Erlaubnis oder Anordnung?
Viele Antragsformulare der Straßenverkehrsbehörden tragen die Überschrift „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und Erlaubnis“. Das führt regelmäßig zu der Annahme, beides sei dasselbe. Rechtlich steckt dahinter aber ein Unterschied.
Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt den Verkehr: Die Behörde bestimmt, welche Zeichen und Einrichtungen wo stehen. Eine verkehrsrechtliche Erlaubnis dagegen gestattet einem Antragsteller ein Verhalten, das nach der StVO sonst verboten oder erlaubnispflichtig wäre. Die Anordnung richtet sich also an den Verkehr, die Erlaubnis an den, der etwas im Straßenraum tun will.
| Instrument | Kernfrage | Beispiel an der Arbeitsstelle |
|---|---|---|
| Anordnung nach § 45 StVO | Wie wird der Verkehr geführt? | Einengung mit Leitbaken, Tempolimit, Umleitung |
| Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung | Darf der Antragsteller etwas tun, das sonst untersagt ist? | Material oder Geräte vorübergehend auf der Fahrbahn abstellen, Fahrzeuge in gesperrten Bereichen bewegen |
| Sondernutzungserlaubnis | Darf die Straßenfläche über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden? | Gerüst, Container oder Baustelleneinrichtung auf dem Gehweg |
Wo der Begriff in der Praxis auftaucht
Die StVO kennt mehrere Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen. Für Baustellen ist vor allem § 46 StVO von Bedeutung. Danach kann die Behörde in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen. Wie die einzelnen Bescheide heißen und ob sie mit der Anordnung zusammengefasst werden, handhaben die Behörden in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Niedersachsen durchaus unterschiedlich.
- Bescheid genau lesen: Welche Teile sind Anordnung, welche Erlaubnis?
- Auflagen der Erlaubnis gelten zusätzlich zu den Auflagen der Anordnung
- Befristungen können unterschiedlich lang sein und müssen getrennt überwacht werden
- Bei Änderungen der Bauphase prüfen, ob beide Teile angepasst werden müssen
Bedeutung für die Kontrolle
Eine Erlaubnis enthält oft Bedingungen, die man draußen sehen kann: abgestelltes Material muss gesichert und beleuchtet sein, ein Bereich darf nur zu bestimmten Zeiten belegt werden. Bei einer Kontrollfahrt lohnt es sich, diese Punkte mitzunehmen. Ein Beispiel aus einer Ortsdurchfahrt in Mecklenburg-Vorpommern: Bordsteine lagern laut Erlaubnis innerhalb der Absperrung, nach einer Anlieferung liegen sie plötzlich davor im Fahrbahnrand. Das ist ein klassischer Fall für eine sofortige Meldung an die Bauleitung.
Wie Bauunternehmen, Bauherren und Verkehrssicherer die Verantwortung für solche Auflagen verteilen, beschreibt der Ratgeber Verantwortung von Bauherr, Bauunternehmen und Verkehrssicherer.