Begriff und Rechtsgrundlage
Vorschriftzeichen sind die zweite der drei Gruppen von Verkehrszeichen nach § 39 StVO. Geregelt sind sie in § 41, abgebildet in Anlage 2. Absatz 1 ist eindeutig: Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. Anders als ein Gefahrzeichen lässt ein Vorschriftzeichen also keinen Spielraum.
Nach § 41 Absatz 2 stehen Vorschriftzeichen grundsätzlich dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Steht ein Zeichen aus guten Gründen vorher, wird die Entfernung auf einem Zusatzzeichen angegeben. Für die Praxis heißt das: Der Standort des Schildes ist Teil der Regelung. Steht es zu früh oder zu spät, gilt die Regel an der falschen Stelle.
Typische Vorschriftzeichen an Arbeitsstellen
| Zeichen | Inhalt | Einsatz im Baustellenbereich |
|---|---|---|
| 274 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit | stufenweise Absenkung vor der Arbeitsstelle |
| 276 | Überholverbot | Einengungen, Verschwenkungen, Überleitungen |
| 208 | Vorrang des Gegenverkehrs | Engstelle ohne Ampel bei halbseitiger Sperrung |
| 250 | Verbot für Fahrzeuge aller Art | Vollsperrung mit Ausnahmen für Anlieger |
| 264 | Tatsächliche Breite (Verbot für breitere Fahrzeuge) | schmaler Fahrstreifen in Autobahnbaustellen |
| 283 | Absolutes Haltverbot | Platz für Baustellenverkehr und Material |
| 209, 214, 222 | Vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt | Führung an Hindernissen und um Arbeitsbereiche |
Viele dieser Zeichen haben eigene Einträge im Glossar, etwa Verkehrszeichen 274 zur Geschwindigkeit oder die Haltverbotszeichen 283 und 286.
Anfang und Ende einer Strecke
Viele Vorschriftzeichen an Baustellen sind Streckenverbote, also Regeln, die über eine bestimmte Länge gelten. Hier passieren die meisten Fehler. Das Ende eines solchen Verbots wird in der Regel durch ein Aufhebungszeichen gekennzeichnet. Ausnahmen lässt Anlage 2 nur in eng beschriebenen Fällen zu, etwa wenn ein Zusatzzeichen die Länge der Strecke angibt.
In der Praxis sieht man zwei Fehlerbilder. Erstens fehlt am Ende das Aufhebungszeichen, sodass die Beschränkung formal kilometerweit weitergilt. Zweitens bleibt nach Abschluss der Arbeiten die Geschwindigkeitsbeschränkung stehen, obwohl die Fahrbahn längst frei ist. Beides untergräbt die Akzeptanz der Beschilderung, und das bekommt die nächste Baustelle zu spüren.
Prüfpunkte
- Jedes Vorschriftzeichen ist durch die verkehrsrechtliche Anordnung gedeckt
- Standort entspricht dem Plan, Entfernungsangaben stimmen
- Streckenverbote haben ein erkennbares Ende
- Ortsfeste Zeichen, die der Baustellenregelung widersprechen, sind abgedeckt
- Zeichen stehen gerade, sauber und bei Nacht lesbar
Welche Anordnung hinter der Beschilderung steht, erklärt der Ratgeber verkehrsrechtliche Anordnung. Wie Geschwindigkeitsstufen an Arbeitsstellen gebildet werden, steht unter Geschwindigkeitsbeschränkung an Arbeitsstellen. Unsere Kontrollfahrer prüfen die Beschilderung gegen den vorliegenden Verkehrszeichenplan und melden Abweichungen umgehend.