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Ratgeber

Wie wird ein Notweg an der Baustelle barrierefrei?

Notwege an Baustellen für Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Langstock: tastbare Absperrung, stufenlose Übergänge, freie Durchgangshöhe und typische Mängel.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Für wen der Notweg funktionieren muss

Wenn ein Gehweg wegen Bauarbeiten gesperrt oder verlegt wird, denken viele zuerst an den durchschnittlichen Fußgänger mit freien Händen und guten Augen. Ein Notweg muss aber für alle funktionieren, die sonst den Gehweg benutzen. Dazu gehören Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen, blinde und sehbehinderte Menschen mit Langstock oder Führhund, aber auch Menschen mit schwerem Einkauf oder einem Koffer auf dem Weg zum Bahnhof.

Jede dieser Gruppen stellt eigene Anforderungen. Der Rollstuhl braucht Breite, eine feste Oberfläche und stufenlose Übergänge. Der Langstock braucht eine Kante, die sich ertasten lässt, und einen Weg ohne Hindernisse in Kopfhöhe. Wer sehschwach ist, braucht deutliche Kontraste und eine gleichmäßige Beleuchtung. Barrierefreiheit an Arbeitsstellen heißt also nicht, eine Rampe aufzustellen, sondern den ganzen Weg aus Sicht dieser Menschen zu prüfen.

Was die Regelwerke vorgeben

Die RSA 21 enthalten in Teil B Mindestbreiten für Gehwege und Radwege an Arbeitsstellen und sehen für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen Absperrschrankengitter vor. Für Gehwege nennen sie im Grundsatz eine Restbreite von 1,30 m, an kurzen Engstellen 1,00 m. Diese Werte sind Mindestmaße. Wo viele Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind, etwa vor Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Bahnhöfen, ist mehr Breite sinnvoll, damit sich zwei Personen begegnen können.

Für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums insgesamt gibt es mit der DIN 18040-3 eine eigene Planungsnorm. Sie ist für dauerhafte Anlagen gedacht, liefert aber gute Anhaltspunkte, worauf es bei einem provisorischen Notweg ankommt. Welche Lösung im Einzelfall verlangt wird, legt die Straßenverkehrsbehörde in der verkehrsrechtlichen Anordnung fest. Manche Kommunen formulieren dazu eigene Hinweise, die mit der Anordnung verbindlich werden.

Die fünf Bausteine eines barrierefreien Notwegs

BausteinAnforderungTypischer Fehler
Tastbare BegrenzungDurchgehende Absperrung mit unterer Tastleiste, die mit dem Langstock erfasst wirdFlatterband, Leitkegel mit Lücken oder Absperrschranken ohne untere Leiste
Stufenloser ZugangÜbergang vom Gehweg auf Fahrbahn oder Parkstreifen mit Rampe oder BordabsenkungErsatzweg beginnt hinter einer Hochbordkante
Feste, ebene OberflächeOhne Stolperkanten, Spalten, lose Platten oder weichen UntergrundKies, Rasen, verschobene Stahlplatten, Kabelbrücken
Freier LichtraumKeine Teile, die seitlich oder in Kopfhöhe in den Weg ragenSchild auf zu niedrigem Ständer, Baggerarm, Ast über dem Weg
SichtbarkeitRot-weiße Kennzeichnung, bei Dunkelheit Warnleuchten in gleichmäßigem AbstandAusgefallene Leuchten, verschmutzte Folie

Ein Detail, das oft übersehen wird: Verkehrszeichen über Geh- und Radwegen müssen nach RSA 21 mit einer Unterkante von 2,20 m aufgestellt werden. Steht ein Zeichen niedriger mitten im Laufweg, laufen blinde Menschen mit dem Kopf dagegen, weil der Langstock den Ständer am Boden zwar findet, die Tafel darüber aber nicht.

Übergänge sind die kritischsten Stellen

Die meisten Barrieren entstehen nicht in der Mitte des Notwegs, sondern an seinem Anfang und Ende. Dort wechselt der Weg vom vorhandenen Gehweg auf die Fahrbahn, den Parkstreifen oder einen Behelfsbelag. Zwischen Gehweg und Fahrbahn liegt in norddeutschen Städten meist ein Hochbord. Ohne Rampe ist der Notweg für einen Rollstuhl damit nicht nutzbar, auch wenn er ansonsten perfekt ausgeführt ist.

Provisorische Rampen müssen standsicher liegen, dürfen nicht verrutschen und sollten seitlich begrenzt sein, damit niemand mit einem Rad über die Kante rutscht. Bei Nässe werden glatte Oberflächen schnell rutschig – ein rauer Belag hilft. Bei der Kontrolle sollte man immer prüfen, ob die Rampe noch an ihrem Platz liegt. Gerade leichte Rampen werden gern zur Seite geschoben, wenn ein Fahrzeug durch muss.

  • Liegt die Rampe bündig an, ohne Spalt oder Stufe am Ende?
  • Ist der Übergang breit genug für Rollstuhl und Kinderwagen?
  • Wird der Wechsel auf die Fahrbahn rechtzeitig und tastbar angekündigt?
  • Ist an der Querung die Sicht auf den Fahrverkehr frei?

Blinde und sehbehinderte Menschen

Wer mit dem Langstock unterwegs ist, orientiert sich an Kanten: Hauswänden, Bordsteinen, Rasenkanten oder taktilen Bodenindikatoren. Eine Baustelle unterbricht diese Leitlinien. Die Absperrung muss deshalb selbst zur Leitlinie werden. Absperrschrankengitter mit unterer Tastleiste sind dafür gemacht: Der Stock trifft auf die Leiste und führt die Person an der Grube vorbei. Leitkegel mit Lücken oder ein Flatterband in Hüfthöhe leisten das nicht.

Wichtig ist auch die Durchgängigkeit. Eine Lücke zwischen zwei Gittern, weil ein Element fehlt oder für eine Zufahrt geöffnet wurde, führt den Stock direkt ins Baufeld. Bei unseren Kontrollen gehören geschlossene Gitterreihen und eine durchgehende Tastleiste deshalb zu den ersten Prüfpunkten an innerstädtischen Arbeitsstellen. Werden vorhandene Bodenindikatoren an einer Ampel oder Bushaltestelle durch die Baustelle unterbrochen, sollte die Bauleitung prüfen, wie die Orientierung ersatzweise gesichert werden kann.

Typische Mängel aus der Praxis

Barrierefreiheit ist kein Zustand, der einmal hergestellt wird und dann bleibt. Viele Mängel entstehen im Lauf der Bauzeit, wenn sich die Arbeitsstelle verändert. Bei Kontrollfahrten in Städten wie Kiel, Schwerin oder Bremen fallen vor allem folgende Punkte auf:

  • Mülltonnen, E-Scooter oder Fahrräder stehen im ohnehin schmalen Notweg.
  • Ein Gitterelement wurde für die Materialanlieferung entfernt und nicht zurückgestellt.
  • Die Rampe am Übergang ist verschoben oder fehlt.
  • Fußplatten von Gittern oder Zeichen ragen quer in den Weg und werden zur Stolperfalle.
  • Nach Regen steht Wasser im Weg, oder Schlamm vom Baufeld hat den Belag überzogen.
  • Warnleuchten an der Absperrung sind ausgefallen, der Weg liegt nachts im Dunkeln.

Viele dieser Mängel lassen sich bei der Kontrolle direkt beheben – ein Gitter zurückstellen, eine Fußplatte drehen, eine Leuchte tauschen. Andere, etwa eine fehlende Rampe, brauchen eine Entscheidung der Bauleitung. Wichtig ist, dass beides dokumentiert wird. Wie ein brauchbarer Bericht aussieht, beschreibt der Beitrag zu den Pflichtangaben im Kontrollprotokoll.

Schon bei der Planung mitdenken

Der beste Notweg entsteht am Schreibtisch. Wer bei der Beantragung der Anordnung bereits Rampen, Breiten und die tastbare Absperrung einplant, vermeidet Nachforderungen und Beschwerden von Anwohnern oder Behindertenverbänden. Hilfreich ist ein kurzer Ortstermin vor Baubeginn, bei dem man den späteren Notweg einmal bewusst langsam abgeht und sich fragt: Käme ich hier mit einem Rollator durch? Würde ich mit geschlossenen Augen an der Grube vorbeigeführt?

Für die laufende Überwachung ist eine regelmäßige Baustellenkontrolle sinnvoll, die den Fußweg ausdrücklich einschließt. Die Kontrollfahrer von kontrollfahrten.com, einem Angebot der Staffsec Solution GmbH, prüfen Notwege und melden Mängel über die hauseigene Leitstelle direkt an die Bauleitung. Weitere Hinweise zur Führung von Fuß- und Radverkehr finden Sie im Beitrag Fußgänger und Radfahrer sicher führen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Notweg an der Baustelle rollstuhlgerecht sein?

Ein Notweg ersetzt den Gehweg und soll von allen genutzt werden können, die sonst dort unterwegs sind. Breite, stufenlose Übergänge und eine feste Oberfläche sind dafür entscheidend. Was im Einzelfall verlangt wird, steht in der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Warum reicht Flatterband als Absperrung nicht?

Flatterband lässt sich mit dem Langstock nicht ertasten, ist nicht standsicher und schützt nicht vor einem Sturz in die Baugrube. Für Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen sehen die RSA 21 Absperrschrankengitter vor.

Wie hoch müssen Schilder über einem Notweg hängen?

Nach RSA 21 gilt für Verkehrszeichen außerhalb der Fahrbahn sowie über Geh- und Radwegen eine Aufstellhöhe von 2,20 m bis zur Unterkante. So bleibt der Lichtraum für Fußgänger frei.

Wer ist für Hindernisse im Notweg verantwortlich?

Für die Sicherung der Arbeitsstelle ist der in der Anordnung benannte Verantwortliche zuständig. Hindernisse, die im Lauf der Bauzeit entstehen, müssen erkannt und beseitigt werden. Regelmäßige Kontrollen und eine saubere Dokumentation helfen dabei.

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