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Glossar

TL-Absperrschranken

TL-Absperrschranken erklärt: welche Anforderungen an Absperrschranken gelten, wie man geprüfte Ware erkennt und welche Mängel bei Kontrollen auffallen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Begriff

Die TL-Absperrschranken sind die Technischen Lieferbedingungen für Absperrschranken, bekannt in der Ausgabe 1997. Sie legen fest, welche Eigenschaften eine Absperrschranke haben muss, die an Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum als Zeichen 600 eingesetzt wird. Dazu zählen Maße, Farbgebung mit rot-weißen Streifen, die Rückstrahlwirkung der Folie, die Festigkeit und die Prüfverfahren.

Technische Lieferbedingungen richten sich zunächst an Hersteller und an alle, die Material beschaffen. Für die Baustelle sind sie trotzdem wichtig: Die ZTV-SA 97 verlangt, dass eingesetzte Verkehrseinrichtungen den einschlägigen TL entsprechen. Eine selbst gebaute Holzlatte mit Klebeband ist damit keine zulässige Schranke.

Wo Schranken stehen, wie viele es sein müssen und ob Warnleuchten dazukommen, regeln dagegen die RSA 21 und die Anordnung. Die Lieferbedingungen sorgen dafür, dass jedes einzelne Element seine Aufgabe zuverlässig erfüllt, auch nach Wochen im Wetter.

Woran Sie TL-gerechte Schranken erkennen

  • Kennzeichnung: Hersteller, Typ und ein Prüfhinweis sind dauerhaft am Bauteil angebracht.
  • Streifenbild: rot-weiße Schrägstreifen in gleichmäßiger Breite, nicht ausgeblichen.
  • Folie: retroreflektierend, ohne großflächige Ablösungen, Kratzer oder Farbaufträge.
  • Anschlüsse: passende Halter für Fußplatten oder Pfosten sowie für Warnleuchten.

Wie Absperrschranken, Leitbaken und Leitkegel sich im Einsatzzweck unterscheiden, zeigt der Ratgeber Absperrschranke, Leitbake oder Leitkegel.

Was bei Kontrollen auffällt

Schranken stehen quer zur Verkehrsrichtung und bekommen deshalb viel ab: Spritzwasser, Schlamm vom Baustellenverkehr, Fahrzeugkontakt. In der Praxis sieht man an norddeutschen Baustellen vor allem diese Mängel:

BefundFolgeTypische Maßnahme
Folie verschmutztRückstrahlung nachts stark gemindertreinigen, bei Schäden tauschen
Schranke verdreht oder gekipptSperrwirkung und Sichtbarkeit fehlenwieder ausrichten, Fußplatte prüfen
Warnleuchte fehlt oder ist dunkelAbsperrung bei Dunkelheit kaum erkennbarLeuchte ersetzen oder Akku tauschen
Lücke zwischen SchrankenFußgänger oder Radfahrer geraten in den ArbeitsbereichElement ergänzen, Meldung an die Bauleitung

Kleinere Punkte wie das Richten einer Schranke oder den Tausch eines Akkus erledigen unsere Kontrollfahrer im Rahmen der Fahrt. Größere Mängel melden wir sofort an die Bauleitung.

Fragen zum Begriff

Gelten die TL-Absperrschranken auch für Gehwegsperrungen?

Ja. Auch an Gehwegen und Radwegen werden Absperrschranken als Zeichen 600 eingesetzt und müssen den Lieferbedingungen entsprechen. Für sehbehinderte Menschen ist dort zusätzlich eine tastbare Unterkante wichtig, die die RSA 21 beschreibt.

Darf man Absperrschrankengitter statt Schranken nehmen?

Gitter sind eigene Verkehrseinrichtungen mit eigenem Einsatzzweck. Ob sie eine Schranke ersetzen, ergibt sich aus Regelplan und Anordnung. Im Zweifel klärt man das vorab mit der Behörde.

Wer prüft, ob die Schranken TL-gerecht sind?

Der Verkehrssicherer beschafft das Material und muss die Eignung sicherstellen. Behörde und Auftraggeber können bei der Abnahme oder später Nachweise verlangen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!