+49 4321 78 33 590
Glossar

Auftraggeber

Wer bei Arbeitsstellen an Straßen Auftraggeber ist, welche Pflichten bei ihm bleiben und wie er Verkehrssicherung und Kontrollen sinnvoll ausschreibt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Wer ist Auftraggeber?

Auftraggeber ist, wer eine Leistung bestellt und bezahlt. Bei Arbeitsstellen an Straßen ist das je nach Lage eine ganz unterschiedliche Stelle: der Straßenbaulastträger bei der Erneuerung einer Fahrbahn, ein Versorger beim Leitungsbau, ein Telekommunikationsunternehmen beim Glasfaserausbau, eine Gemeinde beim Kanal oder ein privater Bauherr beim Hausanschluss.

Dazu kommt eine Kette: Das Bauunternehmen ist Auftragnehmer des Bauherrn und zugleich Auftraggeber des Verkehrssicherers und eines Kontrolldienstes. Wer welche Rolle hat, hängt also davon ab, auf welche Vertragsstufe man schaut.

Was beim Auftraggeber bleibt

Mit dem Auftrag gibt der Bauherr die Ausführung ab. Ganz aus der Verkehrssicherungspflicht ist er damit nach verbreiteter Auffassung nicht. Ihm bleiben vor allem drei Pflichten:

  • Sorgfältige Auswahl: Er beauftragt nur Unternehmen, die für die Absicherung fachlich und organisatorisch geeignet sind.
  • Klare Vorgaben: Leistungsbeschreibung und Vertrag regeln, wer absichert, wer kontrolliert, wie oft und wie dokumentiert wird.
  • Überwachung: Er schaut stichprobenartig hin und schreitet ein, wenn ihm Mängel bekannt werden.

Bei öffentlichen Auftraggebern sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten (ZTV-SA 97) häufig Vertragsbestandteil. Sie regeln unter anderem Ausführung, Wartung und Kontrolle der Sicherung. Wie sich die Pflichten zwischen den Beteiligten verteilen, vertieft der Ratgeber Verantwortung von Bauherr, Bauunternehmen und Verkehrssicherer.

Verkehrssicherung und Kontrolle richtig ausschreiben

Viele Unklarheiten auf der Baustelle haben ihren Ursprung im Leistungsverzeichnis. Steht dort nur eine Pauschale für Verkehrssicherung ohne Angaben zu Kontrollen, entsteht später Streit darüber, wer nachts und am Wochenende zuständig war. Für Auftraggeber in Niedersachsen, Bremen oder Brandenburg gilt dasselbe wie überall: Je konkreter die Ausschreibung, desto weniger Lücken.

Bewährt haben sich eigene Positionen für Aufbau und Vorhaltung der Sicherung, für Umbauten je Bauphase, für Kontroll- und Wartungsfahrten mit Intervallen sowie für Art und Form der Dokumentation. Auch die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit sollte geregelt sein. Hinweise dazu bietet der Ratgeber Kontrollfahrten ausschreiben.

Für Auftraggeber und Bauunternehmen führen wir Kontroll- und Wartungsfahrten als unabhängiger Dienstleister durch, auf Wunsch mit Berichten nach den Unterlagen des Auftraggebers.

Fragen zum Begriff

Haftet der Auftraggeber für Unfälle an der Baustelle?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Auftraggeber kann haften, wenn er bei Auswahl oder Überwachung der beauftragten Firmen Pflichten verletzt oder bekannte Mängel nicht abstellen lässt. In erster Linie ist das ausführende Unternehmen gefordert.

Muss der Auftraggeber die Kontrollberichte lesen?

Eine generelle Pflicht zum Lesen jedes Berichts gibt es nicht. Wer sich Berichte vertraglich ausbedingt, sollte sie aber zumindest stichprobenartig prüfen, weil ihm bekannte Mängel sonst zugerechnet werden können.

Kann der Auftraggeber Kontrollfahrten direkt beauftragen?

Ja. Manche Bauherren vergeben Kontrollfahrten gesondert, um eine unabhängige Sicht auf die Absicherung zu haben. Dann muss klar geregelt sein, wie Mängelmeldungen an das ausführende Unternehmen gelangen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!