Einordnung in der StVO
Zeichen 600 ist die Absperrschranke. Sie steht in Anlage 4 der StVO im ersten Abschnitt, der Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen und anderen vorübergehenden Hindernissen zusammenfasst. Dazu gehören auch Leitbake, Leitkegel und fahrbare Absperrtafel. Der Fachbegriff für diese Gruppe lautet Absperrgeräte, rechtlich sind es Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO.
Die Wirkung ist eindeutig: Die Fläche, die durch die Schranke gekennzeichnet ist, darf nicht befahren werden. Anders als ein Gefahrzeichen warnt Zeichen 600 also nicht nur, es sperrt. Wer die Schranke umfährt oder beiseiteschiebt, verstößt gegen eine Anordnung, nicht gegen eine bloße Empfehlung.
Aussehen und Licht
Die Schranke ist ein waagerechtes Brett mit rot-weißen, senkrecht unterteilten Feldern auf zwei Füßen oder einer Aufstellvorrichtung. Die Folie ist retroreflektierend, damit sie im Scheinwerferlicht hell erscheint. Welche Ausführung zulässig ist, regeln die TL-Absperrschranken.
Für das Licht gibt Anlage 4 eine klare Regel vor: Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist. In allen anderen Fällen zeigen sie gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. An einer Vollsperrung gehört also rotes Licht an die Schranke, an einer halbseitigen Sperrung gelbes. Eine rote Leuchte an einer nur teilweise gesperrten Straße führt in die Irre.
Wo Zeichen 600 eingesetzt wird
| Einsatz | Aufgabe der Schranke |
|---|---|
| Vollsperrung einer Straße | Querabschluss über die ganze Breite, rotes Licht |
| Halbseitige Sperrung | Abschluss des gesperrten Fahrstreifens vor dem Arbeitsbereich, gelbes Licht |
| Aufgrabung im Gehweg | Absicherung der Grube, in der Regel als Absperrschrankengitter mit Tastleiste |
| Längsabsperrung | Abgrenzung des Arbeitsbereichs zur Fahrbahn, wo der Regelplan das vorsieht |
Für Fußgängerbereiche ist das Absperrschrankengitter vorgesehen, weil blinde und sehbehinderte Menschen die Tastleiste mit dem Langstock finden. Was die Schranke als Bauteil ausmacht, beschreibt der Eintrag Absperrschranke. Die Abgrenzung zu Bake und Kegel erklärt der Ratgeber Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel.
Worauf Kontrollfahrer achten
- Schranke steht quer und lückenlos, keine Durchfahrt zwischen Schranke und Bordstein
- Farbe der Warnleuchten passt zur Art der Sperrung
- Leuchten brennen bei Dunkelheit, Akku nicht erschöpft
- Füße ausreichend beschwert, kein Umkippen bei Wind
- Keine Teile auf der Fahrbahn, die nicht im Plan vorgesehen sind
- Folie vollständig, nicht eingerissen oder verdreckt
Bei Vollsperrungen in Wohngebieten verschieben Anwohner Schranken gern, um durchzukommen. Das fällt oft erst bei der nächsten Nachtkontrolle auf. Unsere Kontrollfahrer stellen verschobene Schranken im Rahmen der Fahrt zurück und melden wiederholte Eingriffe an die Bauleitung, damit diese über weitere Maßnahmen entscheiden kann.