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Ratgeber

Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel: Was ist wann vorgeschrieben?

Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel: welches Absperrgerät wofür gedacht ist, was RSA 21 und StVO vorgeben und welche Fehler Kontrollen aufdecken.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Drei Geräte, ein gemeinsames Verbot

Auf den ersten Blick sind es alles rot-weiße Teile, die an der Straße herumstehen. Rechtlich sind Absperrschranke, Leitbake und Leitkegel aber eigene Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 der StVO: Zeichen 600, Zeichen 605 und Zeichen 610. Für alle drei gilt dieselbe Grundaussage: Die Einrichtungen verbieten das Befahren der gekennzeichneten Fläche und leiten den Verkehr daran vorbei.

Der Unterschied liegt in der Aufgabe. Die Schranke schließt eine Fläche ab, die Bake führt den Verkehr entlang einer Linie, der Kegel leistet beides für kurze Zeit und mit wenig Aufwand. Welches Gerät an welcher Stelle steht, legen nicht Gewohnheit oder Lagerbestand fest, sondern der Regelplan beziehungsweise der Verkehrszeichenplan, der mit der verkehrsrechtlichen Anordnung verbindlich wird. Die RSA 21 beschreiben dazu in Teil A die Geräte selbst und in den Teilen B bis D, wie sie innerorts, auf Landstraßen und auf Autobahnen eingesetzt werden.

Die Absperrschranke: Abschluss quer zur Fahrtrichtung

Die Absperrschranke ist das Gerät für den Abschluss. Sie steht dort, wo ein Fahrstreifen, eine Fahrbahn oder ein Gehweg endet, typischerweise quer zur Fahrtrichtung vor dem Arbeitsbereich. Der Verkehrsteilnehmer liest sie als klare Ansage: Hier geht es nicht weiter. Im Bereich von Fahrbahnen ist sie als Schrankenbrett mit rot-weißer Schraffur ausgeführt, auf Geh- und Radwegen sehen die RSA 21 das Absperrschrankengitter vor, das zugleich als Tastkante für blinde und sehbehinderte Menschen dient.

Bei Dunkelheit wird die Schranke mit Warnleuchten kenntlich gemacht. Die StVO legt in Anlage 4 fest, dass Warnleuchten an diesen Einrichtungen rotes Licht zeigen, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, und sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Eine Vollsperrung mit gelben Leuchten oder eine halbseitige Sperrung mit roten Leuchten sendet also ein falsches Signal. Wie die Betriebsarten zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Warnleuchten an der Baustelle.

Längs eingesetzt wird die Schranke vor allem dort, wo Fußgänger und Radfahrer am Arbeitsbereich entlanggeführt werden. Dort ersetzt das Gitter die Bake, weil ein durchgehender Abschluss gebraucht wird und nicht nur eine optische Leitlinie.

Die Leitbake: Führung entlang der Arbeitsstelle

Die Leitbake ist das Gerät für die Längsführung. In Reihe gestellt zeichnet sie dem Fahrer die Linie, an der er sich orientieren soll: entlang des Arbeitsbereichs, durch eine Verschwenkung, an einer Einengung vorbei. Die schrägen Streifen zeigen nach unten zu der Seite, an der vorbeigefahren wird. Eine falsch herum gesteckte Bake gibt deshalb die falsche Richtung vor, auch wenn sie sonst tadellos steht.

Neben der klassischen Schraffenbake kennt die StVO unter Zeichen 605 auch die Pfeilbake, die in den RSA 21 neu aufgenommen wurde. Sie zeigt die Richtung mit einem Pfeil statt mit Schraffen an. Für die Längsabsperrung nennen die RSA 21 Höchstabstände zwischen den Baken, innerorts zum Beispiel höchstens 9 Meter und auf Landstraßen höchstens 12 Meter. Wie man Baken richtig setzt und ausrichtet, steht ausführlich im Ratgeber Leitbaken richtig aufstellen.

Der Leitkegel: für kurze Einsätze gedacht

Der Leitkegel ist das leichte, schnell gestellte Gerät für Arbeitsstellen kürzerer Dauer: Tagesbaustellen, kurze Reparaturen, Markierungsarbeiten, Vermessung. Er lässt sich in Minuten auslegen und wieder einsammeln. Genau das ist seine Schwäche, wenn er zu lange stehen bleibt: Er ist leicht, kippt bei Sog und Wind, wird verschoben oder mitgenommen. Für Arbeitsstellen, die über Nacht oder über mehrere Tage bestehen, sehen die Regelpläne deshalb in aller Regel Baken und Schranken vor, nicht Kegel.

Auch beim Kegel geben die RSA 21 Längsabstände vor, innerorts höchstens 9 Meter und auf Landstraßen höchstens 12 Meter. Leitkegel müssen retroreflektierend ausgeführt sein. Eine Ausnahme sind kleine Kegel mit fluoreszierenden roten Ringen, die innerorts bei Tageslicht frisch aufgebrachte Markierungen schützen. Sie gehören nach Feierabend nicht mehr auf die Fahrbahn. Eine Sonderform ist der Faltleitkegel, der vor allem auf Fahrzeugen mitgeführt wird.

Vergleich auf einen Blick

Die folgende Übersicht fasst die Unterschiede zusammen. Sie ersetzt nicht den Blick in den angeordneten Plan, hilft aber bei der Frage, ob das Gerät an der richtigen Stelle steht.

MerkmalAbsperrschranke (Z 600)Leitbake (Z 605)Leitkegel (Z 610)
HauptaufgabeFläche abschließenVerkehr längs führenkurzzeitig absperren und führen
Typische Lagequer vor dem Arbeitsbereich, längs an Gehwegen als GitterLängsabsperrung, Verschwenkung, EinengungTagesbaustelle, Markierung, kurze Arbeiten
Dauer der Arbeitsstellekurz und langkurz und langvor allem kürzere Dauer
Licht bei DunkelheitWarnleuchten, rot bei VollsperrungWarnleuchten nach Planüber Nacht in der Regel nicht vorgesehen
Häufigster KontrollbefundSchranke verdreht, Leuchte dunkelBake verschoben oder falsch herumKegel umgefallen oder verschwunden

Typische Verwechslungen bei der Kontrolle

Bei Kontrollfahrten in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Niedersachsen tauchen immer wieder dieselben Muster auf. Fast nie ist böser Wille im Spiel. Meist wurde eine Arbeitsstelle verlängert, umgebaut oder mit dem Material bestückt, das gerade auf dem Wagen lag.

  • Kegel statt Baken über Nacht: Aus der geplanten Tagesbaustelle wird eine mehrtägige Arbeitsstelle, die Kegel bleiben stehen.
  • Bake als Abschluss: Eine einzelne Bake quer gestellt soll die Schranke ersetzen. Sie führt, schließt aber nichts ab.
  • Schranke ohne Gitter am Gehweg: Ein Schrankenbrett ohne Tastleiste ist für blinde Menschen nicht ertastbar.
  • Gemischte Reihen: Baken und Kegel wechseln sich in einer Linie ab, die Führung wird unruhig und lückenhaft.
  • Falsche Lichtfarbe: Rote Leuchten an einer halbseitigen Sperrung, gelbe an einer Vollsperrung.
  • Material ohne Nachweis: Gebrauchte oder nachgebaute Geräte, deren Folie und Bauart nicht den Technischen Lieferbedingungen entsprechen.

Wer wissen will, wie sich die Lieferbedingungen auf die Zulassung von Material auswirken, findet Hintergründe im Ratgeber Verkehrseinrichtungen und TL-Zulassung.

Was der Kontrollfahrer prüft und was er tut

Bei einer Kontrollfahrt wird nicht nur geschaut, ob etwas steht, sondern ob das Richtige am richtigen Ort steht. Dazu wird die Absicherung mit dem angeordneten Plan verglichen. Weicht ein Gerät ab, ist das ein Befund für den Bericht, auch wenn die Absicherung auf den ersten Blick ordentlich wirkt.

Kleine Korrekturen gehören zur Fahrt: eine umgekippte Bake wieder aufstellen, eine verdrehte Schranke zurückrichten, einen weggerollten Kegel an seinen Platz bringen, einen leeren Akku in einer Leuchte tauschen. Ein Austausch des Gerätetyps, etwa Kegel gegen Baken, ist dagegen ein Umbau der Absicherung. Er wird an die Bauleitung oder den Verkehrssicherer gemeldet, der die Absicherung verantwortet.

Unsere MVAS-geschulten Kontrollfahrer halten solche Befunde mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug im digitalen Kontrollbericht fest. Über die Baustellenkontrolle von Staffsec können Sie Angebot und Ablauf anfragen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich eine Arbeitsstelle über Nacht mit Leitkegeln absichern?

Leitkegel sind für Arbeitsstellen kürzerer Dauer gedacht. Bleibt eine Arbeitsstelle über Nacht bestehen, sehen die Regelpläne in aller Regel Leitbaken und Absperrschranken mit Warnleuchten vor. Maßgeblich ist die verkehrsrechtliche Anordnung für Ihre Baustelle.

Wann zeigen Warnleuchten an einer Absperrschranke rotes Licht?

Nach Anlage 4 der StVO zeigen Warnleuchten an Absperrgeräten rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist. In allen anderen Fällen ist gelbes Licht oder gelbes Blinklicht vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Schraffenbake und Pfeilbake?

Beide sind Leitbaken nach Zeichen 605. Die Schraffenbake zeigt die Vorbeifahrseite mit schrägen Streifen an, die Pfeilbake mit einem Pfeil. Welche verwendet wird, ergibt sich aus dem Plan.

Reicht eine quer gestellte Leitbake als Absperrung eines Fahrstreifens?

Nein. Die Leitbake ist ein Führungselement. Für den Abschluss einer Fläche ist die Absperrschranke vorgesehen, die als klare Querbarriere erkennbar ist.

Warum braucht der Gehweg ein Absperrschrankengitter?

Das Gitter hat eine Tastleiste, die blinde und sehbehinderte Menschen mit dem Langstock erkennen. Ein einfaches Schrankenbrett erfüllt diese Aufgabe nicht.

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