Was die VAO ist und wer sie braucht
Bevor an oder auf einer Straße gearbeitet wird und die Arbeiten den Verkehr berühren, braucht der Unternehmer eine verkehrsrechtliche Anordnung, kurz VAO. Die Pflicht ergibt sich aus § 45 Abs. 6 StVO: Unternehmer, Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans, müssen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Den Anordnungen haben sie nachzukommen.
Die VAO ist damit mehr als ein Stempel. Sie ist der verbindliche Maßstab für Aufbau, Betrieb und Kontrolle der Verkehrssicherung. Was rechtlich hinter § 45 StVO steckt, vertieft der Ratgeber § 45 StVO und die Anordnung. Dieser Beitrag beschreibt den praktischen Ablauf.
Schritt 1: Zuständigkeit klären
Zuständig ist grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde, in Flächenländern meist die Kreisverwaltung oder die Stadt als untere Verkehrsbehörde. Die genaue Zuordnung regelt das Landesrecht auf Grundlage von § 44 StVO. Auf Bundesautobahnen gelten eigene Zuständigkeiten. In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin ist die Verteilung zwischen Bezirken, Polizei und Fachbehörden besonders, darauf gehen die Ratgeber Anordnung in Hamburg und Anordnung in Berlin ein.
Tipp aus der Praxis: Liegt die Umleitung über Straßen verschiedener Gemeinden oder Kreise, fragen Sie früh, welche Behörde federführend ist. Sonst warten Sie im schlimmsten Fall auf zwei Bescheide, die nicht zueinander passen.
Schritt 2: Den Antrag vorbereiten
Die meisten Behörden stellen eigene Antragsformulare bereit, viele inzwischen über Onlineportale. Inhaltlich wird fast überall dasselbe abgefragt. Je vollständiger der Antrag, desto kürzer die Bearbeitung.
- Antragsteller und ausführendes Unternehmen mit Anschrift
- genaue Lage der Arbeitsstelle, Straße, Abschnitt, gegebenenfalls Kilometrierung
- Art und Umfang der Arbeiten, etwa Leitungsgraben, Deckenerneuerung, Gerüst
- geplanter Zeitraum, Arbeitszeiten und Angabe, ob die Sicherung über Nacht stehen bleibt
- Verkehrszeichenplan oder Bezug auf einen Regelplan der RSA 21 mit allen Abweichungen
- bei Sperrungen ein Umleitungsplan
- Name und Erreichbarkeit des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung, häufig mit Qualifikationsnachweis nach MVAS
- falls nötig weitere Erlaubnisse, etwa die Zustimmung des Straßenbaulastträgers
Der Verkehrszeichenplan ist das Herzstück. Er zeigt, welche Zeichen und Einrichtungen wo stehen. Was ein guter Plan enthält, erklärt der Ratgeber Was gehört in einen Verkehrszeichenplan?
Schritt 3: Prüfung und Anhörung durch die Behörde
Nach Eingang prüft die Behörde, ob die geplante Sicherung zur Situation passt und dem Regelwerk entspricht. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO werden vor der Anordnung in der Regel weitere Stellen beteiligt, insbesondere die Polizei und die Straßenbaubehörde. Je nach Lage kommen weitere hinzu, etwa Verkehrsbetriebe bei Buslinien, die Feuerwehr bei engen Zufahrten oder die Gemeinde bei Umleitungen durch Wohngebiete.
Wie lange das dauert, ist von Behörde zu Behörde verschieden und hängt stark von der Jahreszeit ab. Im Frühjahr, wenn viele Baustellen gleichzeitig starten, sind Wartezeiten von mehreren Wochen keine Seltenheit. Planen Sie deshalb großzügig und achten Sie auf die Vorlaufzeiten, die Ihre Behörde nennt.
Schritt 4: Die Anordnung lesen, nicht nur abheften
Der fertige Bescheid besteht meist aus dem eigentlichen Anordnungstext, dem freigegebenen Plan und einer Reihe von Auflagen. Gerade die Auflagen werden im Baustellenalltag gern überlesen, obwohl sie für die Kontrolle entscheidend sind.
| Teil der VAO | Typischer Inhalt | Warum er für die Kontrolle zählt |
|---|---|---|
| Geltungszeitraum | Beginn und Ende, manchmal getrennt nach Bauphasen | Nach Ablauf steht die Sicherung ohne Grundlage |
| Freigegebener Plan | Zeichen, Absperrung, Abstände, Beschränkungen | Er ist der Sollzustand, gegen den geprüft wird |
| Auflagen | Arbeitszeiten, Freihaltung von Zufahrten, Beleuchtung, Mitteilungspflichten | Viele Mängel sind Verstöße gegen Auflagen, nicht gegen den Plan |
| Verantwortlicher | Benannte Person mit Erreichbarkeit | Sie muss bei Problemen und Prüfungen ansprechbar sein |
| Vorbehalte | Widerruf, nachträgliche Änderungen, Pflicht zur Anpassung | Die Behörde kann jederzeit nachsteuern |
Geben Sie die vollständige Anordnung an alle weiter, die mit der Arbeitsstelle zu tun haben: Polier, Verkehrssicherer und Kontrolldienst. Nur so prüfen alle gegen denselben Stand.
Schritt 5: Aufbau, Betrieb und laufende Kontrolle
Die Sicherung wird nach dem freigegebenen Plan aufgebaut. Manche Behörden verlangen eine Anzeige des Baubeginns oder nehmen die Sicherung bei sensiblen Lagen vor Freigabe ab. Ab diesem Moment beginnt die Pflicht, den angeordneten Zustand während der gesamten Dauer zu halten, also auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Hier kommen regelmäßige Kontrollfahrten ins Spiel. Der Kontrollfahrer vergleicht vor Ort den Ist-Zustand mit Plan und Auflagen: Stehen alle Zeichen, ist die Absperrung lückenlos, leuchten die Warnleuchten, ist der Notweg frei? Kleine Abweichungen werden im Rahmen der Fahrt gerichtet, größere an die Bauleitung gemeldet. So entsteht über die Bauzeit eine lückenlose Spur, die zeigt, dass die Anordnung nicht nur am ersten Tag eingehalten wurde.
Schritt 6: Änderungen, Verlängerung, Ende
Kaum eine Baustelle läuft genau wie geplant. Für die VAO bedeutet das drei typische Situationen, die rechtzeitig angegangen werden sollten:
- Änderung der Verkehrsführung: Wird ein neuer Bauabschnitt eingerichtet oder die Führung umgestellt, ist eine geänderte oder neue Anordnung nötig, sofern sie nicht schon in Phasen angeordnet ist.
- Verlängerung: Dauert die Arbeit länger, wird die Verlängerung vor Ablauf beantragt. Eine abgelaufene Anordnung ist einer der häufigsten Befunde bei Prüfungen.
- Ende: Nach Abschluss wird die Sicherung vollständig zurückgebaut, nicht mehr gültige Markierungen werden entfernt und, falls gefordert, das Ende angezeigt.
Wer gegen die Anordnung verstößt, etwa ohne sie beginnt oder sie nicht befolgt, handelt ordnungswidrig. Viel schwerer wiegen aber meist die zivilrechtlichen Folgen nach einem Unfall, wenn sich zeigt, dass der angeordnete Zustand nicht eingehalten war.
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