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Ratgeber

Die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) Schritt für Schritt

Was ist eine VAO und wer braucht sie? Wie lange vorher sie beantragt wird, was in den Antrag gehört und wie die Anordnung kontrolliert wird.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Was die VAO ist und wer sie braucht

Bevor an oder auf einer Straße gearbeitet wird und die Arbeiten den Verkehr berühren, braucht der Unternehmer eine verkehrsrechtliche Anordnung, kurz VAO. Die Pflicht ergibt sich aus § 45 Abs. 6 StVO: Unternehmer, Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans, müssen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Den Anordnungen haben sie nachzukommen.

Die VAO ist damit mehr als ein Stempel. Sie ist der verbindliche Maßstab für Aufbau, Betrieb und Kontrolle der Verkehrssicherung. Was rechtlich hinter § 45 StVO steckt, vertieft der Ratgeber § 45 StVO und die Anordnung. Dieser Beitrag beschreibt den praktischen Ablauf.

Schritt 1: Zuständigkeit klären

Zuständig ist grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde, in Flächenländern meist die Kreisverwaltung oder die Stadt als untere Verkehrsbehörde. Die genaue Zuordnung regelt das Landesrecht auf Grundlage von § 44 StVO. Auf Bundesautobahnen gelten eigene Zuständigkeiten. In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin ist die Verteilung zwischen Bezirken, Polizei und Fachbehörden besonders, darauf gehen die Ratgeber Anordnung in Hamburg und Anordnung in Berlin ein.

Tipp aus der Praxis: Liegt die Umleitung über Straßen verschiedener Gemeinden oder Kreise, fragen Sie früh, welche Behörde federführend ist. Sonst warten Sie im schlimmsten Fall auf zwei Bescheide, die nicht zueinander passen.

Schritt 2: Den Antrag vorbereiten

Die meisten Behörden stellen eigene Antragsformulare bereit, viele inzwischen über Onlineportale. Inhaltlich wird fast überall dasselbe abgefragt. Je vollständiger der Antrag, desto kürzer die Bearbeitung.

  • Antragsteller und ausführendes Unternehmen mit Anschrift
  • genaue Lage der Arbeitsstelle, Straße, Abschnitt, gegebenenfalls Kilometrierung
  • Art und Umfang der Arbeiten, etwa Leitungsgraben, Deckenerneuerung, Gerüst
  • geplanter Zeitraum, Arbeitszeiten und Angabe, ob die Sicherung über Nacht stehen bleibt
  • Verkehrszeichenplan oder Bezug auf einen Regelplan der RSA 21 mit allen Abweichungen
  • bei Sperrungen ein Umleitungsplan
  • Name und Erreichbarkeit des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung, häufig mit Qualifikationsnachweis nach MVAS
  • falls nötig weitere Erlaubnisse, etwa die Zustimmung des Straßenbaulastträgers

Der Verkehrszeichenplan ist das Herzstück. Er zeigt, welche Zeichen und Einrichtungen wo stehen. Was ein guter Plan enthält, erklärt der Ratgeber Was gehört in einen Verkehrszeichenplan?

Schritt 3: Prüfung und Anhörung durch die Behörde

Nach Eingang prüft die Behörde, ob die geplante Sicherung zur Situation passt und dem Regelwerk entspricht. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO werden vor der Anordnung in der Regel weitere Stellen beteiligt, insbesondere die Polizei und die Straßenbaubehörde. Je nach Lage kommen weitere hinzu, etwa Verkehrsbetriebe bei Buslinien, die Feuerwehr bei engen Zufahrten oder die Gemeinde bei Umleitungen durch Wohngebiete.

Wie lange das dauert, ist von Behörde zu Behörde verschieden und hängt stark von der Jahreszeit ab. Im Frühjahr, wenn viele Baustellen gleichzeitig starten, sind Wartezeiten von mehreren Wochen keine Seltenheit. Planen Sie deshalb großzügig und achten Sie auf die Vorlaufzeiten, die Ihre Behörde nennt.

Schritt 4: Die Anordnung lesen, nicht nur abheften

Der fertige Bescheid besteht meist aus dem eigentlichen Anordnungstext, dem freigegebenen Plan und einer Reihe von Auflagen. Gerade die Auflagen werden im Baustellenalltag gern überlesen, obwohl sie für die Kontrolle entscheidend sind.

Teil der VAOTypischer InhaltWarum er für die Kontrolle zählt
GeltungszeitraumBeginn und Ende, manchmal getrennt nach BauphasenNach Ablauf steht die Sicherung ohne Grundlage
Freigegebener PlanZeichen, Absperrung, Abstände, BeschränkungenEr ist der Sollzustand, gegen den geprüft wird
AuflagenArbeitszeiten, Freihaltung von Zufahrten, Beleuchtung, MitteilungspflichtenViele Mängel sind Verstöße gegen Auflagen, nicht gegen den Plan
VerantwortlicherBenannte Person mit ErreichbarkeitSie muss bei Problemen und Prüfungen ansprechbar sein
VorbehalteWiderruf, nachträgliche Änderungen, Pflicht zur AnpassungDie Behörde kann jederzeit nachsteuern

Geben Sie die vollständige Anordnung an alle weiter, die mit der Arbeitsstelle zu tun haben: Polier, Verkehrssicherer und Kontrolldienst. Nur so prüfen alle gegen denselben Stand.

Schritt 5: Aufbau, Betrieb und laufende Kontrolle

Die Sicherung wird nach dem freigegebenen Plan aufgebaut. Manche Behörden verlangen eine Anzeige des Baubeginns oder nehmen die Sicherung bei sensiblen Lagen vor Freigabe ab. Ab diesem Moment beginnt die Pflicht, den angeordneten Zustand während der gesamten Dauer zu halten, also auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Hier kommen regelmäßige Kontrollfahrten ins Spiel. Der Kontrollfahrer vergleicht vor Ort den Ist-Zustand mit Plan und Auflagen: Stehen alle Zeichen, ist die Absperrung lückenlos, leuchten die Warnleuchten, ist der Notweg frei? Kleine Abweichungen werden im Rahmen der Fahrt gerichtet, größere an die Bauleitung gemeldet. So entsteht über die Bauzeit eine lückenlose Spur, die zeigt, dass die Anordnung nicht nur am ersten Tag eingehalten wurde.

Schritt 6: Änderungen, Verlängerung, Ende

Kaum eine Baustelle läuft genau wie geplant. Für die VAO bedeutet das drei typische Situationen, die rechtzeitig angegangen werden sollten:

  • Änderung der Verkehrsführung: Wird ein neuer Bauabschnitt eingerichtet oder die Führung umgestellt, ist eine geänderte oder neue Anordnung nötig, sofern sie nicht schon in Phasen angeordnet ist.
  • Verlängerung: Dauert die Arbeit länger, wird die Verlängerung vor Ablauf beantragt. Eine abgelaufene Anordnung ist einer der häufigsten Befunde bei Prüfungen.
  • Ende: Nach Abschluss wird die Sicherung vollständig zurückgebaut, nicht mehr gültige Markierungen werden entfernt und, falls gefordert, das Ende angezeigt.

Wer gegen die Anordnung verstößt, etwa ohne sie beginnt oder sie nicht befolgt, handelt ordnungswidrig. Viel schwerer wiegen aber meist die zivilrechtlichen Folgen nach einem Unfall, wenn sich zeigt, dass der angeordnete Zustand nicht eingehalten war.

Kontrollfahrten.com ist das Angebot der Staffsec Solution GmbH. Unsere MVAS-geschulten Kontrollfahrer prüfen Ihre Arbeitsstelle gegen Anordnung und Plan und halten jede Kontrolle mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug fest.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für jede Baustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Sobald Arbeiten sich auf den Straßenverkehr auswirken, verlangt § 45 Abs. 6 StVO, dass vorher eine Anordnung eingeholt wird. Das gilt auch für kurze Arbeiten, etwa einen Hausanschluss. Ob vereinfachte Verfahren möglich sind, regelt die zuständige Behörde.

Wie lange vorher muss ich die VAO beantragen?

Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Viele Behörden nennen Vorlaufzeiten von einigen Werktagen bis zu mehreren Wochen, bei Vollsperrungen und Umleitungen eher länger. Fragen Sie bei Ihrer Behörde nach und planen Sie die Hochsaison im Frühjahr ein.

Darf ich vor Ort von der Anordnung abweichen?

Nur in Abstimmung mit der Behörde. Eine eigenmächtige Abweichung gilt als Verstoß gegen die Anordnung, auch wenn sie vor Ort sinnvoll erscheint. Bei akuter Gefahr wird zunächst gesichert und die Behörde unverzüglich informiert.

Was hat die VAO mit Kontrollfahrten zu tun?

Die Anordnung legt den Sollzustand fest. Bei jeder Kontrollfahrt wird geprüft, ob die Arbeitsstelle diesem Sollzustand entspricht. Ohne aktuelle Anordnung kann ein Kontrollfahrer Abweichungen nicht sicher erkennen.

Was passiert, wenn die Anordnung abläuft?

Dann steht die Sicherung ohne gültige Grundlage. Das kann bei einer Prüfung beanstandet werden und schwächt nach einem Unfall die eigene Position. Verlängerungen sollten deshalb rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden.

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