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Glossar

Gefahrzeichen

Gefahrzeichen erklärt: was die dreieckigen Warnzeichen nach § 40 StVO bewirken, welche an Arbeitsstellen üblich sind und wo sie stehen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Was Gefahrzeichen rechtlich sind

Die StVO teilt Verkehrszeichen in § 39 in drei Gruppen: Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Gefahrzeichen sind in § 40 geregelt und in Anlage 1 abgebildet. Nach Absatz 1 mahnen sie zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation.

Ein Gefahrzeichen verbietet und gebietet also nichts Konkretes. Es fordert den Fahrer auf, seine Fahrweise selbst an die angekündigte Lage anzupassen. Erkennbar sind die meisten am weißen Dreieck mit rotem Rand und einem schwarzen Sinnbild in der Mitte.

Wo Gefahrzeichen stehen

§ 40 nennt dafür Richtwerte. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen Gefahrzeichen im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle. Ist der Abstand erheblich geringer, kann er auf einem Zusatzzeichen angegeben sein. Innerorts stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle. Ein Zusatzzeichen kann außerdem die Länge der Gefahrstrecke nennen.

An Arbeitsstellen legen Regelplan und verkehrsrechtliche Anordnung fest, welche Gefahrzeichen in welchem Abstand stehen. Die Richtwerte aus § 40 sind dabei der Rahmen, der Plan regelt die Einzelheiten.

Gefahrzeichen an Arbeitsstellen

ZeichenBedeutungTypischer Anlass
123Arbeitsstellenahezu jede Baustelle im Straßenraum
120Verengte Fahrbahnbeidseitige Einengung
121Einseitig verengte FahrbahnArbeitsbereich an einem Fahrbahnrand
131LichtzeichenanlageBaustellenampel bei halbseitiger Sperrung
114Schleuder- oder Rutschgefahrverschmutzte Fahrbahn durch Baustellenverkehr
112Unebene Fahrbahnprovisorische Übergänge, Fräskanten

Das bekannteste Beispiel ist Verkehrszeichen 123. Es kündigt die Arbeitsstelle an, während die eigentliche Regelung durch Vorschriftzeichen und Absperrgeräte folgt. Gefahrzeichen bereiten den Fahrer also auf die nachfolgenden Anordnungen vor.

Was Kontrollfahrer prüfen

  • Steht das Zeichen in Fahrtrichtung erkennbar und nicht verdreht?
  • Passt der Abstand zur Gefahrstelle zum Plan und zur Örtlichkeit?
  • Warnt das Zeichen noch vor einer Gefahr, die es tatsächlich gibt?
  • Ist die Sicht frei, auch bei parkenden Fahrzeugen oder Bewuchs?
  • Ist die Folie sauber genug, um nachts im Scheinwerferlicht zu wirken?

Ein unterschätzter Punkt ist die dritte Frage. Ein Zeichen „Unebene Fahrbahn“, das nach dem Asphalteinbau noch wochenlang steht, stumpft Fahrer ab. Wer zu oft umsonst gewarnt wird, nimmt die nächste echte Warnung weniger ernst. Wie Zeichen an der Baustelle insgesamt zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Verkehrszeichen an der Baustelle, Pflege und Sauberkeit behandelt Verkehrszeichen verschmutzt oder verblasst. Unsere Kontrollfahrer halten solche Befunde im digitalen Bericht fest und melden sie der Bauleitung.

Fragen zum Begriff

Darf ein Gefahrzeichen etwas verbieten?

Nein. Gefahrzeichen warnen und fordern zu angepasster Fahrweise auf. Ge- und Verbote entstehen durch Vorschriftzeichen, Markierungen oder Absperrgeräte.

Wie weit vor der Baustelle steht ein Gefahrzeichen?

Außerorts im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor. Im Einzelfall legen Regelplan und Anordnung den Abstand fest, abweichende Entfernungen können auf einem Zusatzzeichen stehen.

Muss ein Gefahrzeichen nach Ende der Gefahr weg?

Ja. Ein Zeichen ohne Anlass verliert seine Wirkung und kann Fahrer verunsichern. Es wird entfernt oder vollständig abgedeckt.

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