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Glossar

Leitmal

Leitmal erklärt: wie Zeichen 627 Gerüste, Bauteile und andere Hindernisse im Straßenraum kenntlich macht und was bei Baustellenkontrollen zu prüfen ist.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Was die StVO unter einem Leitmal versteht

Das Leitmal ist Zeichen 627 in Anlage 4 der StVO. Es steht dort bei den Einrichtungen zur Kennzeichnung von Hindernissen und gefährlichen Stellen, in Nachbarschaft zur Leitplatte nach Zeichen 626. Nach der Erläuterung der StVO kennzeichnen Leitmale in der Regel Gegenstände, die den Verkehr einschränken. Ihre Ausführung richtet sich danach, ob sie senkrecht, waagerecht oder gewölbt angebracht werden, etwa an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.

Optisch ist das Leitmal ein Streifen- oder Flächenmuster in Rot und Weiß, retroreflektierend ausgeführt. Es ist kein frei stehendes Gerät wie die Leitbake, sondern wird direkt am Hindernis befestigt, als Folie, Tafel oder Manschette.

Leitmale im Baustellenumfeld

An Arbeitsstellen begegnen Leitmale vor allem dort, wo bauliche Einrichtungen in den Verkehrsraum ragen. Das Gerüst an einer Fassade, ein Container am Fahrbahnrand oder ein Hilfspfeiler unter einer Brücke werden durch das Leitmal für Fahrer erkennbar, die sonst nur eine graue Fläche im Scheinwerferlicht sähen.

  • Senkrecht an Gerüstständern und Stützen, die nah an der Fahrbahn stehen
  • Waagerecht an der Unterkante von Gerüstbrücken oder Hilfskonstruktionen, unter denen Verkehr hindurchfährt
  • Gewölbt um Rohre, Masten oder runde Pfeiler
  • An Ecken von Containern und Baustellenunterkünften im Straßenraum

Welche Einrichtung im Straßenraum wie zu kennzeichnen ist, ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung und der Planung nach RSA 21. Mehr zu Gerüsten und Containern als Arbeitsstellen steht im Ratgeber Gerüste und Container im Straßenraum.

Kontrolle und häufige Mängel

Leitmale werden bei Baustellenkontrollen leicht übersehen, weil sie unauffällig am Bauteil kleben. Gerade nachts entscheiden sie aber darüber, ob ein Hindernis rechtzeitig erkannt wird. Kontrollfahrer achten deshalb auf drei Fragen: Ist das Leitmal noch vorhanden? Ist es sichtbar oder verdeckt? Wirkt es noch im Licht?

BefundUrsache in der Praxis
Leitmal fehltGerüst umgebaut, Folie nicht neu angebracht
Leitmal verdecktPlanen, Bauschilder oder Werbebanner darübergehängt
Rückstrahlung schwachPutz- und Farbspritzer, Staub, Alterung der Folie
Muster nur einseitigHindernis von zwei Seiten anfahrbar, aber nur eine Seite gekennzeichnet

Fehlende oder verdeckte Leitmale halten unsere Kontrollfahrer mit Foto und Standort im Bericht fest und melden sie an die Bauleitung, damit Gerüstbauer oder Verkehrssicherer nachbessern.

Fragen zum Begriff

Ist ein Leitmal dasselbe wie eine Leitplatte?

Nein. Die Leitplatte nach Zeichen 626 ist eine Tafel, die vor allem feste Hindernisse wie Inselspitzen kennzeichnet. Das Leitmal nach Zeichen 627 wird direkt am Gegenstand angebracht und passt sich dessen Form an.

Wer bringt Leitmale an Gerüsten an?

Das regelt die Planung der jeweiligen Arbeitsstelle. Häufig übernimmt das der Gerüstbauer oder der beauftragte Verkehrssicherer nach den Vorgaben der Anordnung.

Reicht rot-weißes Absperrband als Leitmal?

Absperrband ist kein Leitmal im Sinne der StVO und hat nicht dessen Rückstrahlung. Es kann eine Kennzeichnung nach Zeichen 627 nicht ersetzen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!