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Glossar

Verkehrszeichen 600 – Absperrschranke

Verkehrszeichen 600 erklärt: was die Absperrschranke rechtlich bewirkt, welches Licht sie trägt und welche Mängel bei Kontrollen auffallen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Einordnung in der StVO

Zeichen 600 ist die Absperrschranke. Sie steht in Anlage 4 der StVO im ersten Abschnitt, der Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen und anderen vorübergehenden Hindernissen zusammenfasst. Dazu gehören auch Leitbake, Leitkegel und fahrbare Absperrtafel. Der Fachbegriff für diese Gruppe lautet Absperrgeräte, rechtlich sind es Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO.

Die Wirkung ist eindeutig: Die Fläche, die durch die Schranke gekennzeichnet ist, darf nicht befahren werden. Anders als ein Gefahrzeichen warnt Zeichen 600 also nicht nur, es sperrt. Wer die Schranke umfährt oder beiseiteschiebt, verstößt gegen eine Anordnung, nicht gegen eine bloße Empfehlung.

Aussehen und Licht

Die Schranke ist ein waagerechtes Brett mit rot-weißen, senkrecht unterteilten Feldern auf zwei Füßen oder einer Aufstellvorrichtung. Die Folie ist retroreflektierend, damit sie im Scheinwerferlicht hell erscheint. Welche Ausführung zulässig ist, regeln die TL-Absperrschranken.

Für das Licht gibt Anlage 4 eine klare Regel vor: Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist. In allen anderen Fällen zeigen sie gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. An einer Vollsperrung gehört also rotes Licht an die Schranke, an einer halbseitigen Sperrung gelbes. Eine rote Leuchte an einer nur teilweise gesperrten Straße führt in die Irre.

Wo Zeichen 600 eingesetzt wird

EinsatzAufgabe der Schranke
Vollsperrung einer StraßeQuerabschluss über die ganze Breite, rotes Licht
Halbseitige SperrungAbschluss des gesperrten Fahrstreifens vor dem Arbeitsbereich, gelbes Licht
Aufgrabung im GehwegAbsicherung der Grube, in der Regel als Absperrschrankengitter mit Tastleiste
LängsabsperrungAbgrenzung des Arbeitsbereichs zur Fahrbahn, wo der Regelplan das vorsieht

Für Fußgängerbereiche ist das Absperrschrankengitter vorgesehen, weil blinde und sehbehinderte Menschen die Tastleiste mit dem Langstock finden. Was die Schranke als Bauteil ausmacht, beschreibt der Eintrag Absperrschranke. Die Abgrenzung zu Bake und Kegel erklärt der Ratgeber Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel.

Worauf Kontrollfahrer achten

  • Schranke steht quer und lückenlos, keine Durchfahrt zwischen Schranke und Bordstein
  • Farbe der Warnleuchten passt zur Art der Sperrung
  • Leuchten brennen bei Dunkelheit, Akku nicht erschöpft
  • Füße ausreichend beschwert, kein Umkippen bei Wind
  • Keine Teile auf der Fahrbahn, die nicht im Plan vorgesehen sind
  • Folie vollständig, nicht eingerissen oder verdreckt

Bei Vollsperrungen in Wohngebieten verschieben Anwohner Schranken gern, um durchzukommen. Das fällt oft erst bei der nächsten Nachtkontrolle auf. Unsere Kontrollfahrer stellen verschobene Schranken im Rahmen der Fahrt zurück und melden wiederholte Eingriffe an die Bauleitung, damit diese über weitere Maßnahmen entscheiden kann.

Fragen zum Begriff

Darf man an einer Absperrschranke vorbeifahren, wenn genug Platz ist?

Nein. Die gekennzeichnete Fläche darf nicht befahren werden. Ob Anlieger oder Baustellenverkehr eine Durchfahrt bekommen, regelt die Anordnung, nicht der Platz neben der Schranke.

Warum leuchten manche Schranken rot und andere gelb?

Rot zeigt an, dass die ganze Fahrbahn gesperrt ist. Gelbes Licht oder gelbes Blinklicht wird verwendet, wenn nur ein Teil der Fahrbahn gesperrt ist und der Verkehr vorbeigeführt wird.

Ist ein Bauzaun ein Ersatz für Zeichen 600?

Ein Bauzaun ist kein Verkehrszeichen und ersetzt die Schranke nicht. Er kann zusätzlich stehen, die vorgeschriebene Kennzeichnung zur Fahrbahn hin übernimmt aber die Absperrschranke.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!