anderen Seite: dort beginnt ein nutzbarer Gehweg, kein Parkstreifen und kein zweites Baufeld
  • Erkennbarkeit bei Dunkelheit: die Querungsstelle liegt nicht im Schatten der Baustelle
  • Schutz durch Verkehrsregelung: wo viel Verkehr ist, kann eine transportable Lichtsignalanlage mit Fußgängersignal angeordnet sein

Bei halbseitigen Sperrungen mit Baustellenampel ist die Querung besonders heikel. Fußgänger überqueren dort oft die Fahrbahn genau im Bereich, in dem der Wechselverkehr läuft. Ob das vorgesehen ist und wie es geregelt wird, steht in der Anordnung. Der Ratgeber Halbseitige Sperrung mit Ampel beschreibt diese Lage genauer.

Typische Mängel im Baustellenalltag

Querungsstellen verändern sich mit dem Baufortschritt. Was im Plan sauber gelöst war, passt nach dem Umsetzen einer Grube oder nach einer neuen Bauphase oft nicht mehr. Bei Kontrollfahrten in Innenstädten wie Rostock, Bremen oder Hannover sehen wir besonders häufig zwei Muster: Die Rampe am Bord fehlt nach einer Materialanlieferung, oder ein abgestellter Lkw nimmt Fußgängern genau an der Querung die Sicht.

Ein weiterer Klassiker ist der Hinweis „Fußgänger andere Straßenseite benutzen“, der nach einer Verlängerung des Baufeldes nicht mitgewandert ist. Fußgänger stehen dann vor der Absperrung und gehen zwischen den Baken auf der Fahrbahn weiter. Bei einer Kontrollfahrt wird die Querung deshalb zu Fuß abgegangen: aus der Sicht von jemandem, der den Weg nicht kennt. Kleine Korrekturen wie ein verschobenes Zeichen gehören zur Wartung im Rahmen der Fahrt. Passt die Querung nicht mehr zur Baustelle, geht eine Mängelmeldung mit Foto an die Bauleitung.

Fragen zum Begriff

Muss an jeder Gehwegsperrung eine Querungsstelle eingerichtet werden?

Nicht in jedem Fall. Bleibt ein ausreichend breiter Notweg auf derselben Seite, ist kein Seitenwechsel nötig. Wird der Gehweg ohne Ersatz gesperrt, muss es einen sicheren Weg zur anderen Straßenseite geben. Die Einzelheiten legt die Anordnung fest.

Darf ein provisorischer Zebrastreifen aufgebracht werden?

Ein Fußgängerüberweg ist ein Verkehrszeichen und darf nur auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde eingerichtet werden. Eigenmächtige Markierungen sind nicht zulässig.

Was wird an einer Querungsstelle kontrolliert?

Geprüft werden Sicht in beide Richtungen, freie und ebene Borde oder Rampen, die Beschilderung zur Umleitung und der Anschluss an einen nutzbaren Gehweg auf der anderen Seite. Nachts kommt die Erkennbarkeit hinzu.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!