Was die StVO unter einem Leitmal versteht
Das Leitmal ist Zeichen 627 in Anlage 4 der StVO. Es steht dort bei den Einrichtungen zur Kennzeichnung von Hindernissen und gefährlichen Stellen, in Nachbarschaft zur Leitplatte nach Zeichen 626. Nach der Erläuterung der StVO kennzeichnen Leitmale in der Regel Gegenstände, die den Verkehr einschränken. Ihre Ausführung richtet sich danach, ob sie senkrecht, waagerecht oder gewölbt angebracht werden, etwa an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.
Optisch ist das Leitmal ein Streifen- oder Flächenmuster in Rot und Weiß, retroreflektierend ausgeführt. Es ist kein frei stehendes Gerät wie die Leitbake, sondern wird direkt am Hindernis befestigt, als Folie, Tafel oder Manschette.
Leitmale im Baustellenumfeld
An Arbeitsstellen begegnen Leitmale vor allem dort, wo bauliche Einrichtungen in den Verkehrsraum ragen. Das Gerüst an einer Fassade, ein Container am Fahrbahnrand oder ein Hilfspfeiler unter einer Brücke werden durch das Leitmal für Fahrer erkennbar, die sonst nur eine graue Fläche im Scheinwerferlicht sähen.
- Senkrecht an Gerüstständern und Stützen, die nah an der Fahrbahn stehen
- Waagerecht an der Unterkante von Gerüstbrücken oder Hilfskonstruktionen, unter denen Verkehr hindurchfährt
- Gewölbt um Rohre, Masten oder runde Pfeiler
- An Ecken von Containern und Baustellenunterkünften im Straßenraum
Welche Einrichtung im Straßenraum wie zu kennzeichnen ist, ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung und der Planung nach RSA 21. Mehr zu Gerüsten und Containern als Arbeitsstellen steht im Ratgeber Gerüste und Container im Straßenraum.
Kontrolle und häufige Mängel
Leitmale werden bei Baustellenkontrollen leicht übersehen, weil sie unauffällig am Bauteil kleben. Gerade nachts entscheiden sie aber darüber, ob ein Hindernis rechtzeitig erkannt wird. Kontrollfahrer achten deshalb auf drei Fragen: Ist das Leitmal noch vorhanden? Ist es sichtbar oder verdeckt? Wirkt es noch im Licht?
| Befund | Ursache in der Praxis |
|---|---|
| Leitmal fehlt | Gerüst umgebaut, Folie nicht neu angebracht |
| Leitmal verdeckt | Planen, Bauschilder oder Werbebanner darübergehängt |
| Rückstrahlung schwach | Putz- und Farbspritzer, Staub, Alterung der Folie |
| Muster nur einseitig | Hindernis von zwei Seiten anfahrbar, aber nur eine Seite gekennzeichnet |
Fehlende oder verdeckte Leitmale halten unsere Kontrollfahrer mit Foto und Standort im Bericht fest und melden sie an die Bauleitung, damit Gerüstbauer oder Verkehrssicherer nachbessern.